Bedarfsgemeinschaft auflösen - räumliche Trennung

  • Hallo,

    generell geht das Amt das Liebesleben und die Art der Beziehung nichts an.
    Wenn ein Paar sich längere Zeit in einer Bedarfsgemeinschaft befinden und nun aus persönlichen Gründen eine räumliche Trennung vornehmen wollen, gibt es da Dinge zu beachten?

    Die Partnerschaft wird bestehen bleiben, man hat einfach gemerkt, dass ein Zusammenleben derzeit nicht passt.

    Vielen Dank für eure Anregungen.

  • Ein bisschen wenig Input. Sind nach der Trennung beide hilfebedürftig? Gibt es in der Gegend ausreichend Wohnraum, dass das auch funktioniert, dass einer auszieht? Ist die Wohnung nach dem Auszug noch angemessen für eine Person? Oder wollen beide umziehen?


    Sorry, da sind so viele Aspekte möglich, wie soll man darauf antworten?

  • Entschudlige, nur eine Person ist hilfebedürftig, das wäre die, die umzieht, da die aktuelle Wohnung für eine Person nach KdU Tabelle zu groß wäre. Person 2 ist nur nach Bedarfsgemeinschaftsberechnung hilfebedürftig, das würde sich bei einer Auflösung der Bedarfsgemeinschaft ändern.

    Wohnraum ist immer und überall knapp, muss man halt schauen, dass man etwas passendes bekommt.

    Meine Frage bezog sich mehr darauf, ob es bezüglich räumlicher Trennung aber beständiger Partnerschaft mit dem Jobcenter zu Problemen kommen kann.

  • Ich kenne leider Personen, die das so betreiben (also als Scheinwohnung). Die sind da ziemlich Schmerzfrei und machen sich auch garkeine Gedanken. Die wurden auch noch nie überprüft oder so.

    In unserem Fall wäre das anders, nichts desto trotz wird man sicher öfter mal beim jeweils anderen sein. Worauf müssten wir hier denn achten um nicht nachher Probleme zu bekommen die unnötig sind? Gibt es da feste Regeln wie oft jemand beim anderen sein darf auf die man achten muss?

    Ich meine generell sollte es ein Amt ja nichts angehen was man macht und wo man sich aufhält, auf der anderen Seite muss Missbrauch ja auch irgendwie vorgesorgt werden. Stelle mir das garnicht einfach vor.

  • Und vor allem werden die das nicht überprüfen. Ich schließe mal aus dem Kontext dass ihr nicht verheiratet seid. Ihr könnt euch so oft besuchen wie ihr möchtet. Du hast es schon richtig geschrieben: Es geht das Amt in dieser Beziehung nichts an, was du machst und wo du dich aufhältst.

  • Kein JC wird gegenseitige Besuche sanktionieren. Dafür gibt es kein Gesetz.

    Einzelne Besuche nicht. Aber da es da ja bestimmt einige gibt, die das ausnutzen (Stichwort Alibiwohnung) wird das Jobcenter ja sicherlich irgendwelche Prüfungen vornehmen. Darunter würde eine zu häufige oder zu lange Besuchzeit doch sicher schnell als Verdachtsfall aufgeworfen?

    Ich meine das Jobcenter muss dem Missbrauch ja vorsorgen, das finde ich auch richtig, möchte hier wie gesagt nicht in die Schusslinie kommen und unnötig Probleme verursachen.

    Und vor allem werden die das nicht überprüfen. Ich schließe mal aus dem Kontext dass ihr nicht verheiratet seid. Ihr könnt euch so oft besuchen wie ihr möchtet. Du hast es schon richtig geschrieben: Es geht das Amt in dieser Beziehung nichts an, was du machst und wo du dich aufhältst.

    Ich habe bereits davon gehört, dass das Jobcenter bei bestimmten Verdachtsfällen Untersuchungen anstellt. Dabei wurden dann Nachbarn befragt usw. und auch Hausbesuche kommt wohl vor.

    Ich weiß, dass die Situation eine langjährigen Partnerschaft und dann nur rein räumliche Trennung auf den ersten Blick sehr verdächtig aussehen kann, daher frage ich mich halt, wie wir uns am besten verhalten sollen ohne Probleme zu verursachen.


    Vielen Dank euch allen für eure Hilfe!

  • Es gibt auch "nette Nachbarn", die sehr gut aufpassen. Wenn dann der Freund oder die Freundin über einen längeren Zeitraum oder sehr oft dort sind, wird dann auch schon mal das JC darauf hingewiesen, dass da ja etwas nicht stimmen kann. Kann man ja widerlegen, ist aber erst mal doof und kostet Nerven.

  • Einzelne Besuche nicht. Aber da es da ja bestimmt einige gibt,

    Ich meinte auch keine einzelnen Besuche. Doch was hilft dir das Wissen, dass andere Personen es anders machen? Es gibt mW keine "Rote Liste". Man sollte aber ggfl. Fragen des JC glaubhaft beantworten können.

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