Beiträge von Change

    Kein JC wird gegenseitige Besuche sanktionieren. Dafür gibt es kein Gesetz.

    Einzelne Besuche nicht. Aber da es da ja bestimmt einige gibt, die das ausnutzen (Stichwort Alibiwohnung) wird das Jobcenter ja sicherlich irgendwelche Prüfungen vornehmen. Darunter würde eine zu häufige oder zu lange Besuchzeit doch sicher schnell als Verdachtsfall aufgeworfen?

    Ich meine das Jobcenter muss dem Missbrauch ja vorsorgen, das finde ich auch richtig, möchte hier wie gesagt nicht in die Schusslinie kommen und unnötig Probleme verursachen.

    Und vor allem werden die das nicht überprüfen. Ich schließe mal aus dem Kontext dass ihr nicht verheiratet seid. Ihr könnt euch so oft besuchen wie ihr möchtet. Du hast es schon richtig geschrieben: Es geht das Amt in dieser Beziehung nichts an, was du machst und wo du dich aufhältst.

    Ich habe bereits davon gehört, dass das Jobcenter bei bestimmten Verdachtsfällen Untersuchungen anstellt. Dabei wurden dann Nachbarn befragt usw. und auch Hausbesuche kommt wohl vor.

    Ich weiß, dass die Situation eine langjährigen Partnerschaft und dann nur rein räumliche Trennung auf den ersten Blick sehr verdächtig aussehen kann, daher frage ich mich halt, wie wir uns am besten verhalten sollen ohne Probleme zu verursachen.


    Vielen Dank euch allen für eure Hilfe!

    Ich kenne leider Personen, die das so betreiben (also als Scheinwohnung). Die sind da ziemlich Schmerzfrei und machen sich auch garkeine Gedanken. Die wurden auch noch nie überprüft oder so.

    In unserem Fall wäre das anders, nichts desto trotz wird man sicher öfter mal beim jeweils anderen sein. Worauf müssten wir hier denn achten um nicht nachher Probleme zu bekommen die unnötig sind? Gibt es da feste Regeln wie oft jemand beim anderen sein darf auf die man achten muss?

    Ich meine generell sollte es ein Amt ja nichts angehen was man macht und wo man sich aufhält, auf der anderen Seite muss Missbrauch ja auch irgendwie vorgesorgt werden. Stelle mir das garnicht einfach vor.

    Entschudlige, nur eine Person ist hilfebedürftig, das wäre die, die umzieht, da die aktuelle Wohnung für eine Person nach KdU Tabelle zu groß wäre. Person 2 ist nur nach Bedarfsgemeinschaftsberechnung hilfebedürftig, das würde sich bei einer Auflösung der Bedarfsgemeinschaft ändern.

    Wohnraum ist immer und überall knapp, muss man halt schauen, dass man etwas passendes bekommt.

    Meine Frage bezog sich mehr darauf, ob es bezüglich räumlicher Trennung aber beständiger Partnerschaft mit dem Jobcenter zu Problemen kommen kann.

    Hallo,

    generell geht das Amt das Liebesleben und die Art der Beziehung nichts an.
    Wenn ein Paar sich längere Zeit in einer Bedarfsgemeinschaft befinden und nun aus persönlichen Gründen eine räumliche Trennung vornehmen wollen, gibt es da Dinge zu beachten?

    Die Partnerschaft wird bestehen bleiben, man hat einfach gemerkt, dass ein Zusammenleben derzeit nicht passt.

    Vielen Dank für eure Anregungen.

    Vielen Dank für die Antwort.

    Gilt das auch für betriebliche Gesundheitsvorsorge. Hier gibt es Leistungen, welche zumindest vor dem Finanzamt als steuerfrei gelten, da diese nicht als Lohnersatz bzw. nicht als "Entlohnung" gelten. Werden manche Leistungen, welche vom Finanzamt nicht als Einkommen gewertet werden im Sozialrecht anders bewertet?

    LG Christian

    Hallo,
    mein Arbeitgeber möchte mir gerne eine Fitnessstudiomitgliedschafft zahlen bzw. bezuschussen.
    Wird diese Leistung vom Jobcenter als geldwerter Vorteil dem Einkommen zugerechnet?
    Bzw. gibt es hier unterschiedliche konstellationen auf welche man achten kann?

    Vielen Dank euch schonmal im Voraus :)

    LG Christian

    Hallo,
    meine Freundin bezieht seit 1,5 Jahren ALG2, Eltern arbeiten beide.
    Die Freundin meiner Paretnerin bezieht noch kein ALG2, beide Elternteile arbeiten (über die Höhe der Einkünfte kann ich momentan nichts sagen).

    Nun ist halt die Frage ob meine Partnerin, wenn sie in die neue WG zieht LEistungen wie finanzielle Umzugshilfe oder Ersteinrichtung erhält.

    Zudem ob die Freundin meiner Partnerin ein anrecht auf ALG2 Leistungen hat, vorallem wenn sie aus medizinischer Sicht aus dem Elternhaushalt ausziehen soll?

    Bezüglich erstausstattung ist z.B. die Frage was möglich ist, wenn in der Wohnung zB keine Küche vorhanden ist.

    Vielen Dank im Voraus,
    LG Chtristian

    Hallo,

    meine Freundin zieht nun aus ihrer alten WG aus und mit ihrer besten Freundin in eine eigene WG.
    Sie hat damals beim Einzug in die jetzige WG keine Hilfen zur Erstausstattung erhalten, gibt es die Möglichkeit nun diese zu beanspruchen?
    Bzw. gibt es generell Hilfen für den Umzug?

    Ich bedanke mich vielmals im voraus!

    LG Christian

    Hallo,

    meine Freundin möchte mit Ihrer besten Freundin in eine WG ziehen.
    Leider ist Ihre Freundin erst 24 und hat aufgrund einer psychischen Erkrankung auch keine Berufsausbildung abschließen können.
    Allerdings soll die Freundin auch auf ärztlichen Rat hin das Elternhaus verlassen.

    1) Gibt es Sonderfälle bzw. Sonderregelungen, dass sie Sozialhilfe bekommen kann?
    2) Und wenn ja welche?
    3) Ist in diesem Fall auch die Unterstützung in Form von Erstausstattung möglich?
    4) Und wenn ja Wie läuft das wenn man in eine Bedarfsgemeinschaft (WG) zieht?

    Ich danke euch vielmals im Voraus!

    LG Christian