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Tamar hat eine Antwort im Thema Neue gestzliche Regelungen im SGB II, selbstständig und Jobcenter reagiert nicht verfasst.
Warum siehst du überhaupt eine Gefahr? Eine Nullfestsetzung kann doch nur erfolgen, wenn überhaupt Unterlagen abgefordert werden (mit einer zumutbaren Frist). Davon scheinst du doch meilenweit entfernt zu sein. Und wenn deine Leistungen nicht mit Vorläufigkeitsvorbehalt nach § 41a SGB II bewilligt wurden, dann geht es überhaupt nicht. Komisches Jobcenter.
Louise 25 hat eine Antwort im Thema Neue gestzliche Regelungen im SGB II, selbstständig und Jobcenter reagiert nicht verfasst.
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Die sind unverändert schon seit 8/2016 in Kraft. Wenn das JC seit 3/22 von dir keine abschließende EKS für den 6-Monats-BWZ gefordert hat, um den weiteren Leistungsanspruch zu berechnen, ergibt sich aus der Änderung nichts. Es gilt nach wie vor der §41a (5) SGB II und dazu hatte dir Tamar schon in 1/25 geantwortet.
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Ja, grundsätzlich kann das JC zur Vorlage fehlender Nachweise über Einkommen eine Frist setzen. Diese Frist kann unterschiedlich lang sein und kommt iaR vor einer…
DavidLynch hat eine Antwort im Thema Neue gestzliche Regelungen im SGB II, selbstständig und Jobcenter reagiert nicht verfasst.
Zunächst vielen Dank für die Antwort. Es ging mir jedoch nicht um Satz 5, sondern um die Sätze 3 und 4. Mit EKS nie abgegeben meinte ich die abschliessende EKS, nicht die, mit welcher ich bei Antragstellung das Einkommen prognostiziert habe. Rückforderungen, z.B. wegen des Hausgeldes, hat es nie gegeben. Daher auch die Frage, ob mir das JC eine Frist setzen kann bzw. wie lange diese ist.
Louise 25 hat eine Antwort im Thema Neue gestzliche Regelungen im SGB II, selbstständig und Jobcenter reagiert nicht verfasst.
Du bist tatsächlich selbstständig, nicht formal. Dass du noch nie EKS/Prognosen abgegeben hast (vEKS und aEKS) für den jeweiligen BWZ von 6 Monaten, trifft nicht zu. Du hast seit 01/25 mehrmals hier nachgefragt.
Hast mit dem JC kommuniziert, Unterlagen/Nachweise vorgelegt, mehrere WBA gestellt und jeweils Leistungen per Bescheid bewilligt bekommen. Das JC hat reagiert und leistet.
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und absoluter Unsinn und weder für dich noch für das JC nötig. Dass du mehrfach krank warst und beim…
DavidLynch hat das Thema Neue gestzliche Regelungen im SGB II, selbstständig und Jobcenter reagiert nicht gestartet.
Guten Morgen alle zusammen, am 01.07.2026 sind ja einige Änderungen in Kraft getreten, u.a. der SGB 2, §41a Abs 3 , welcher eine neue Auscchlussregelung erhält. Frage von mir:
ich beziehe seit 03/ 2022 Bürgergeld; beruflicher Status freier Handelsvertreter nach § 84 HGB und damit formal selbständig. Eine Eks habe ich nie abgegeben, folgende Eckdaten:
Fahrtenbuch in 11/2022 übersandt: keine Reaktion;
Anfrage wenn eine zweite Person bei mir einzieht (kam aber nicht zum Tragen) in 01/ 2023:…
Louise 25 hat eine Antwort im Thema Leistung auf Grundsicherung nach Trennung beantragt - Jobcenter bearbeitet Antrag nicht verfasst.
Sorry, ich bin kein Hellseher. Wenn du schreibst, dass du mit 5 Kindern jetzt nur Kindergeld erhältst, gehe ich von 5x259,- aus.
Du merkst, so ist das mit Sachverhalten, in denen Unwichtiges groß und breit erzählt wird, aber Fakten zur Sache fehlen.
SteKor hat eine Antwort im Thema Leistung auf Grundsicherung nach Trennung beantragt - Jobcenter bearbeitet Antrag nicht verfasst.
Ich habe nur Kindergeld 1036€ keine 1300€ . Ok dann warte ich weiter ab.
Michael hat eine Antwort im Thema Termin bei Bürgeramt trotz Vollzeit? verfasst.
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Das ist eine Standard-Formulierung die in fast jedem Schreiben verwendet wird.
Da wird man dir erklären dass du verpflichtet bist alles was zumutbar ist zu unternehmen um deinen Verdienst zu erhöhen und die Hilfsbedürftigkeit der Bedarfsgemeinschaft zu vermindern bzw. zu beenden. Man wird vielleicht fragen ob du die Stundenzahl erhöhen kannst.
Bei einmonatiger Bezugsdauer ist da höchstwahrscheinlich nichts zu machen.
Ich würde versuchen das noch vor dem Termin telefonisch oder besser…
Louise 25 hat eine Antwort im Thema Termin bei Bürgeramt trotz Vollzeit? verfasst.
Vielleicht konnte das JC (nicht das Bürgeramt) aus dem Antrag nicht erkennen, dass du in Vollzeit arbeitest ?
Vielleicht hast du den Antrag für die BG unterschrieben?
Vielleicht könnte dein Mann den Termin wahrnehmen?
Vielleicht könntest du den Fragebogen ausfüllen und dein Mann nimmt ihn zum Termin mit?
Vielleicht klärt sich Unklares dann sehr schnell?
Auf jeden Fall kannst du den Termin mit nachvollziehbarer Begründung auch absagen.
deepcm hat eine Antwort im Thema Termin bei Bürgeramt trotz Vollzeit? verfasst.
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Das wir eine Bedarfsgemeinschaft sind, ist mir bewusst. Warum man aber mit mir meine berufliche Situation besprechen möchte, obwohl ich ganz regulär arbeite, verstehe ich nicht.
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Ja, das Geld fehlt aus verschiedenen Gründen. Vielleicht haben wir ja 12 Kinder. Oder ne wahnsinnig teure Miete oder jemand ist schwer krank. Das tut ja nichts zur Sache.
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In dem Fragebogen geht es um meine berufliche Situation.