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Louise 25 hat eine Antwort im Thema Ablehnung wegen mangelnder Mitwirkung aufgrund von Krankheit und eines Mitbewohners verfasst.
Nachdem nun im Beitrag #11 erklärt wird, dass die Freundin schon seit Mai nichts mehr macht, dürfte Handlungsbedarf für den Sozialdienst des KH offensichtlich sein.
Doch gern wiederholt: Für eine solche Menge an alten, aufgestauten und unterschiedlichen Problemen, wo jeder Beitrag noch ein Problem mehr offenbart, ist das Forum leider ungeeignet.
Ju777 hat eine Antwort im Thema Ablehnung wegen mangelnder Mitwirkung aufgrund von Krankheit und eines Mitbewohners verfasst.
Die Freundin, die die Vollmacht hatte, hat sich seit anfang Mai um nichts mehr gekümmert. Nach der Aussage des Jobcenters es sei nicht zuständig, hat sie die Hände in den Schoß gelegt.
Als andere Frunde gesagt haben, dass sie doch entweder nochmal beim Jobcenter oder beim Sozialamt auf Existenzsicherung drängt, wollte sie nicht mehr die Vollmacht inne haben.
Die Betroffene Person A ist bettlägerig isoliert wg Multirestentem Keim und kann nicht vom Krankenhaus in die Kurzzeitpflege…
Tamar hat eine Antwort im Thema Ablehnung wegen mangelnder Mitwirkung aufgrund von Krankheit und eines Mitbewohners verfasst.
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Das meine ich nicht. Ich gehe eher davon aus, dass das JC -auch in Verbindung mit den fehlenden Ausgaben für den Lebensunterhalt, denn nicht alles deckt die Tafel ab- von einer BG mit der Mitbewohnerin ausgeht. Und welche ominöse Rolle die spielt, wird auch aus deinen Schilderungen nicht klar.
Louise 25 hat eine Antwort im Thema Ablehnung wegen mangelnder Mitwirkung aufgrund von Krankheit und eines Mitbewohners verfasst.
[…]
Das ist nicht nötig. Person A oder die Freundin mit Vollmacht kann beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe stellen. Gibts für Personen mit wenig bis kein Einkommen. Geht formlos, schon am Eingang kann man die Justizbeamten danach fragen. Hat man einen Beratungshilfeschein, kann man damit einen Anwalt suchen.
Die bevollmächtigte Freundin kann auch beim Betreuungsgericht (meist auch im Amtsgericht ) einen Antrag auf gesetzliche Betreuung für A stellen.
Ju777 hat eine Antwort im Thema Ablehnung wegen mangelnder Mitwirkung aufgrund von Krankheit und eines Mitbewohners verfasst.
Sicherlich ist es kein Problem, dass innerhalb der letzten Monate aufgetreten ist.
Anzeichen einer psychischen Erkrankung z.B. zunehmende Verwahrlosung , mangelnder Antrieb, " Angst" den Briefkasten zu öffnen, gab es bereits vorher, Werden aber von der Person als einfache Lustlosigkeit abgetan.
Ja, Es ist nicht das 1. Mal, dass das Jobcenter die Zahlungen einstellt.
ZB. Ein einmaliger Erhalt von " Verköstigungsgeld" als Entschädigung für einen Tag als Wahlhelfer per Überweisung,…
Tamar hat eine Antwort im Thema Ablehnung wegen mangelnder Mitwirkung aufgrund von Krankheit und eines Mitbewohners verfasst.
Das Problem besteht doch nicht seit jetzt. Das originäre Problem dürfte wohl schon letztes Jahr entstanden sein, als unklar war, wovon er überhaupt lebt, da offenbar seine Kontoauszüge keine Ausgaben für Lebensmittel ausgewiesen haben. Das JC hat also seit letztem Jahr schon Zweifel an der Hilfebedürftigkeit. Unklar bleibt ihm Rahmen der hiesigen Erklärungen auch, um was für eine Art Mitbewohnerin es sich handelt. Ggf. geht das JC von einer Bedarfsgemeinschaft aus. Man weiß es nicht. Deshalb…
Louise 25 hat eine Antwort im Thema Ablehnung wegen mangelnder Mitwirkung aufgrund von Krankheit und eines Mitbewohners verfasst.
Das bringt hier alles trotzdem nicht weiter.
Solche und alle weiteren Puzzleteile könnte die unwissende Freundin sammeln und sich damit an einen Anwalt wenden.
Ju777 hat eine Antwort im Thema Ablehnung wegen mangelnder Mitwirkung aufgrund von Krankheit und eines Mitbewohners verfasst.
Arbeitsunfähig. Pflegeberufe 2 wurde über Schnell Antrag bewilligt.
Eine dauerhafte Erwerbsfähigkeit wurde bisher nicht offiziell festgestellt.
Nur mündliche durch den Sachbearbeiter am Telefon mitgeteilt.
Nein es gibt keine Beteiligung an den Mietkosten.
Die Mitbewohnerin führte bei ihren Aufenthalten eine Grundreinigung der Wohnung durch, danach erhaltende Putzdienste durch, scannt z.B. Unterlagen ein, erinnert an Termine ( auch wenn sie nicht anwesend ist),
Da es eine Freundin gab,…
Louise 25 hat eine Antwort im Thema Ablehnung wegen mangelnder Mitwirkung aufgrund von Krankheit und eines Mitbewohners verfasst.
Das bringt hier nicht weiter. Der Sozialdienst des KH kennt den Sachverhalt genauer und kann mögliche Wege aufzeigen.
Allgemein:
1. Nicht arbeitsfähig oder nicht erwerbsfähig sind große Unterschiede. Der Sozialdienst kennt diese.
2. Bevor nur noch Notfallbehandlung von KK gezahlt wird, muss im Vorfeld lange und viel passiert sein.
2. iaR haben ETW-Besitzer und Mitbewohner einen Vertrag über die Beteiligung an Wohnkosten.
3. Ein fehlender KFZ-Schein ist keine Ursache.
Ju777 hat eine Antwort im Thema Ablehnung wegen mangelnder Mitwirkung aufgrund von Krankheit und eines Mitbewohners verfasst.
Vielen Dank für Deine Antwort , Louise
Was meinst du damit das die Mitbewohnerin Schulden bei Person A hat ?
Hier Ein paar zusätzliche Informationen.
Person A ist dem Jobcenter bekannt.
Ab August wurde nicht mehr gezahlt, da Person A keine Erklärung abgegeben hat, warum auf dem Kontoauszug keine Lebensmitteleinkäufe auftauchen und er einmalig 20 Euro Aufwandsentschädigung für eine Ehrenamtliche Arbeit Anfang 2025 erhalten hat.
Als er nicht mehr zur Tafel konnte, und daher nicht mehr zu…
Louise 25 hat eine Antwort im Thema Ablehnung wegen mangelnder Mitwirkung aufgrund von Krankheit und eines Mitbewohners verfasst.
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War das ein Weiterbewilligungsantrag, d.h. ist die Person dem JC schon bekannt? Wer hat dann im April nochmal einen Antrag gestellt?
Die Mitbewohnerin ist nicht leistungsberechtigt, hat aber Schulden gegenüber Person A. Der fehlende KFZ-Schein ist nicht die Ursache für den Ablehnungsbescheid nach mehrfach geforderter Mitwirkung. Gibts einen behandelnden Hausarzt oder Psychiater?
Seit April gab es Möglichkeiten, den Sozialdienst im KH um Unterstützung zu bitten. Ist das erfolgt?
Es wird…
Ju777 hat das Thema Ablehnung wegen mangelnder Mitwirkung aufgrund von Krankheit und eines Mitbewohners gestartet.
Guten Tag,
Person A, Besitzer einer Eigentumswohnung, hat im Dezember 2025 einen erneuten Antrag auf Bürgergeld gestellt.
Da er psychisch nicht in der Lage war seinen Briefkasten zu öffnen, ist dieser nicht wie verlangt mit seinem Personalausweis beim Jobcenter erscheinen.
Es wurden dementsprechend keine Zahlungen aufgenommen.
Ohne Einkommen wurde das Hausgeld nicht gezahlt.
Ende Februar wurde Person A nach Türöffnung von der Stadt ins Krankenhaus gebracht.
Ein erneuter Bürgergeldantrag…
Tamar hat eine Antwort im Thema Neue gestzliche Regelungen im SGB II, selbstständig und Jobcenter reagiert nicht verfasst.
Warum siehst du überhaupt eine Gefahr? Eine Nullfestsetzung kann doch nur erfolgen, wenn überhaupt Unterlagen abgefordert werden (mit einer zumutbaren Frist). Davon scheinst du doch meilenweit entfernt zu sein. Und wenn deine Leistungen nicht mit Vorläufigkeitsvorbehalt nach § 41a SGB II bewilligt wurden, dann geht es überhaupt nicht. Komisches Jobcenter.
Louise 25 hat eine Antwort im Thema Neue gestzliche Regelungen im SGB II, selbstständig und Jobcenter reagiert nicht verfasst.
[…]
Die sind unverändert schon seit 8/2016 in Kraft. Wenn das JC seit 3/22 von dir keine abschließende EKS für den 6-Monats-BWZ gefordert hat, um den weiteren Leistungsanspruch zu berechnen, ergibt sich aus der Änderung nichts. Es gilt nach wie vor der §41a (5) SGB II und dazu hatte dir Tamar schon in 1/25 geantwortet.
[…]
Ja, grundsätzlich kann das JC zur Vorlage fehlender Nachweise über Einkommen eine Frist setzen. Diese Frist kann unterschiedlich lang sein und kommt iaR vor einer…
DavidLynch hat eine Antwort im Thema Neue gestzliche Regelungen im SGB II, selbstständig und Jobcenter reagiert nicht verfasst.
Zunächst vielen Dank für die Antwort. Es ging mir jedoch nicht um Satz 5, sondern um die Sätze 3 und 4. Mit EKS nie abgegeben meinte ich die abschliessende EKS, nicht die, mit welcher ich bei Antragstellung das Einkommen prognostiziert habe. Rückforderungen, z.B. wegen des Hausgeldes, hat es nie gegeben. Daher auch die Frage, ob mir das JC eine Frist setzen kann bzw. wie lange diese ist.
Louise 25 hat eine Antwort im Thema Neue gestzliche Regelungen im SGB II, selbstständig und Jobcenter reagiert nicht verfasst.
Du bist tatsächlich selbstständig, nicht formal. Dass du noch nie EKS/Prognosen abgegeben hast (vEKS und aEKS) für den jeweiligen BWZ von 6 Monaten, trifft nicht zu. Du hast seit 01/25 mehrmals hier nachgefragt.
Hast mit dem JC kommuniziert, Unterlagen/Nachweise vorgelegt, mehrere WBA gestellt und jeweils Leistungen per Bescheid bewilligt bekommen. Das JC hat reagiert und leistet.
[…]
und absoluter Unsinn und weder für dich noch für das JC nötig. Dass du mehrfach krank warst und beim…
DavidLynch hat das Thema Neue gestzliche Regelungen im SGB II, selbstständig und Jobcenter reagiert nicht gestartet.
Guten Morgen alle zusammen, am 01.07.2026 sind ja einige Änderungen in Kraft getreten, u.a. der SGB 2, §41a Abs 3 , welcher eine neue Auscchlussregelung erhält. Frage von mir:
ich beziehe seit 03/ 2022 Bürgergeld; beruflicher Status freier Handelsvertreter nach § 84 HGB und damit formal selbständig. Eine Eks habe ich nie abgegeben, folgende Eckdaten:
Fahrtenbuch in 11/2022 übersandt: keine Reaktion;
Anfrage wenn eine zweite Person bei mir einzieht (kam aber nicht zum Tragen) in 01/ 2023:…
Louise 25 hat eine Antwort im Thema Leistung auf Grundsicherung nach Trennung beantragt - Jobcenter bearbeitet Antrag nicht verfasst.
Sorry, ich bin kein Hellseher. Wenn du schreibst, dass du mit 5 Kindern jetzt nur Kindergeld erhältst, gehe ich von 5x259,- aus.
Du merkst, so ist das mit Sachverhalten, in denen Unwichtiges groß und breit erzählt wird, aber Fakten zur Sache fehlen.
SteKor hat eine Antwort im Thema Leistung auf Grundsicherung nach Trennung beantragt - Jobcenter bearbeitet Antrag nicht verfasst.
Ich habe nur Kindergeld 1036€ keine 1300€ . Ok dann warte ich weiter ab.
Michael hat eine Antwort im Thema Termin bei Bürgeramt trotz Vollzeit? verfasst.
[…]
Das ist eine Standard-Formulierung die in fast jedem Schreiben verwendet wird.
Da wird man dir erklären dass du verpflichtet bist alles was zumutbar ist zu unternehmen um deinen Verdienst zu erhöhen und die Hilfsbedürftigkeit der Bedarfsgemeinschaft zu vermindern bzw. zu beenden. Man wird vielleicht fragen ob du die Stundenzahl erhöhen kannst.
Bei einmonatiger Bezugsdauer ist da höchstwahrscheinlich nichts zu machen.
Ich würde versuchen das noch vor dem Termin telefonisch oder besser…