Hallo,
mein Arbeitgeber möchte mir gerne eine Fitnessstudiomitgliedschafft zahlen bzw. bezuschussen.
Wird diese Leistung vom Jobcenter als geldwerter Vorteil dem Einkommen zugerechnet?
Bzw. gibt es hier unterschiedliche konstellationen auf welche man achten kann?
Vielen Dank euch schonmal im Voraus ![]()
LG Christian