Beiträge von Tamar

    Schlimmstenfalls muss du eben mit gerichtlicher Hilfe deine Ansprüche durchsetzen (Antrag auf einstweilige Anordnung). Gibt es in deiner Nähe eine Beratungsstelle für Arbeitslose? Oder Anwälte für Sozialrecht? Wenn es ein Jobcenter aus Kommune und BA (sogenannte "gemeinsame Einrichtung" ist, hilft es teilweise auch, sich mit einer Beschwerde an das Kundenreaktionsmanagement zu wenden.

    Was heißt "gehen"? Wenn du Bürgergeld für eine Work-Life-Ballance Erfüllungshilfe hältst, wirst du wohl recht schnell erwachsen werden müssen. Es gibt keine staatliche Leistung, die gedacht ist, diejenigen auf Lebenszeit zu finanzieren, die nicht bereit sind, entsprechend dem Normalfall (Vollzeit) zu arbeiten.

    Zitat aus dem Bescheid:
    Das Bürgergeld wird monatlich im Voraus gezahlt.
    Im Übrigen wird Ihr Antrag abgelehnt.

    Vorläufige Bewilligung:
    Die Entscheidung über die vorläufige Bewilligung beruht auf § 41a Absatz 1 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II).

    Das war nicht meine Frage. Ich will wissen, ob unter dem Bescheid (unter "Ihr Recht" oder "Rechtsbehelfsbelehrung" anstelle "Sie können in Widerspruch gehen" der Satz "Der Bescheid wird gemäß § 86 Sozialgerichtsgesetz Gegenstand des Widerspruchsverfahrens" steht. Du zitierst, was am Anfang des Bescheides steht.

    Ob der Bescheid nun vorläufig ist oder nicht, ist in Bezug auf die Heizkosten erstmal egal. Wenn es im Oktober Heizkosten gab, müssen die auch im vorläufigen Bescheid berücksichtigt werden, da auch bei einer unter Vorläufigkeitsvorbehalt stehenden Leistung das Existenzminimum gesichert sein muss.

    Ich habe es leider verpasst, den Umzug vorab beim Jobcenter anmelden und genehmigen zu lasse

    Musst du auch nicht. Das Genehmigungsverfahren nach § 22 Absatz 4 SGB II hat reine Hinweis- und Warnfunktion für den Leistungsbezieher. Ansonsten zieht er in der Ungewissheit um, ob die neue Miete überhaupt vollumfänglich übernommen wird.


    Bin mit der amtlichen Ummeldung ebenfalls in Verzug.

    Das wäre dann eine Ordnungswidrigkeit im Rahmen des Melderechts.

    Grund dafür ist unter anderem, dass ich der Wohnung sehr kurzfristig gefunden habe und in der Zeit zweimal ortsabwesend war.

    Das ist doch kein Grund. Seit Februar sind inzwischen 3 Monate vergangen und die kannst du wohl kaum komplett ortsabwesend gewesen sein.


    In einem Monat läuft mein Bürgergeld aus, ich soll also einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Ich habe Bedenken,

    Was bedeutet, dass du die Änderung immer noch nicht gemeldet hast und auch nicht beabsichtigst, dass zu erledigen? Auch in Bezug auf das Jobcenter bedeutet das eine Ordnungswidrigkeit, da du alle leistungsrelevanten Änderungen unverzüglich mitzuteilen hast.


    Jetzt mal Butter bei die Fische: was ist hier wirklich los? Bist du bei deiner alten Partnerin, die für das Jobcenter nur deine Vermieterin war, ausgeflogen und mit deiner neuen Partnerin zusammen gezogen und willst das verschleiern oder was soll so ein Verhalten bedeuten?

    inzwischen wurde mein Bürgergeldantrag bewilligt und der Bescheid ist soweit auch OK

    Steht unter dem Bewilligungsbescheid anstelle des Hinweises auf Widerspruch, dass der Bescheid nach § 86 SGG Gegenstand des Widerspruchsverfahrens wird? Wurde im Zusammenhang mit dem Bescheid etwas zum Widerspruch geschrieben? Ob der sich mit Erlass des Bescheides erledigt hat? Oder hast du einen formellen Abhilfebescheid oder Widerspruchsbescheid erhalten?


    Eigentlich muss über deinen Widerspruch noch entschieden werden. Entweder mit Widerspruchsbescheid, wo dann drin steht, wieso man die Heizkosten nicht anerkennen will.


    Schreib doch einfach ans Jobcenter, dass du den Bewilligungsbescheid vom xxxx als Teilabhilfe zu deinem Widerspruch siehst, aber die Leistungen für den Oktober weiterhin falsch berechnet wurden, weil die Heizkosten fehlen. Die Kosten für die Pellets sind Heizkosten in dem Monat, in dem die Rechnung fällig war. Du hättest dafür auch keinen neuen Antrag stellen müssen. Die Heizkosten sind vom ganz normalen Antrag auf Leistungen bereits umfasst. Vielleicht ist dein Jobcenter aber auch eines, dass für sogenannte Einmalbrennstoffbeschaffung gesonderte Bescheide erstellt. Schreib einfach erstmal und warte, was kommt.

    Ich leide Unter chronischer Erschöpfung und Schwinde

    Seit wann bist du krank geschrieben? Was wurde unternommen, dass du wieder gesund wirst? Gibt es Fachärzte, die behandeln? Wie hast du dir mit Mitte 20 und einer seit 2 Jahren unterbrochenen Erwerbsbiografie dein weiteres Leben vorgestellt? Und wieso bist du der Meinung, dass du nach 2 Jahren Arbeitslosigkeit kein Bewerbungstraining brauchst? Wenn nicht du, wer dann?

    Ist es jetzt besser zu verstehen?


    Nee. Wenn im Oktober sogar mehr Lohn zugeflossen ist als das JC anrechnen will (halber Lohn für August vs. voller Lohn für September), dann will man doch sogar weniger zurück? Oder wieso will man überhaupt was zurück, wenn im Oktober schon mit dem Lohn gerechnet wurde?


    Bitte lade doch hoch, was du vom JC bekommen hast. Das ist doch sonst das reinste Rätselraten.

    Es ist nicht verständlich. Wenn, wie du schreibst, die Behörde im September bereits den halben Lohn für August (also die 500 Euro) angerechnet hat, wie soll es da für September noch eine Rückforderung geben? Und wieso sollen die 500 Euro Lohn für den halben August für den Oktober bestimmt gewesen sein?

    Und was bedeutet "fiktives Geschehnis"? Soll das hier eine Beschäftigungstherapie für Forenuser werden?

    Lade Bescheide oder Schreiben des JC hoch, dann kann man vielleicht erlesen, was wirklich los ist.

    Was bringt das bitte jetzt? Anstatt einfach mal zu fragen, wie sich der Gewinn in den Zeiträumen ab 09/24 entwickelt hat (immerhin sind wir jetzt im vierten Bewilligungszeitraum ab Beginn der Selbstständigkeit). Hier kann man ohne Fakten gar nichts sagen. Zur Aufgabe "zwingen" ist eh nicht möglich. Aber eben unselbständige Arbeit anbieten sehr wohl.

    Im guten alten BSHG hat man sich sowas im Übrigen maximal ein Jahr angeschaut, dann hat man den Hobbyselbständigen auf die vorrangige Leistung der Alhi hingewiesen, die er beziehen kann, wenn er die Selbstständigkeit aufgibt. Wurde das nicht gemacht, gab es keine Sozialhilfe mehr.

    Wie sagte mal eine Richterin meines SG zu mir. "Selbständige im SGB II ist staatlich geförderte Insolvenzverschleppung".

    Wenn der Minijob unter 400 Euro liegt, werden gar keine Fahrtkosten gesondert berücksichtigt, dann gibt es nur den Grundfreibetrag von 100 Euro. Ist der Verdienst über 400 Euro, dann gilt § 6 Abs. 1 Nr. 5 der Bürgergeld-VO. Und das sind dann nunmal 20 Cent/Kilometer für jeden Entfernungskilometer. Und Entfernungskilometer ist eben mur die einfache Strecke.

    Bist du noch im Krankengeldbezug? Wenn du die 72 Wochen noch nicht voll hast, ändert sich durch die Kündigung/Aufhebung des Arbeitsvertrages gar nichts, du bekommst bei Krankheit weiter Krankengeld ggf. bis zur Aussteuerung. In dem Fall kannst du dann auch mit Krankschreibung ALG 1 (aufgrund Nahtlosigkeit) beantragen.

    Warum nicht? Die Kaution ist klar, das war Vermögen und bleibt Vermögen. Aber eine Steuererstattung verliert mit der Zahlung an die Finanzbehörde den Charakter des Vermögens, denn es verlässt dein Vermögen. Die spätere Erstattung ist daher kein Vermögen, sondern Einkommen. Wo soll der Unterschied zur Einkommenssteuer sein?

    Falls sie im Haus gemeinsam wirtschaften und wohnen, würden Einkommen und Vermögen aller fünf Personen geprüft werden, ob ergänzender Bürgergeldanspruch für die BG bestünde.

    Aber allenfalls aufgrund der Unterhaltsvermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II. Die Tochter hat ja ein eigenes Kind unter 6 Jahren und bildet daher keine BG mehr mit den Eltern. Die BG bestünde aus dem Vater des Kindes, der Mutter des Kindes und dem Kind. Zwar ist nach Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 17.07.2014 - B 14 AS 54/13 R) auch eine 3 Generationen BG möglich, aber aufgrund § 9 Abs. 3 SGB II kann das Einkommen der Eltern der Kindesmutter nicht angerechnet werden.


    Die Ablehnung des JC hatte doch mit seinem Wohnsitz/Meldeadresse zu tun. Durch die Ummeldung gibt es eine neue Situation, die dem JC mitgeteilt werden sollte.

    Dessen ungeachtet, dass melderechtlich eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.


    Das Problem wird doch auch sein, dass selbst wenn er sich ummeldet, er grundsätzlich unterhaltsberechtigt ist.

    Nach BGB mag das sein. Ein Unterhaltsübergang auf das JC nach § 33 SGB II findet jedoch nicht statt, da er in keiner Ausbildung mehr ist.


    Er sollte sich schnellstmöglich ummelden und Bürgergeld unter der Prämisse "Zusammenzug mit meiner Familie" beantragen.

    Was eh von Amts wegen bei der endgültigen Festsetzung geprüft wird, wozu dann sowieso alle Kontoauszüge für die 6 Monaten gefordert werden. Diese 200 Euro dürften wohl der Grund sein, wieso man die sehen will. Angesichts dessen, dass man unter Nachbarschaftshilfe eher Getränke, Essen und ggf. einen kleinen Obolus sieht, sind 200 Euro schon etwas merkwürdig.