Berücksichtigung von Werbungskosten und deren Berechnung

  • Hallo,

    Habe da mal eine grundsätzliche Frage wie und in welcher Höhe Fahrtkosten das Einkommen eines Minijobs hinsichtlich Anrechnung mindern?

    Ist es tatsächlich rechtens, dass das Jobcenter nur ein Kilometergeld von 0,20 €/km ansetzt (statt 0,38 €/km) und auch die Strecke zum Arbeitsort nur einfach berücksichtigt , d.h. nur Hinfahrt und nicht die Rückfahrt? Auf diese Art und Weise werden ja die anfallenden Kosten 2x halbiert ... d.h. hier werden die anfallenden Kosten zu Lasten des Bürgergeldempfängers schöngerechnet (Fahrtkosten bestehen doch nicht nur aus Sprit, sondern auch aus dem Unterhalt des Fahrzeugs ... Versicherung, TÜV, Werkstattservicekosten etc..., die alle zudem extrem teuer geworden sind).

    Eine Alternative zur Nutzung des eigenen PKW's gibt es nicht um zum Einsatzort für den Minijob zu kommen.

  • Wenn der Minijob unter 400 Euro liegt, werden gar keine Fahrtkosten gesondert berücksichtigt, dann gibt es nur den Grundfreibetrag von 100 Euro. Ist der Verdienst über 400 Euro, dann gilt § 6 Abs. 1 Nr. 5 der Bürgergeld-VO. Und das sind dann nunmal 20 Cent/Kilometer für jeden Entfernungskilometer. Und Entfernungskilometer ist eben mur die einfache Strecke.

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