Umzug im Leistungsbezug ohne Zustimmung des Jobcenters

  • Liebe Gemeinschaft,

    ich beziehe Bürgergeld seit Januar, und musste im Februar in ein neues Zimmer innerhalb meiner Stadt umziehen.

    Ich habe es leider verpasst, den Umzug vorab beim Jobcenter anmelden und genehmigen zu lasse, Bin mit der amtlichen Ummeldung ebenfalls in Verzug. Grund dafür ist unter anderem, dass ich der Wohnung sehr kurzfristig gefunden habe und in der Zeit zweimal ortsabwesend war. Die Ortsabwesenheit habe ich an das Jobcenter rechtzeitig kommuniziert und es wurde genehmigt.

    In einem Monat läuft mein Bürgergeld aus, ich soll also einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Ich habe Bedenken, weil es aus meinen Kontoauszügen eindeutig hervorgeht, dass ich seit Februar eine höhere Miete an eine andere, dem Jobcenter nicht bekannte Hauptmieterin zahle, und ich weiß nicht genau, welche Konsequenzen daraus entstehen werden. Ich wäre dankbar, wenn Sie mir diesbezüglich Rat geben könnten, wie ich am besten vorgehe.

    Danke und beste Grüße,

    Yokai

  • ich soll also einen Weiterbewilligungsantrag stellen.

    Ja, das ist der normale Verlauf, wenn man nach Ende eines BWZ weiterhin Bürgergeld benötigt. Du musst natürlich auch die Änderungen seit Februar mitteilen und nachweisen.

    Die Konsequenzen wirst du vom JC mitgeteilt bekommen. Wahrscheinlich wird vieles erstmal erfragt.

    zB Untermieter bei Hauptmieterin oder WG-Mitbewohner oder Partnerschaftsvermutung, usw.

    Es gilt hier mindestens § 22 SGB II.

  • Ich habe es leider verpasst, den Umzug vorab beim Jobcenter anmelden und genehmigen zu lasse

    Musst du auch nicht. Das Genehmigungsverfahren nach § 22 Absatz 4 SGB II hat reine Hinweis- und Warnfunktion für den Leistungsbezieher. Ansonsten zieht er in der Ungewissheit um, ob die neue Miete überhaupt vollumfänglich übernommen wird.


    Bin mit der amtlichen Ummeldung ebenfalls in Verzug.

    Das wäre dann eine Ordnungswidrigkeit im Rahmen des Melderechts.

    Grund dafür ist unter anderem, dass ich der Wohnung sehr kurzfristig gefunden habe und in der Zeit zweimal ortsabwesend war.

    Das ist doch kein Grund. Seit Februar sind inzwischen 3 Monate vergangen und die kannst du wohl kaum komplett ortsabwesend gewesen sein.


    In einem Monat läuft mein Bürgergeld aus, ich soll also einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Ich habe Bedenken,

    Was bedeutet, dass du die Änderung immer noch nicht gemeldet hast und auch nicht beabsichtigst, dass zu erledigen? Auch in Bezug auf das Jobcenter bedeutet das eine Ordnungswidrigkeit, da du alle leistungsrelevanten Änderungen unverzüglich mitzuteilen hast.


    Jetzt mal Butter bei die Fische: was ist hier wirklich los? Bist du bei deiner alten Partnerin, die für das Jobcenter nur deine Vermieterin war, ausgeflogen und mit deiner neuen Partnerin zusammen gezogen und willst das verschleiern oder was soll so ein Verhalten bedeuten?

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