Ist so ein Vorgehen des Jobcenters überhaupt zulässig?
Ja, ist es und Zugang zum System bekommt jeder. Hilfe gibts auch für Ausländer mit Sprachschwierigkeiten. Sprachbarrieren gibt es hier nicht. Es läuft nichts schief beim Jobcenter.
Viele Infos des JC gibt es in vielen Sprachen, aber nicht in jedem Schreiben an jeden Leistungsbezieher in seiner Sprache, denn die Amtssprache ist deutsch. Die Frau verstand evtl. nur nicht, dass Bürgergeld nach jedem Bewilligungszeitrum/BWZ wieder/weiter beantragt werden muss, wenn man noch hilfebedürftig ist.
Ohne Weiterbewilligungsantrag gibt es einfach keine Leistung mehr. Die "leeren" Weiterbewilligungsformulare kamen als Serviceleistung des JC per Post und zeigten, dass sie EINMAL vor 5 Monaten solch ein Formular ausfüllen/unterschreiben und per Post zum JC senden sollte, um weiterhin Bürgergeld zu erhalten.
Das geht immer ohne Termin und ohne persönliche Vorsprache.
Konkret und ganz zeitnah kann man jetzt den Weiterbewilligungsantrag ausfüllen und dem JC zusenden, sofern noch kein "Aufhebungsbescheid" vorliegt. Rückwirkend wird das JC allerdings nichts zahlen.
Drohende Wohnungslosigkeit kündigt sich meist durch Kündigung an. Liegt diese schon vor? Hat man mit dem Vermieter Kontakt aufgenommen und die Situation verständlich erklärt ? Wenn nicht, sollte das ganz zeitnah erfolgen.
---- ist hier eher ein selbstgemachtes. Nämlich, dass die Tochter dich erst jetzt dich fragt und offenbar lange Zeit niemand Infos im Netz zu solch grds. Fragen suchte.