Vielen Dank für deinen Bericht. Einen Bescheid und die Begründung hast du noch immer nicht?
Hast du jetzt eine Frage?
Dass du etwas über eine Anwältin versucht hast, hat nichts mit Strafe oder Schikane zu tun.
Um Bürgergeld/jetzt Grundsicherung nach SGB II zu erhalten, sind gewisse Voraussetzungen zu erfüllen. Auch für Personen ohne festen Wohnsitz gibt es bei Bedarf Leistungen. Aber kein Jobcenter sucht dir eine Wohnung.
Ich werde sie mal Fragen ob das meine Strafe für den Anwalt ist.
Meinst du, das hilft?