Na, wenn du meinst. Kurz+knackig Widerspruch gegen den vorliegenden Ablehnungsbescheid vom 7.9. für Monat Juli erheben. Man erspart sich hier evtl. Diskussionen, wenn oben gleich relevante Zahlen und Daten genannt werden. Wenn ich lese: noch im Juni 2026 per Veränderungsmitteilung ("Beendigung einer Beschäftigung") informiert., ist das für mich zu Ende Juni.
Ich kann auch aus dem genannten Bruttoeinkommen nicht errechnen, warum nur bis zum 17.7. und nur 1200,- gezahlt wurden. Aber es war Einkommen aus Erwerbstätigkeit und wurde im Berechnungsbogen zum Juli-Bescheid berücksichtigt.
Wie hoch ist denn der Gesamtbedarf für deine Bekannte (also die Summe aus Regelbedarf und KdU) ?
Hier ist auch nichts schade, denn JC sind verpflichtet, ihre Vorschriften einzuhalten. Von Ausnahmen kann man gar nichts ableiten und da du ja etliche Male Widerspruch bzw. Klage erhoben hast, solltest du inzwischen verstanden haben, welche Reaktionen auf behördliches Handeln erfolgen sollte. Antrag statt Bitten. Widerspruch statt Reklamation.
Eine Tipp zu Fahrtkosten wegen Umgang? Ja, wenn ein Vorschuss-Antrag abgelehnt wurde, muss in Vorleistung gegangen werden und die Kostenbelege/Nachweise dann zeitnah dem JC vorgelegt werden.
Hier: Es lag aus Sicht des JC keine Eilbedürftigkeit vor und der Umgang fand statt, also war Geld da.
Wer ist denn soweit weg gezogen? Mutter oder Vater mit Kind?
Wer solche Entfernung für Umgangsrechts-Wahrnehmung hat, sollte evtl. mal einen anderen Umgangsrhythmus mit dem Elternteil vereinbaren. Jeder weiß, wie die Spritpreise sind, auch das JC.
3 Bescheide über jeweils 6 Monats-LZ liegen beim Anwalt bzw. SG.
Die liegen beim Anwalt? Das ist nichts wert. Der sollte zumindest lange schon Klage eingereicht haben. Du hast hier in 02/26 geschrieben, die liegen bei Gericht. Was da zwecks Zusammenlegung geht, wurde dir beantwortet. Vielleicht ruht alles!
Auf Vorschuss wegen Fahrtkosten hat man grunds. keinen gesetzl. Anspruch. Was nach §21 SGB II beantragt wurde und mit welcher Begründung, ist hier unbekannt.
Für JC ist es relativ einfach und wirtschaftlich: Geld war offenbar vorhanden, Umgang konnte stattfinden, wir erstatten erst nach Belegvorlage, d.h. Kontoauszug als Tankbeleg.