Beiträge von Louise 25

    Was verlangt die JC-Mitarbeiterin von dir? Wenn du vor lauter Sorgen und Befürchtungen absolut nicht belastbar bist, dann geh zu deinem Hausarzt. Der schreibt dich evtl. arbeitsunfähig. Vielleicht aber fragt der auch, welche Arbeit du denn machen sollst, die du möglicherweise nicht schaffst.

    Wer Kunde beim JC ist, soll in Arbeit vermittelt werden, sofern er arbeitsfähig ist. Ich kann noch immer keinen Druck zu irgendetwas lesen.

    Was ist denn überhaupt langfristig dein Ziel?

    Auf welchen Therapieplatz wartest du? psychisch oder körperlich ? Wann war die letzte Untersuchung vom ÄD?

    Ja, du kannst noch eine Untersuchung vom ÄD verlangen. Du kannst auch verlangen, dass deine Situation angemessen berücksichtigt wird. Und was verlangt dein Arbeitsvermittler zur Zeit von dir?

    Ich denke, dass nur deine Befürchtung allein nichts ist, was dein Vermittler berücksichtigen muss. Du kannst dir zum Termin aber auch gerne einen Beistand mitnehmen.

    Ist das korrekt?

    Wenn es um Grundsicherung geht, gibts zum Glück das Gesetz : § 21 (5) SGB II Mehrbedarfe. Mit dem entspr. ärztlichen Nachweis kann man den Mehrbedarf beim JC beantragen.


    Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gewährung des Mehrbedarfs bei
    kostenaufwändiger Ernährung 

    § 21 Mehrbedarfe

    Ändert das etwas an meinem Mehrbedarf?


    Nein, diese Tätigkeit bzw. die Aufwandsentschädigung dafür wird nach § 11a (1, Nr.5) SGB II berücksichtigt.


    § 11a Nicht zu berücksichtigendes Einkommen

    wie das JC das wohl behandeln wird mit dem abgelehnten Juli 2026 und der Anrechnung der NK-Gutschrift im in den Folgemonaten.

    Wie behandeln? Nach Gesetz, Verw-Vorschrift und Rechtsprechung zum SGB II. Es hat sich an Grundsätzen seit langem nicht viel geändert, Anwälte lehnen aus anderen Gründen ab. Wenn das Juli-Erwerbseinkommen mit falschen Zahlen angesetzt wurde, macht Widerspruch mit DIESEM Punkt doch Sinn und bringt der eLB Vorteile.

    a) Innerhalb 3 Monaten hat das JC einen Widerspruchsbescheid zu erteilen. Eine Schreibflut wie hier bewirkt eher, dass deine unendlichen Schreiben längst nicht mehr genau gelesen werden, weil keiner im JC Zeit und Muse hat, "Substanz" herauszufischen. IaR sollen die Leistungs-SB einfache Widersprüche selbst korrigieren, ansonsten gehts zur Rechtsabteilung. Mein Eindruck aus dem, was hier von dir zu lesen ist, ist noch simpler: Du kannst nicht fokussieren oder verstehst den Verwaltungsverfahrenslauf nicht und für das JC bist du evtl. schon lange dieser Querulant mit den xxx Schreiben. Das JC reagiert langsam oder gar nicht und wer "leidet"? Das JC und ein RP garantiert nicht. Aber ja, alle JC sind überlastet, aus den verschiedensten Gründen. Überfordert sind wenige.

    b) Das 900,- BK-Guthaben floss im Juli zu. Das JC hat im Folgemonat dieser Mitteilung die KdU auf 0 und dann die KdU auf x zu mindern. Z.B. wäre das bei 600,- KdU dann 1x 600,- und 1x 300,- KdU-Minderung. Verböserungsverbot ist Quatsch. Wenn im Juli weniger Erwerbseinkommen UND das BK-Guthaben zufloss, ist beides zu berücksichtigen. Dann macht Widerspruch gegen den Bescheid vom 7.9. > für den Monat Juli Sinn. Rosinenpickerei fällt aus.

    c) Ja, Widerspruch gegen Aufrechnungsbescheid ist möglich. Es ist das gute Recht eines jeden eLB.

    vorzeitige endgültige Bescheidung zu beantragen

    Ja, auch das ist möglich. Solche Anträge dürfen folgenlos abgelehnt werden bzw. deine werden eher ignoriert. Es gilt das Gesetz.

    Jaja, woanders ist alles besser, ich kenne die Melodie, gähn. Und in Estland geht alles viel schneller und online.

    Und nein, ich arbeite nicht bei einem JC, habe länger gebraucht, bis ich zwar nicht jedes Gesetz kennen musste, aber das entspr. Pingpong beherrschte und "meine Bekannten" erhalten längst korrekte und fristgerechte Bescheide.

    kurz und knapp: Schreib nun dem JC, was du willst.

    Hinweis für deinen nächsten großen Sachverhalt hier: Gleich die Fakten, gleich die Fragen. Am besten den anonymisierten Bescheid und Berechnungsbogen einstellen.

    Und so blöd es klingt: Gesetze hat man zu kennen...oder eben die Nachteile zu schlucken.

    Insofern darf ich bezweifeln, ob du nach Jahren derjenige bist, der nahezu alles vollständig überblickt und das Unterlagenchaos und die Themenvielfalt überblickt.

    trotz Ablehnung 07/2026

    geht WIDERSPRUCH.

    Naja, doch.

    Na, wenn du meinst. Kurz+knackig Widerspruch gegen den vorliegenden Ablehnungsbescheid vom 7.9. für Monat Juli erheben. Man erspart sich hier evtl. Diskussionen, wenn oben gleich relevante Zahlen und Daten genannt werden. Wenn ich lese: noch im Juni 2026 per Veränderungsmitteilung ("Beendigung einer Beschäftigung") informiert., ist das für mich zu Ende Juni.

    Ich kann auch aus dem genannten Bruttoeinkommen nicht errechnen, warum nur bis zum 17.7. und nur 1200,- gezahlt wurden. Aber es war Einkommen aus Erwerbstätigkeit und wurde im Berechnungsbogen zum Juli-Bescheid berücksichtigt.

    Wie hoch ist denn der Gesamtbedarf für deine Bekannte (also die Summe aus Regelbedarf und KdU) ?

    Hier ist auch nichts schade, denn JC sind verpflichtet, ihre Vorschriften einzuhalten. Von Ausnahmen kann man gar nichts ableiten und da du ja etliche Male Widerspruch bzw. Klage erhoben hast, solltest du inzwischen verstanden haben, welche Reaktionen auf behördliches Handeln erfolgen sollte. Antrag statt Bitten. Widerspruch statt Reklamation.

    Eine Tipp zu Fahrtkosten wegen Umgang? Ja, wenn ein Vorschuss-Antrag abgelehnt wurde, muss in Vorleistung gegangen werden und die Kostenbelege/Nachweise dann zeitnah dem JC vorgelegt werden.

    Hier: Es lag aus Sicht des JC keine Eilbedürftigkeit vor und der Umgang fand statt, also war Geld da.

    Wer ist denn soweit weg gezogen? Mutter oder Vater mit Kind?

    Wer solche Entfernung für Umgangsrechts-Wahrnehmung hat, sollte evtl. mal einen anderen Umgangsrhythmus mit dem Elternteil vereinbaren. Jeder weiß, wie die Spritpreise sind, auch das JC.

    3 Bescheide über jeweils 6 Monats-LZ liegen beim Anwalt bzw. SG.

    Die liegen beim Anwalt? Das ist nichts wert. Der sollte zumindest lange schon Klage eingereicht haben. Du hast hier in 02/26 geschrieben, die liegen bei Gericht. Was da zwecks Zusammenlegung geht, wurde dir beantwortet. Vielleicht ruht alles!

    Auf Vorschuss wegen Fahrtkosten hat man grunds. keinen gesetzl. Anspruch. Was nach §21 SGB II beantragt wurde und mit welcher Begründung, ist hier unbekannt.

    Für JC ist es relativ einfach und wirtschaftlich: Geld war offenbar vorhanden, Umgang konnte stattfinden, wir erstatten erst nach Belegvorlage, d.h. Kontoauszug als Tankbeleg.

    Das einzig lesbare Datum ist der 1.8. Also wird es evtl. darauf hinauslaufen, dass der Vermieter eine Räumungsklage anstrengt und dann § 22(9) SGB II für den weiteren Verlauf relevant wird.

    Ich ging davon aus, dass du auf die Frage -WANN ?- ein Datum nennst. Und für solche bedrohlichen Szenarien wie drohende Wohnungslosigkeit darf man hier gern auch anonymisierte Anhänge einfügen. Denn oft ist der Wortlaut eines behördlichen Schreibens wichtig.

    Mit viel Glück hält der Vermieter das Mietangebot noch bis... aufrecht.

    Der Ablehnung für Juli liegen falsche Werte zugrunde.

    Wahrscheinlich nicht. Aber bekannt ist dir: Widerspruch innerhalb 1 Monat nach Zugang dieses Bescheides ist möglich. Unnötig dabei, den komplexen Sachverhalt nochmals zu schildern. Das JC schaut selbst rückwärts nach. Freundliche Mitteilungen sind einfach gar nichts. Kein JC antwortet auf freundl. Mitteilungen oder Reklamationen. Wird ein Widerspruch nicht in der gesetzl. Frist von 3 Monaten beschieden, konnte man als "Wissender und Erfahrener" schon immer Untätigkeitsklage nach § 88 SGG am SG erheben. Das JC hätte sich wegen Bummelei/Untätigkeit maximal 1x eine Klatsche vom SG geholt. Alternativ lag keine Untätigkeit vor.

    Wenn keine Eilbedürftigkeit nachgewiesen wird, liegen solche evtl. unnützen Klagen eben lange beim Gericht.

    Im Juli 2026 Weiterbewilligungsantrag gestellt

    Dann musste das JC nach § 37 SGB II ab dem 1.7. berechnen, aber endgültig oder abschließend ist gar nichts.

    Es gilt § 22(3) SGB II : Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; ...

    Der Antrag ist seit Jahren so gestellt, dass die Fahrtkosten im Voraus ausgezahlt werden sollen;

    Hast du heute eine Frage dazu? Wahrscheinlich wurde der Antrag falsch gestellt oder die Bekannte legte keine Nachweise der Fahrtkosten vor.

    Um welchen abschließenden Bescheid (von wann?) geht es jetzt hier? Von 02-06/26 war sie erwerbstätig ohne Leistungsbezug. Da hatte sie keinen Anspruch auf Fahrtkosten vom JC.

    Wäre bei dieser Entfernung die Bahn keine preiswerte Alternative? Aus welchen Mitteln hat sie die Fahrtkosten früher bezahlt?

    das neue Grundsicherungsamt in dem neuen Bundesland wo ich hinziehen will sagt das.

    Ich darf nochmal fragen?

    a) Wann hast du schriftlich beim neuen JC die Zusicherung zur Kostenübernahme (neue Mietkosten) und die Kaution als Darlehen beantragt?

    b) Was genau hat das neue Jobcenter dir schriftlich geantwortet? Gesagtes ist Schall und Rauch.

    c) Ist dir bekannt, dass bei einem Umzug in einen anderen JC-Bereich die Umzugskosten idR vom bisherigen JC zu zahlen sind, wenn der Umzug erforderlich ist?

    d)Bei wem hast du die Umzugskosten beantragt, die meist nur die minimale Hilfe zur Selbsthilfe beinhaltet?

    e) Zu wann hat dein Vermieter dir schriftlich gekündigt?

    Es gilt § 22 (6) SGB II. Evtl. auch später noch Absatz 9 des § 22 SGB II.

    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html

    Allerdings sagt mir jetzt die Dame vom Amt,

    Welches Amt sagt dir das? Warum und seit wann droht Obdachlosigkeit? Weiß das Amt das?

    Man sollte sich von Ämtern und Behörden immer Schriftliches geben lassen, nachdem man selbst schriftlich die Zusicherung zur Kostenübernahme beantragt hat und auch die besonderen Gründe dargelegt hat.

    Die 2m² dürften keine Rolle spielen.

    oder muss ich da etwas beachten?

    Ja, du solltest beachten, dass es bei den Einladungen vom JC gar nicht ums Arbeiten geht. Das JC möchte wahrscheinlich lediglich wissen, wann und wie du wieder der Vermittlung zur Verfügung stehen könntest.

    Die Kraft für einen einzigen kurzen Vorsprache-Termin beim JC bringst du evtl. auf?

    Ob dein behandelnder Arzt dich wegen der Diagnose für "wegeunfähig" hält und das mit einem besonderen kostenpflichtigen Attest bestätigt, musst du ihn fragen.

    Ich kenne solche Atteste für Personen, die stationär im KH sind oder zB wegen Beinbruch wegeunfähig sind.

    der Mietanteil meines 7-jährigen Sohnes muss aus seinem Unterhalt und Kindergeld getragen werden?

    Ja, wenn er seinen Bedarf (für LU+KdU) selbst decken kann, dann erhält er diese Leistungen nicht mehr vom JC. Allerdings hat er noch Anspruch auf Leistungen für B+T vom JC, dafür kannst du jeweils Anträge stellen.

    Die Wohnkosten/KdU bleiben hälftig gleich, da wird nichts anders berücksichtigt. Dem Vermieter sind weiterhin mtl. 557,- zu überweisen.

    Ja, aus dem ab September fließenden Unterhalt musst du 278,50 für die Mietkosten entnehmen.

    Demzufolge könnten wir z.B. Spanisch oder Französisch lernen; Deutsch werde jedoch in jedem Fall nicht gefördert. Diese Aussage scheint für uns unlogisch.

    Deine Frau kann sich jederzeit einen Sprachkurs für deutsch suchen. Ihr müsst ihn lediglich selbst bezahlen, weil eine finanzielle Förderung nicht vorgesehen ist. Das Sprachniveau B1 nach GER sollte angestrebt werden.

    Evtl. war die Aussage der Agentur für Arbeit missverständlich.

    Übrigens, ich bekomme Geld von der ARGE

    Du bekommst also Leistungen vom Jobcenter. Und dein Enkel wird demnächst hoffentlich Geld vom Sozialamt erhalten. Was dein Vermieter sagt, muss weder das Sozialamt noch das Jobcenter interessieren. Der Vermieter müsste dir eine schriftliche Kündigung schicken. Falls das passiert, solltest du damit sofort beim Sozialamt vorstellig werden.

    Vielen Dank für deinen Bericht. Einen Bescheid und die Begründung hast du noch immer nicht?

    Hast du jetzt eine Frage?

    Dass du etwas über eine Anwältin versucht hast, hat nichts mit Strafe oder Schikane zu tun.

    Um Bürgergeld/jetzt Grundsicherung nach SGB II zu erhalten, sind gewisse Voraussetzungen zu erfüllen. Auch für Personen ohne festen Wohnsitz gibt es bei Bedarf Leistungen. Aber kein Jobcenter sucht dir eine Wohnung.

    Ich werde sie mal Fragen ob das meine Strafe für den Anwalt ist.

    Meinst du, das hilft?

    Man kann für den Schriftverkehr mit dem JC auch das Angebot Jobcenter.digital nutzen, sofern man den Zugang bekommt.

    Beim 1. persönlichen Termin wird das JC erklären, welche Möglichkeiten es gibt.

    Ob man für ein Postfach Geld ausgeben möchte, ist eine private Entscheidung. Ob die Anbieter solcher Postfächer ofW-Kunden akzeptieren, kann man dort erfahren.

    Jobcenter.digital – Unterstützung durch Grundsicherungsgeld

    Online-Services für Kundinnen und Kunden der Jobcenter

    sondern mir wurde die EGV im Wesentlichen fertig vorgelegt.

    Ja, als Vorschlag für eine freiwillige Vereinbarung ist das so. Hast du die EGV bereits unterschrieben? Es wird darin auf die o.g. Tätigkeitsbereiche Bezug genommen. In diesen sollst du dich bewerben, wenn du dazu was findest oder hörst.

    Vermittlungsvorschläge würden von der Arbeitsagentur kommen... und wenn eine Rechtsfolgebelehrung dabei ist, solltest du dich auch innerhalb 3 Tagen nachweislich bewerben.

    Wann beginnt denn deine neue Stelle?

    Kontoauszüge muss man doch immer vorlegen.

    Hab ich auch nicht bestritten, iaR für die letzten 3 Monate. Manchmal werden noch ältere Kontoauszüge nachgefordert.

    Was möchtest du noch wissen? Es steht doch fett und deutlich, was du darfst.

    Kommt diese Datenschutz-Erklärung mit der geforderten Mitwirkung zur Vorlage weiterer Kontoauszüge?

    Ist dein Jobcenter eine Optionskommune oder ein Jobcenter?

    Dann ist der Satz, den mir die Agentur geschickt hat, aber komplett falsch formuliert.

    Ist dein JC eine Optionskommune? Ich habe das noch nie in einem Schreiben zur Mitwirkung nach § 60 SGB I (noch Kontoauszüge vorlegen) gelesen.

    Ob du eine grammatikalische Korrektur an dein JC schickst, kannst du selbst entscheiden. Aber die gesetzliche Regelung gilt auch für dein JC. Die Direktüberweisung der KdU vom JC zum Vermieter erfolgt, wenn überhaupt, mit Antrag und einer freiwilligen Extra-Vereinbarung, die auch jederzeit vom Mieter widerrufen werden kann.

    Bedeutet das, dass das Jobcenter nun grundsätzlich die Miete direkt an den Vermieter überweist, wenn man dessen Name nicht geschwärzt hat?

    Nein. Du musst die Daten des Vermieters nicht schwärzen. Aber du darfst (zB. beim nächsten WB-Antrag).

    Es gilt grundsätzlich Satz 1 des §22 (7) SGB II: --- ist es auf Antrag der leistungsberechtigten Person an den Vermieter ---

    § 22 SGB II - Bedarfe für Unterkunft und Heizung

    Für den Zeitpunkt der Anrechenbarkeit der erstmaligen Altersrente, der sich bei den Rentenerhöhungen regelmäßig fortsetzt,

    Da setzt sich doch gar nichts fort.

    Es gibt erstmalig irgendwann die Altersrente und dann gibt es jährlich im Juli von der DRV für ALLE Rentenempfänger eine Rentenanpassung. Je höher die Rentenanpassung, umso geringer die Sozialhilfe vom Amt. Im Juni passiert schon mal gar nichts, weil erst zu Ende Juli die Rente für Juli ausgezahlt wird.

    Denn bislang werden Rentenerhöhungen im SGB XII-Bezug regelmäßig bereits Ende Juni (einen Monat vor deren Auszahlung) auf die Grundsicherung angerechnet,

    Nein, das passiert in keinem Fall. Und es ist egal, in welchen Foren du deine Ansicht noch verbreitest und verteidigst.