Beiträge von Louise 25

    Als Bürgergeldbezieher hast du Mitwirkungspflichten. Du hast also dem JC unaufgefordert Einnahmen/Einkommen mitzuteilen und nachzuweisen, sobald es dir zufließt. Die Prüfung und Anrechnung auf Bürgergeld erledigt dann das JC unter Berücksichtigung der geltenden gesetzl. Regelungen.

    Hier gibts keine Beratung zu Geldanlagen oder Entnahmepläne. Überprüfe bitte selbst, für welches Vermögen du 100,- monatlich Rendite generieren könntest oder was deine seltsamen Quellen da meinen.

    Wenn du richtig liest, wurde in 09/24 mit dem Geschäft begonnen. Weil Einstiegsgeld nötig war, ist von einer langsamen Entwicklung auszugehen. Die hier genannten Zeiten sind weder "ewig" noch zu lang.

    es muss Zielmarken geben die zu einer Entscheidung führen!

    Hast du dafür eine einzige Rechtsgrundlage, oder wünschst du dir das nur oder möchtest du den TS maximal verunsichern?

    :hmm

    Finde ich jetzt nicht, dass das was mit Friseur oder Therapeut zu tun hat,

    Dein Vermittler hat dich doch nicht eingeladen, weil er über deine Vermutungen, Sorgen und Nöte und die schlimme Weltpolitik oder hohe Spritpreise diskutieren will. Er wird eher wissen wollen, wie du deine Hilfebedürftigkeit verringern könntest, wie es also langsam aber sicher aufwärts gehen könnte. Deine Ideen dazu werden ihn interessieren.

    Nach < 2 Jahren wird er nicht fordern, die Selbständigkeit schon wieder aufzugeben. Im Gegenteil: Man hat dein Laden-Konzept für so tragfähig gehalten, dass man dich sogar finanziell gefördert hat.

    Mit deinem Sohn bist du noch immer in einer 2er-BG, aber er ist nicht mehr hilfebedürftig. Der Vermittler interessiert sich nur für dein Laden-Unternehmen und deine Hilfebedürftigkeit.

    Also such dir eine auskömmliche Arbeit. Das Modell "Bisschen Selbstständig + Bürgergeld" ist ein Auslaufmodell.

    Wie kommst du darauf? Das JC wird das nach so kurzer Zeit nicht fordern. Dass man nach ca 1,5 Jahren mal eingeladen wird, ist keine Besonderheit.

    Wie du es hier völlig losgelöst von Zahlen, Daten und Fakten zum Einzelfall schreibst, so ist es eben nicht.

    Kannst du bestätigen, dass 100 Euro pro Jahr gilt ?

    Wofür denn? Es gilt das SGB II, kein xy-Google.

    Ich habe 2000 Euro in Aktien eingesetztes Kapital und Rendite

    Echt? Wann erhältst du den Nachweis über deine Rendite aus diesen angelegten 2.000,-? Verwechselst du evtl. Rendite mit Aktienkurs?

    sobald ich dies abbuche kontakte ich das JC online ... mit Screenshot der Buchung oder ähnlich ?

    Nein. Ob du dein angelegtes Schonvermögen monatlich "verbrauchst", interessiert das JC nicht. Wenn deine Beispielaktien einen Aktienkurs von 15.000,- erreichen, ist es längst kein Schonvermögen mehr.

    aber kann ich meinem Vermittler das auch so sagen ?

    Nein, wozu? Der ist doch nicht dein Therapeut oder Friseur.

    Aber vielleicht hast du Ideen, wie du Umsatz/Gewinn steigern = deine Hilfebedürftigkeit verringern könntest. So etwas hat ihn zu interessieren nach §2 SGB II als Grundsatz des Forderns.

    Es geht um dich und deine Erwerbstätigkeit, nicht um deinen Sohn.

    Es ist nicht erkennbar, aus welchem Grund das JC dich schon wieder zur Aufgabe bringen möchte. Allgemein bekannt ist, das neue kleine (geförderte) Unternehmen lange Zeit brauchen, sich zu etablieren und sukzessive weniger Bürgergeld nötig wird.

    Vermutungen sind gar nichts. Vorlaufzeiten oder Abläufe dafür sind nicht geregelt. Du hattest im Januar 2025 bereits geschrieben, dass du wohl aufgeben müsstest. Nun, mehr als 1 Jahr später hast du deinen Laden noch immer. Also bitte nicht an "Laden dicht machen" denken. Was ist denn an deinen EKS erkennbar?

    1. Renditen sind wie viele andere Einnahmen zu berücksichtigendes Einkommen. Unter 100,- pro Kalenderjahr werden nicht berücksichtigt/nicht angerechnet.

    2. Einen Steuerfreibetrag nutzen zwecks auszahlen? Was ist gemeint?

    3. Das "Schonvermögen" gem. § 12 SGB II für 1 Person beträgt max. 15.000,-, falls nicht in Karenzzeit liegend.

    wann genau muss man was melden ....

    Dann, wenn Einnahmen/Einkommen/Renditen zugeflossen sind. Es gilt § 60 SGB I.

    Darf gar nichts behalten, ist eine unsinnige Aussage.

    Ich lese zwischen den Zeilen,

    Warum zwischen den Zeilen? Selbstverständlich kannst du dich jetzt bewerben, es existiert aber noch keine Verpflichtung durch die Arbeitsagentur, ebenso wenig eine Vereinbarung nach Beratung. Falls du dich jetzt schon bewerben willst, solltest du beachten, dass der Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme zu deinem derzeitigen gesundheitlichen Zustand passt.

    Die Firma hat auch ein Interesse daran, um Rechtssicherheit zu bekommen und einer Klage aus dem Weg zu gehen.

    Ich denke, die Firma ist sicher, dass die Kündigung rechtlich korrekt ist und sähe einer KS-Klage auch gelassen entgegen.

    Aber warum hat die Firma dir nicht vorher einen Aufhebungs-/Abwicklungsvertrag angeboten, sondern aus betrieblichen Erfordernissen gekündigt? Schließt die Firma oder strukturiert sie um? Ich nehme an, dass dein AG jetzt nicht mehr mitspielt.

    Da wurde ich gebeten möglichst bald ein Beratungsgespräch zu vereinbaren

    Arbeitsuchend melden war o.k. Auch als "arbeitsuchend" kannst du dich bewerben. Ein Beratungsgespräch kannst du auch vereinbaren und dort nach einer Fortbildung fragen.

    Erst am 1.12.26 müsstest du dich (persönlich) arbeitslos melden und ab diesem Tag zählt der Anspruch auf ALG.

    Mit dem Arbeitgeber möchte ich statt der Klage einen Abwicklungsvertrag schließen.

    Ob das nach Erhalt der betriebsbedingten Kündigung noch möglich ist ?

    Wie wollt ihr anderen Bürgergeld- und Sozialhilfeempfänger vermitteln

    Wie bitte? :hmm

    KdU und Heizung für 1.630,- mtl. ? Warum nicht? Gilt alles nur für Deutschland, nicht im Ausland.

    zB in München für 4 Personen durchaus angemessen. Oder in Stuttgart/Hamburg für 5-6 Personen. Also in Ordnung und von der Behörde zu gewähren. Oder wegen der Karenzzeit.

    Eine neue Verschärfung? Wofür und wo ?

    Aus der BG rausgefallen ist er nicht. Er erhält aber keine Leistungen mehr vom JC, weil er seinen Bürgergeld-Bedarf (Regelbedarf 451,-+ halbe KdU) aus eigenem Einkommen decken kann. Es gilt § 11 ff SGB II .

    Das JC will auch seine Einkommensnachweise sehen, solange ihr beide in einem Haushalt lebt (2er-BG bis 25 Jahre).

    Nun arbeitet er etwas mehr und hat Netto 1100€.

    d.h. er hat noch mehr eigenes Einkommen und muss trotzdem nicht für dich aufkommen. Kinder müssten manchmal erst sehr viel später für ihre Eltern aufkommen, Stichwort Unterhalt im Pflegeheim.

    Das Jobcenter möchte nun das Januar BG zurückgezahlt bekommen.

    Nein, das ist nicht richtig. Deine Freundin wird entweder die Gelegenheit zur Anhörung/Stellungnahme nach §24 SGB X oder einen Rückforderungs-und Erstattungsbescheid erhalten haben. Was von beiden hat deine Freundin erhalten?

    Es gilt das Zuflussprinzip. Nach § 11(2) SGB II gilt: Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen. Aus ihrem Arbeitsvertrag oder der Mitteilung über Jobaufnahme ab Jan. ist der tatsächliche Gehaltszufluss nicht erkennbar.

    Deine Freundin kann bei Anhörung mit dem Kontoauszug den Zufluss aufs Konto nachweisen oder bei Bescheid Widerspruch gegen einen vorliegenden Bescheid erheben.

    Man kann in allen JC bundesweit alles noch postalisch beantragen und mitteilen. Auch Hausbriefkästen haben alle JC. Das geht alles ohne Termin und analog.

    Das JC versendet an Antragsteller schriftliche Einladungen, zB. nach Erst-/Hauptantrag zu einem Erstgespräch nach § 15 SGB II. Das sollte hier schon im Nov/Dez gewesen sein, sofern im November ein Antrag der Mutter vorlag. Fehlende Nachweise im Antrag würden schriftlich als Aufforderung zur Mitwirkung vom JC vor der Leistungsbewilligung verlangt werden.

    Hier kann man nur rätseln, was seit November nicht beachtet/nicht gemacht wurde. Aber korrekt ist, dass der § 37 SGB II gültig ist. Der erste Bewilligungszeitraum endete wahrscheinlich zum 31.3. Ein zugesandtes "leeres" WB-Formular und die notwendigen Anlagen EK,VM, KDU sollte nun unverzüglich ausgefüllt und unterschrieben dem JC zugeschickt werden bzw. in den Hausbriefkasten des JC geworfen werden.

    Sie und ich haben heute nochmal geschrieben, dass wir ggf. am Dienstag zusammen zum Jobcenter gehen.

    Dann werdet ihr, weil keine Einladung vorliegt und auch kein Termin vereinbart wurde, keinen zuständigen Mitarbeiter/Arbeitsvermittler fragen können und werdet wahrscheinlich wieder abgewiesen werden.

    Ist so ein Vorgehen des Jobcenters überhaupt zulässig?

    Ja, ist es und Zugang zum System bekommt jeder. Hilfe gibts auch für Ausländer mit Sprachschwierigkeiten. Sprachbarrieren gibt es hier nicht. Es läuft nichts schief beim Jobcenter.

    Viele Infos des JC gibt es in vielen Sprachen, aber nicht in jedem Schreiben an jeden Leistungsbezieher in seiner Sprache, denn die Amtssprache ist deutsch. Die Frau verstand evtl. nur nicht, dass Bürgergeld nach jedem Bewilligungszeitrum/BWZ wieder/weiter beantragt werden muss, wenn man noch hilfebedürftig ist.

    Ohne Weiterbewilligungsantrag gibt es einfach keine Leistung mehr. Die "leeren" Weiterbewilligungsformulare kamen als Serviceleistung des JC per Post und zeigten, dass sie EINMAL vor 5 Monaten solch ein Formular ausfüllen/unterschreiben und per Post zum JC senden sollte, um weiterhin Bürgergeld zu erhalten.

    Das geht immer ohne Termin und ohne persönliche Vorsprache.

    Konkret und ganz zeitnah kann man jetzt den Weiterbewilligungsantrag ausfüllen und dem JC zusenden, sofern noch kein "Aufhebungsbescheid" vorliegt. Rückwirkend wird das JC allerdings nichts zahlen.

    Drohende Wohnungslosigkeit kündigt sich meist durch Kündigung an. Liegt diese schon vor? Hat man mit dem Vermieter Kontakt aufgenommen und die Situation verständlich erklärt ? Wenn nicht, sollte das ganz zeitnah erfolgen.

    Das Problem:

    ---- ist hier eher ein selbstgemachtes. Nämlich, dass die Tochter dich erst jetzt dich fragt und offenbar lange Zeit niemand Infos im Netz zu solch grds. Fragen suchte.

    dass sie eine potentialanalyse durchführen und einen kooperationsplan erstellen wollen

    Nach 1 Jahr Leistungsbezug wird es Zeit, dass man mit dir zusammen sowohl die PA als auch einen K-Plan zustande bringt.

    somit bringt mir ein AU auch nichts was kann ich tun?

    Endlich einfach mal zum Termin erscheinen, denn Kiffen und Hilfe für die Mutter ist keine Entschuldigung.

    aber die laden mich schon wieder ein und wollen mich zur arbeit zwingen

    Für Aprilscherze ist deine Situation zu ernst. :rolleyes:

    Die beiden leben mit ihren Eltern zusammen in einem Haus,

    Sind es nicht drei? Falls sie dort in ihrem Elternhaus zu dritt einen eigenen Haushalt führen, könnten sie uU als 3er-BG Anspruch auf Bürgergeld haben. Also dein Sohn, seine Partnerin und das Kind.

    Falls sie im Haus gemeinsam wirtschaften und wohnen, würden Einkommen und Vermögen aller fünf Personen geprüft werden, ob ergänzender Bürgergeldanspruch für die BG bestünde.

    gerade nicht in der Lage,mehr als 3 Stunden täglich zu arbeiten.

    Die Ablehnung des JC hatte doch mit seinem Wohnsitz/Meldeadresse zu tun. Durch die Ummeldung gibt es eine neue Situation, die dem JC mitgeteilt werden sollte.

    Ein Jobcenter ist grundsätzlich nicht für die Finanzierung von Wohnungen für U25 verantwortlich.

    Bis zum Abschluss der Untersuchungen verweigert sich das Jobcenter total.

    Gibt es dazu auch einen Ablehnungsbescheid? Wer hat die <3-Std.-Leistungsfähigkeit festgestellt?

    müssen bei im Haushalt lebenden minderjährigen Kinden als Darlehen übernommen werden.

    Das Gesetz nennt es sollen und selbstverständlich kommt es nicht auf Unsympathien an, aber durchaus auf die Ursachen der Sperrung. Deshalb hatte ich oben gefragt, warum man es denn erst bis zur Sperrung kommen ließ. Nach deiner Meinung könnte sonst jeder mit mdj. Kindern im Haushalt ....

    Es spielt hierbei absolut keine Rolle, wie diese Situation entstand.

    Das ist ganz einfach nicht so und wenn das JC euch Heizkosten/Gaskosten gezahlt hat, ist die Verwendung dieser Gelder auch gesetzlich geregelt. Verschleierung von Vermögen hat damit nichts zu tun.

    Wir wollen da wieder raus.

    Das sollte man in jeder Situation und bei jedem JC-Mitarbeiter als Ziel definieren.

    Aber immer im Leben gibt es Ursache und Wirkung!

    bekomme ich die 348 komplett zum Bürgergeld oben drauf

    Ja, denn ein Freibetrag wird nicht berücksichtigt.

    ob es dann nicht sinnvoller ist gleich einen Aushilfsjob anzunehmen, bei dem ich ganz aus dem Bürgergeld falle.

    Ganz ohne Bürgergeld ist IMMER am sinnvollsten. Es muss auch kein Aushilfsjob sein.

    Evtl. kann man dann als Geringverdiener einen Mietzuschuss (Wohngeld nach WoGG) erhalten.