Miete direkt an Vermieter - ab jetzt Standard?

  • Hallo (ich bin neu hier).

    Ich habe nach der Einreichung meines Weiterbewilligungsantrags eine Antwort erhalten, in der noch Kontoauszüge angefordert wurden.

    Darunter stand als Information:

    "Darüber hinaus dürfen Sie beispielsweise die Angaben zum Vermietenden in der Kopie eines Mietvertrages
    schwärzen, falls das Jobcenter die Miete nicht direkt an den Vermietenden überweisen soll."

    Bedeutet das, dass das Jobcenter nun grundsätzlich die Miete direkt an den Vermieter überweist, wenn man dessen Name nicht geschwärzt hat?

    Als ich beim Jobcenter nachgefragt habe, bekam ich erneut ein Standard-Dokument, in welchem der selbe Satz erneut aufgeführt ist. Auf meine direkte Frage, ob das Geld für Miete nun standardmäßig an Vermieter ausbezahlt wird, wurde nicht direkt eingegangen.

    Muss ich nun eine Kopie meines Mietvertrags schwärzen, ihn dem Jobcenter schicken und dieses auffordern, meinen alten, ungeschwärzten Mietvertrag zu vernichten?

    Vielen Dank schonmal

  • Bedeutet das, dass das Jobcenter nun grundsätzlich die Miete direkt an den Vermieter überweist, wenn man dessen Name nicht geschwärzt hat?

    Nein. Du musst die Daten des Vermieters nicht schwärzen. Aber du darfst (zB. beim nächsten WB-Antrag).

    Es gilt grundsätzlich Satz 1 des §22 (7) SGB II: --- ist es auf Antrag der leistungsberechtigten Person an den Vermieter ---

    § 22 SGB II - Bedarfe für Unterkunft und Heizung

  • OK, danke.

    Dann ist der Satz, den mir die Agentur geschickt hat, aber komplett falsch formuliert.

    "Falls" ist eine bedingte Anweisung, die bei Erfüllung eintritt.

    Hier:

    Falls geschwärzt, dann Miete nicht direkt an Vermieter.

    Falls nicht geschwärzt, dann Miete direkt an Vermieter.

  • Dann ist der Satz, den mir die Agentur geschickt hat, aber komplett falsch formuliert.

    Ist dein JC eine Optionskommune? Ich habe das noch nie in einem Schreiben zur Mitwirkung nach § 60 SGB I (noch Kontoauszüge vorlegen) gelesen.

    Ob du eine grammatikalische Korrektur an dein JC schickst, kannst du selbst entscheiden. Aber die gesetzliche Regelung gilt auch für dein JC. Die Direktüberweisung der KdU vom JC zum Vermieter erfolgt, wenn überhaupt, mit Antrag und einer freiwilligen Extra-Vereinbarung, die auch jederzeit vom Mieter widerrufen werden kann.

  • Oder gegen den Willen des Leistungsempfängers, wenn aufgrund von Schulden Obdachlosigkeit droht. Deshalb sind im Übrigen die Daten vom Vermieter jetzt durchaus zu den Akten zu nehmen, soweit ich weiß, hat der Bundesdatenschutzbeauftragte auch seine Rechtsauffassung dahingehend schon seit einiger Zeit geändert. Wer weiß, wo dieser alte Hinweissatz noch herkommt. Vielleicht ein vor x Jahren entwickeltes individuelles Schreiben des JC. Es gibt durchaus Vordrucke, die es nur in bestimmten Jobcentern gibt, weil diese sie selbst ergänzend zu den vorgegebenen Vordrucken entwickelt haben.

  • Louise 25 Kontoauszüge muss man doch immer vorlegen.

    Und hier der Text der Anlage (es geht um den Teil den ich Fett markiert habe):

    Anlage Antwortschreiben

    Hinweise:

    Reichen Sie bitte grundsätzlich keine Originalbelege, sondern Kopien ein.

    Eingereichte Unterlagen und Nachweise werden, soweit erforderlich, datenschutzkonform eingescannt und nach einer kurzen Aufbewahrungsfrist endgültig vernichtet.

    Bei der Vorlage von Nachweisen sind Schwärzungen von Angaben über besondere Kategorien personenbezogener Daten zulässig.

    Das sind zum Beispiel Angaben über ethnische Herkunft, politische Meinungen, Glauben, Gewerkschaftsmitgliedschaft, Gesundheit oder Sexualleben.

    Grundlage hierfür ist Artikel 9 Absatz 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

    Nach der Schwärzung müssen Texte wie Mitgliedsbeitrag, Zuwendung oder Spende jedoch als grundsätzlicher Geschäftsvorgang erkennbar bleiben. Ferner dürfen Angaben zur Religionszugehörigkeit in Kopien von Geburtsurkunden geschwärzt werden.

    Im Hinblick auf die Kontoauszüge ist zu beachten, dass trotz Schwärzungsmöglichkeit bei Ausgabebuchungen der Buchungsfall für das Jobcenter weiterhin nachvollziehbar bleiben muss. Lediglich eindeutig nicht erforderliche Informationen, wie zum Beispiel der Name des Supermarktes, dürfen geschwärzt werden, solange die Ausgabe als Einkauf ersichtlich bleibt.

    Darüber hinaus dürfen Sie beispielsweise die Angaben zum Vermietenden in der Kopie eines Mietvertrages schwärzen, falls das Jobcenter die Miete nicht direkt an den Vermietenden überweisen soll.

    Wenn Sie bei Arbeitsaufnahme eine Kopie Ihres Arbeitsvertrages einreichen, reichen Sie bitte nur die Teile ein, die es dem Jobcenter ermöglichen, Ihr Arbeitseinkommen zu ermitteln. Alle weiteren Angaben des Arbeitsvertrages bitte schwärzen.

  • Kontoauszüge muss man doch immer vorlegen.

    Hab ich auch nicht bestritten, iaR für die letzten 3 Monate. Manchmal werden noch ältere Kontoauszüge nachgefordert.

    Was möchtest du noch wissen? Es steht doch fett und deutlich, was du darfst.

    Kommt diese Datenschutz-Erklärung mit der geforderten Mitwirkung zur Vorlage weiterer Kontoauszüge?

    Ist dein Jobcenter eine Optionskommune oder ein Jobcenter?

  • Das kam nachdem ich einen Weiterbewilligungsantrag online eingereicht habe und Kontoauszüge erneut angefordert wurden, weil das Jobcenter auch noch die Kontoauszüge für den gesamten August haben möchte.

    Es ist ein Jobcenter.

    Ich finde die Formulierung halt komisch, weil eben drin steht, dass man schwärzen muss, wenn man nicht will dass der Vermieter das Geld direkt bekommen soll.

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