Louise 25 Kontoauszüge muss man doch immer vorlegen.
Und hier der Text der Anlage (es geht um den Teil den ich Fett markiert habe):
Anlage Antwortschreiben
Hinweise:
Reichen Sie bitte grundsätzlich keine Originalbelege, sondern Kopien ein.
Eingereichte Unterlagen und Nachweise werden, soweit erforderlich, datenschutzkonform eingescannt und nach einer kurzen Aufbewahrungsfrist endgültig vernichtet.
Bei der Vorlage von Nachweisen sind Schwärzungen von Angaben über besondere Kategorien personenbezogener Daten zulässig.
Das sind zum Beispiel Angaben über ethnische Herkunft, politische Meinungen, Glauben, Gewerkschaftsmitgliedschaft, Gesundheit oder Sexualleben.
Grundlage hierfür ist Artikel 9 Absatz 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Nach der Schwärzung müssen Texte wie Mitgliedsbeitrag, Zuwendung oder Spende jedoch als grundsätzlicher Geschäftsvorgang erkennbar bleiben. Ferner dürfen Angaben zur Religionszugehörigkeit in Kopien von Geburtsurkunden geschwärzt werden.
Im Hinblick auf die Kontoauszüge ist zu beachten, dass trotz Schwärzungsmöglichkeit bei Ausgabebuchungen der Buchungsfall für das Jobcenter weiterhin nachvollziehbar bleiben muss. Lediglich eindeutig nicht erforderliche Informationen, wie zum Beispiel der Name des Supermarktes, dürfen geschwärzt werden, solange die Ausgabe als Einkauf ersichtlich bleibt.
Darüber hinaus dürfen Sie beispielsweise die Angaben zum Vermietenden in der Kopie eines Mietvertrages schwärzen, falls das Jobcenter die Miete nicht direkt an den Vermietenden überweisen soll.
Wenn Sie bei Arbeitsaufnahme eine Kopie Ihres Arbeitsvertrages einreichen, reichen Sie bitte nur die Teile ein, die es dem Jobcenter ermöglichen, Ihr Arbeitseinkommen zu ermitteln. Alle weiteren Angaben des Arbeitsvertrages bitte schwärzen.