Einkommen Anrechnung von Renditen aus Depot / Aktien

  • ich las hier wiedersprüchliche Beiträge zu Renditen aus Aktien /ETF :

    Was genau darf man bei Kapitalanlagen / Aktien / ETF Renditen behalten? Ich las von 15000 Euro Grenze, 100 Euro/ Monat , 30euro / monat , bis "Darf gar nichts behalten" alle möglichen Werte grenzen zum Thema... selbst Google / KI hat Verschiedenes ausgegeben... auch wurde erwähnt das das Amt in dem Moment Kenntnis hat, wo man Steuerfreibetrag nutzt zwecks Auszahlen. Stimmt die Aussage ?

    Zweite Frage wäre, wann genau muss man was melden?

  • 1. Renditen sind wie viele andere Einnahmen zu berücksichtigendes Einkommen. Unter 100,- pro Kalenderjahr werden nicht berücksichtigt/nicht angerechnet.

    2. Einen Steuerfreibetrag nutzen zwecks auszahlen? Was ist gemeint?

    3. Das "Schonvermögen" gem. § 12 SGB II für 1 Person beträgt max. 15.000,-, falls nicht in Karenzzeit liegend.

    wann genau muss man was melden ....

    Dann, wenn Einnahmen/Einkommen/Renditen zugeflossen sind. Es gilt § 60 SGB I.

    Darf gar nichts behalten, ist eine unsinnige Aussage.

  • Kannst du bestätigen, dass 100 Euro pro Jahr gilt ? Laut Google ist es pro Monat .........

    Beispiel : Ich habe 2000 Euro in Aktien eingesetztes Kapital und Rendite ... davon kann ich mir allerdings nur 100 Euro auf einmal abbuchen auf eben genannten Zeitraum. Hoffe ich hab das richtig verstanden, sobald ich dies abbuche kontakte ich das JC online ... mit Screenshot der Buchung oder ähnlich ?

    PS Falls nun die Aktie durch die Decke geht und die 15.000 Euro Grenze durchbricht, was ratet ihr in dem Falle zu tun ? Halfte der Aktien verkaufen und damit eben ein Kauf tätigen, ausgeben?

  • Kannst du bestätigen, dass 100 Euro pro Jahr gilt ?

    Wofür denn? Es gilt das SGB II, kein xy-Google.

    Ich habe 2000 Euro in Aktien eingesetztes Kapital und Rendite

    Echt? Wann erhältst du den Nachweis über deine Rendite aus diesen angelegten 2.000,-? Verwechselst du evtl. Rendite mit Aktienkurs?

    sobald ich dies abbuche kontakte ich das JC online ... mit Screenshot der Buchung oder ähnlich ?

    Nein. Ob du dein angelegtes Schonvermögen monatlich "verbrauchst", interessiert das JC nicht. Wenn deine Beispielaktien einen Aktienkurs von 15.000,- erreichen, ist es längst kein Schonvermögen mehr.

  • Ok, also der Aktienwert und Kurs interessiert nicht, solange es alles zusammen unter 15.000 Euro bleibt. Aber sobald ich etwas davon abziehe, oder abbuche, wird es für Jobcenter interessant ?

  • Als Bürgergeldbezieher hast du Mitwirkungspflichten. Du hast also dem JC unaufgefordert Einnahmen/Einkommen mitzuteilen und nachzuweisen, sobald es dir zufließt. Die Prüfung und Anrechnung auf Bürgergeld erledigt dann das JC unter Berücksichtigung der geltenden gesetzl. Regelungen.

    Hier gibts keine Beratung zu Geldanlagen oder Entnahmepläne. Überprüfe bitte selbst, für welches Vermögen du 100,- monatlich Rendite generieren könntest oder was deine seltsamen Quellen da meinen.

  • also ich habe jetzt "SGB II freigrenzen für burgergeld" gesucht und dann kamt das :

    • Grundfreibetrag (Einkommen): 100 € monatlich sind anrechnungsfrei.

    daher nochmal meine frage wo du das PRO JAHR her hast

    der unterschied pro monat oder jahr wäre ja sehr relevant ob man überhaupt investiert oder es lässt, pro jahr würde ja kaum sinn machen , da man vorausschauend das meiste anrechnen würde

    PS ab juli soll ja verschärfte regeln gelten, ich las da bisher nur das vermögensgrenzen verringert werden ,weiss jemand ob das analog für einkommen auch zählt ?

  • Es bleibt dabei, dass es unterschiedliche Arten von Einkommen/Einnahmen gibt, die vom JC auch unterschiedlich nach unterschiedlichen Gesetzen berücksichtigt werden. Du hattest was zu Einkommen Anrechnung von Renditen aus Depot/Aktien bzw. Renditen aus Aktien/ETF gefragt. Das wurde beantwortet.

    daher nochmal meine frage wo du das PRO JAHR her hast

    Vielmehr hatte ich dich gefragt, aus welchem Gesetz/Quelle du das mit 100,- monatlich für Vermögen hast bzw. wo du 100,- mtl. Rendite erzielen kannst.

    p.s. Was sich noch alles ab 1.7.26 ändern soll, findet sich lesbar in offiziellen Quellen, zB

    FAQ zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende

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