Beiträge von baracus

    also ich habe jetzt "SGB II freigrenzen für burgergeld" gesucht und dann kamt das :

    • Grundfreibetrag (Einkommen): 100 € monatlich sind anrechnungsfrei.

    daher nochmal meine frage wo du das PRO JAHR her hast

    der unterschied pro monat oder jahr wäre ja sehr relevant ob man überhaupt investiert oder es lässt, pro jahr würde ja kaum sinn machen , da man vorausschauend das meiste anrechnen würde

    PS ab juli soll ja verschärfte regeln gelten, ich las da bisher nur das vermögensgrenzen verringert werden ,weiss jemand ob das analog für einkommen auch zählt ?

    Kannst du bestätigen, dass 100 Euro pro Jahr gilt ? Laut Google ist es pro Monat .........

    Beispiel : Ich habe 2000 Euro in Aktien eingesetztes Kapital und Rendite ... davon kann ich mir allerdings nur 100 Euro auf einmal abbuchen auf eben genannten Zeitraum. Hoffe ich hab das richtig verstanden, sobald ich dies abbuche kontakte ich das JC online ... mit Screenshot der Buchung oder ähnlich ?

    PS Falls nun die Aktie durch die Decke geht und die 15.000 Euro Grenze durchbricht, was ratet ihr in dem Falle zu tun ? Halfte der Aktien verkaufen und damit eben ein Kauf tätigen, ausgeben?

    ich las hier wiedersprüchliche Beiträge zu Renditen aus Aktien /ETF :

    Was genau darf man bei Kapitalanlagen / Aktien / ETF Renditen behalten? Ich las von 15000 Euro Grenze, 100 Euro/ Monat , 30euro / monat , bis "Darf gar nichts behalten" alle möglichen Werte grenzen zum Thema... selbst Google / KI hat Verschiedenes ausgegeben... auch wurde erwähnt das das Amt in dem Moment Kenntnis hat, wo man Steuerfreibetrag nutzt zwecks Auszahlen. Stimmt die Aussage ?

    Zweite Frage wäre, wann genau muss man was melden?

    bekomme derzeit vorläufig keine mietzahlung (grundmiete+nk) da die nk abrechnung des vermieters die heizkosten+betriebskosten zusammen abrechnet und nicht gesondert / heizkosten extra postiert

    das JC hat beim vermieter auch schon angefragt, aber noch keine antwort, laut auskunft des vermieters wird das wohl grundsätzlich so gemacht bzw ist systembedingt nur so möglich

    wie sieht es denn rechtlich aus ?

    zb ...

    ist der vermieter rechtlich verpflichtet die heizkosten gesondert abrechnungsmässig zu erstellen?
    oder ist das JC gehalten daran die "grobe" abrechnung anzuerkennen?

    oder wird in so einem fall ein praktikabler kompromiss gefunden?
    bzw gibt es keine eindeutige (rechtliche) regelung ? da speziell von fall zu fall / kompromissbasiert etc...

    oder ist der vermieter gar im recht sodass falls das JC auch weiterhin blockiert mir dann letztendlich rechtlich sogar kündigen kann (da ich ja dann nun keine miete mehr zahlen kann=?