Selbständigkeit aufgeben

  • Hallo ihr Lieben,

    ich habe nach 1,5 Jahren meinen ersten Termin vor Ort zugeschickt bekommen.

    Sonst ruft er immer mal an und fertig.

    Ich bin selbständig und vermute, dass er mich dazu bringen möchte, die Selbständigkeit aufzugeben. Für mich wäre interessant, wieviel Vorlauf ich dafür bekommen würde. Gibt es die Möglichkeit einen Zeitrahmen zu vereinbaren oder gibt es da einen festen Ablauf ?

    Ich würde mich sehr über Infos freuen. :search

  • Es ist nicht erkennbar, aus welchem Grund das JC dich schon wieder zur Aufgabe bringen möchte. Allgemein bekannt ist, das neue kleine (geförderte) Unternehmen lange Zeit brauchen, sich zu etablieren und sukzessive weniger Bürgergeld nötig wird.

    Vermutungen sind gar nichts. Vorlaufzeiten oder Abläufe dafür sind nicht geregelt. Du hattest im Januar 2025 bereits geschrieben, dass du wohl aufgeben müsstest. Nun, mehr als 1 Jahr später hast du deinen Laden noch immer. Also bitte nicht an "Laden dicht machen" denken. Was ist denn an deinen EKS erkennbar?

  • Liebe Louise,


    es geht gaaanz langsam voran…..aber als das mit den Benzinpreisen anfing, da wusste ich, dass ich das wieder zu spüren bekommen werde…..

    Ich war zusätzlich so froh, dass ja inzwischen mein kranker Sohn arbeitet und nicht mehr vom Jobcenter unterstützt werden muss.

    Ich weiß einfach, dass ich noch etwas Zeit brauche, aber kann ich meinem Vermittler das auch so sagen ?

  • aber kann ich meinem Vermittler das auch so sagen ?

    Nein, wozu? Der ist doch nicht dein Therapeut oder Friseur.

    Aber vielleicht hast du Ideen, wie du Umsatz/Gewinn steigern = deine Hilfebedürftigkeit verringern könntest. So etwas hat ihn zu interessieren nach §2 SGB II als Grundsatz des Forderns.

    Es geht um dich und deine Erwerbstätigkeit, nicht um deinen Sohn.

  • Wenn sich dein Gwerbe nicht trägt muss irgendwann Schluss sein. Du hast ja auch schon einiges an Fördergeldern erhalten und irgenwann musst du mal auf eigenen Füßen stehen. Stichwort: Tragfähigkeitsprüfung
    Das Modell "Bisschen Selbstständig + Bürgergeld" ist ein Auslaufmodell.
    Also sucht dir eine auskömmliche Arbeit. Die werden dich vermutlich in die volle Vermittlung drücken.
    Und Kinder & Co interessieren keinen. Das Ziel ist deinen Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften.

    Nicht die Antwort die du vermulich hören wolltest... Aber só ist es

  • Finde ich jetzt nicht, dass das was mit Friseur oder Therapeut zu tun hat,

    Dein Vermittler hat dich doch nicht eingeladen, weil er über deine Vermutungen, Sorgen und Nöte und die schlimme Weltpolitik oder hohe Spritpreise diskutieren will. Er wird eher wissen wollen, wie du deine Hilfebedürftigkeit verringern könntest, wie es also langsam aber sicher aufwärts gehen könnte. Deine Ideen dazu werden ihn interessieren.

    Nach < 2 Jahren wird er nicht fordern, die Selbständigkeit schon wieder aufzugeben. Im Gegenteil: Man hat dein Laden-Konzept für so tragfähig gehalten, dass man dich sogar finanziell gefördert hat.

    Mit deinem Sohn bist du noch immer in einer 2er-BG, aber er ist nicht mehr hilfebedürftig. Der Vermittler interessiert sich nur für dein Laden-Unternehmen und deine Hilfebedürftigkeit.

    Also such dir eine auskömmliche Arbeit. Das Modell "Bisschen Selbstständig + Bürgergeld" ist ein Auslaufmodell.

    Wie kommst du darauf? Das JC wird das nach so kurzer Zeit nicht fordern. Dass man nach ca 1,5 Jahren mal eingeladen wird, ist keine Besonderheit.

    Wie du es hier völlig losgelöst von Zahlen, Daten und Fakten zum Einzelfall schreibst, so ist es eben nicht.

  • Aus den alten Beiträgen kann man lesen das die Selbständigkeit ca. Sommer 2024 begonnen hat und dich nun der 2Jahres Marke nähert.

    Da kann man schon mal ganz genau nachsehen ob das ganze funktioniert. Vor allen wenn Fördergelder geflossen sind.

    natürlich heißst es immer ... "Ich brauche noch Zeit" . das Spiel kann man ewig treiben. es muss Zielmarken geben die zu einer Entscheidung führen!

  • Wenn du richtig liest, wurde in 09/24 mit dem Geschäft begonnen. Weil Einstiegsgeld nötig war, ist von einer langsamen Entwicklung auszugehen. Die hier genannten Zeiten sind weder "ewig" noch zu lang.

    es muss Zielmarken geben die zu einer Entscheidung führen!

    Hast du dafür eine einzige Rechtsgrundlage, oder wünschst du dir das nur oder möchtest du den TS maximal verunsichern?

    :hmm

  • Was bringt das bitte jetzt? Anstatt einfach mal zu fragen, wie sich der Gewinn in den Zeiträumen ab 09/24 entwickelt hat (immerhin sind wir jetzt im vierten Bewilligungszeitraum ab Beginn der Selbstständigkeit). Hier kann man ohne Fakten gar nichts sagen. Zur Aufgabe "zwingen" ist eh nicht möglich. Aber eben unselbständige Arbeit anbieten sehr wohl.

    Im guten alten BSHG hat man sich sowas im Übrigen maximal ein Jahr angeschaut, dann hat man den Hobbyselbständigen auf die vorrangige Leistung der Alhi hingewiesen, die er beziehen kann, wenn er die Selbstständigkeit aufgibt. Wurde das nicht gemacht, gab es keine Sozialhilfe mehr.

    Wie sagte mal eine Richterin meines SG zu mir. "Selbständige im SGB II ist staatlich geförderte Insolvenzverschleppung".

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