Wird Arbeitszimmer bei Selbständigen nach Ende der Karenzzeit in der Anlage EKS vom Jobcenter anerkannt

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zur Anerkennung eines Arbeitszimmers, zu möglichen Auswirkungen auf die anerkannten Kosten der Unterkunft (KdU) und zum bevorstehenden Ende der Karenzzeit. :hmm

    1. KdU / Miete:

    Kann das Jobcenter den Arbeitszimmeranteil aus der Miete und den Energiekosten herausrechnen – rückwirkend oder zukünftig?

    Ich habe in der abschließenden EKS angegeben, dass ein Zimmer (rund 12 m²) meiner Wohnung betrieblich genutzt wird. Daraufhin fordert das Jobcenter:

    • Erklärung zur betrieblichen Nutzung
    • Grundriss
    • Fotos

    Die volle Miete wurde bisher (vorerst) gezahlt. Der betreffende abgelaufene Zeitraum liegt noch in der Karenzzeit. Die Karenzzeit endet bald. Ich lese widersprüchliche Aussagen dazu, ob ein betrieblich genutzter Raum aus der Wohnfläche herausfallen kann.

    Kann das Jobcenter den Mietanteil für das Arbeitszimmer aus den Kosten der Unterkunft herausrechnen – also nur noch die Wohnungsmiete abzüglich des Arbeitszimmeranteils als KdU anerkennen und verlangen, dass ich diesen Anteil ausschließlich aus meinen Betriebseinnahmen bestreite?

    Kann das Jobcenter einen solchen Abzug innerhalb der Karenzzeit vornehmen – oder wäre das erst nach der Karenzzeit möglich?

    2. KdU / Miete:

    Im betreffenden Zeitraum liegen mein Gewinn leicht über Null. Im laufenden Zeitraum bin ich wahrscheinlich auch nicht im Minus. Im Folgezeitraum könnte es aber passieren, dass meine Betriebsausgaben meine Betriebseinnahmen übersteigen.

    Bleibe ich dann auf dem Verlust inklusive den Kosten für das Arbeitszimmer sitzen?

    3. EKS / Gewinne / Verluste

    Ich habe mehrere Jahre meinen Lebensunterhalt vollständig selbst erwirtschaftet. Erst später wurde eine chronische Erkrankung diagnostiziert, die meine Belastbarkeit stark einschränkt. Reguläre Erwerbsarbeit ist wegen häufiger Leistungseinbrüche kaum realistisch.

    Kann das Jobcenter aus einem schwachen Zeitraum schließen, dass meine Selbstständigkeit „unwirtschaftlich“ sei? ➡ Kann es mich zwingen, die Selbstständigkeit aufzugeben?

    4. Sorge vor Verdacht auf Falschangaben

    Das Arbeitszimmer ist räumlich getrennt, abschließbar und als Büro eingerichtet. Ich surfe in diesem aber auch mal privat im Internet.

    Besteht ein Risiko, dass das Jobcenter mir Falschangaben vorwirft, wenn ich später eine gemischte Nutzung angebe?

    5. Ende der Karenzzeit / Wohnungsgröße / Gesundheitsgutachten

    Meine Wohnung wird gemäß der Maßstäbe des Jobcenters als für eine Einzelperson deutlich zu groß und zu teuer angesehen. Auch wenn man das Arbeitszimmer abzieht, bleibt immer noch eine in etwa ebenso große Differenz zu den üblichen 50 m², die einem Single zugestanden werden. Nach der Karenzzeit steht ein Kostensenkungsverfahren an. Gleichzeitig könnte ein Gesundheitsgutachten ergeben, dass ich auf Heimarbeit angewiesen bin.

    Kann das Arbeitszimmer hier eher ein Argument für die Notwendigkeit der Wohnung sein?

    Ich freue mich über Einschätzungen, besonders dazu:

    • ob ein Arbeitszimmer aus der Miete herausgerechnet werden darf – also mit der Begründung, es handele sich um eine Betriebsausgabe, die ich selbst tragen müsse
    • wie sich geringe Gewinne oder Verluste auf die Bewertung meiner Selbstständigkeit auswirken
    • und wie das Jobcenter in einer Konstellation wie meiner nach der Karenzzeit typischerweise reagiert


    Vielen Dank vorab und liebe Grüße!

  • - Dein Arbeitszimmer gehört nicht zur Wohnung, nicht zu KdU gem. SGBII. Also ist die Karenzzeit irrelevant.

    Die AZ-Kosten sind Betriebsausgabe und in der v+a EKS anzugeben. Das JC wird anhand der verlangten Nachweise prüfen, ob das ein "echtes" Arbeitszimmer ist oder eben nur tw. anerkannt wird.

    Ja. Die AZ-Kosten für deinen Betrieb sind aus B-Einnahmen zu bestreiten und als B-Ausgabe zu deklarieren. Ziemlich ähnlich der Steuererklärung fürs Finanzamt.

    - Das JC wird einem "neuen LB" nicht schon nach 1 Jahr Unwirtschaftlichkeit vorwerfen. Dabei ist es zunächst egal, ob die Gründe für betr. Verluste aus Erkrankung oder weggefallenen Aufträgen resultieren. Zwingen ist im SGB nicht vorgesehen. Ob später *Liebhaberei* ähnlich FA genannt wird, ist abzuwarten. Vielmehr erwartet und fordert das JC regelmäßig, dass man mehr Aufträge und mehr Einnahmen/Gewinn generiert, also weniger bis gar nicht mehr hilfebedürftig wird. Dieses Bemühen wirst du . dem JC mal erklären und nachweisen müssen.

    - Leg die verlangten Nachweise vor, das JC prüft und bescheidet dann. Ob du im AZ ab und zu privat im Netz surfst, ist nicht gefragt, muss nicht angegeben werden und kann also keine Falschangabe zur betriebl. Nutzung sein.

    - Warte das Schreiben zur Kostensenkungsaufforderung für die "echten" KdU/Mietkosten lt. Mietvertrag erstmal ab. Lies es genau und fixiere dich nicht auf "Umzug".

    Typischerweise? Es kommt auf den jeweiligen Einzelfall mit den jeweiligen Zahlen an. Die Karenzzeit ist irrelevant.

  • Gleichzeitig könnte ein Gesundheitsgutachten ergeben, dass ich auf Heimarbeit angewiesen bin.

    Nur ergänzend zum Vorgenannten: wenn ein Gutachten das ergäbe, wärst du gar nicht erwerbsfähig, denn die Definition der Erwerbsfähigkeit bestimmt sich nach dem auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt üblichen. Und ausschließlich Heimarbeit ist eben nicht auf dem allgemeinen Am üblich.


    Im betreffenden Zeitraum liegen mein Gewinn leicht über Null. Im laufenden Zeitraum bin ich wahrscheinlich auch nicht im Minus. Im Folgezeitraum könnte es aber passieren, dass meine Betriebsausgaben meine Betriebseinnahmen übersteigen.

    Deine Selbstständigkeit macht derzeit geringen Gewinn und in der Zukunft wahrscheinlich sogar Verlust? Was soll das dann bringen? Sollte die Prognose nicht eher positiv sein statt negativ? Wie willst du Verluste ausgleichen? Vom Bürgergeld sicher nicht.


    Reguläre Erwerbsarbeit ist wegen häufiger Leistungseinbrüche kaum realistisch.

    Dann halte ich deine Erwerbsfähigkeit für zweifelhaft. Vielleicht solltest du dahingehend mal mit dem Jobcenter reden, dass das geprüft wird.

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