Beiträge von feingarn11

    Das Problem wird doch auch sein, dass selbst wenn er sich ummeldet, er grundsätzlich unterhaltsberechtigt ist. Er ist keine 25 Jahre alt und aufgrund seiner besonderen Situation wird da noch ein Anspruch bestehen, so verstehe ich das zumindest:

    Also selbst wenn das Jobcenter irgendwann zahlt, werden die sich das von demjenigen wiederholen, der eigentlich Unterhalt schuldet, also von dir. Da stellt sich dann die Frage, ob es sich überhaupt lohnt, weiter mit dem Jobcenter zu diskutieren, wenn sich am Ende die gezahlten Leistungen sowieso von dir zurückgeholt werden.

    Also vom Publik machen wirst du selbst erstmal nicht viel haben. Du wirst wohl schon klar gegenüber dem JC kommuniziert haben, dass deren Darstellung nicht richtig ist und kein Hausbesuch stattgefunden hat. Wenn ein Hausbesuch ohnehin notwendig ist, würde ich an deiner Stelle denke ich lieber kooperieren und einen neuen Termin anbieten. Spart dir sicherlich einiges an Ärger und Kopfschmerzen.

    Meine Schwester hat wegen verschiedener Umstände auch Guthaben angesammelt. Sie hat es mitgeteilt und ihr wurde dann entsprechend weniger ausgezahlt. Ich denke da wirst du nichts machen können.

    Puh, also wir lesen hier jetzt natürlich nur deine Seite. Aber mal gesetzt den Fall dass das stimmt, kann man einfach nur wieder den Kopf schütteln über unsere deutschen Behörden. Wenn du dort wirklich alles eingereicht hast, sollte das Thema doch endgültig erledigt sein.

    Ich würde da an deiner Stelle keinen weiteren Schritt ohne anwaltliche Hilfe gehen. Soweit ich weiß, muss bei so einem Prozess doch auch der Verlierer alle Kosten zahlen. Also wenn du gewinnst, hast du eventuell keine Kosten zu tragen. Und frag den Anwalt, ob er das auch über Prozesskostenhilfe macht, um das Kostenrisiko noch einmal zu minimieren.

    Sieh einmal in deinem Vertrag mit der Bank nach, ob das tatsächlich dort so steht, dass nur Geldeingänge zählen, die als Lohn, Gehalt oder Rente gekennzeichnet sind. Sollte das so sein, hast du den Vertrag so abgeschlossen und musst dich dann leider daran halten lassen.

    Ich kann es mir aber eigentlich kaum vorstellen. Was ist z.B. mit Kapitalerträgen, die müssten ja eigentlich auch zählen, sind aber in der dir genannten Auflistung nicht aufgeführt.

    Du kriegst bei der Verbraucherzentrale sonst zu dem Thema auch viele Infos:

    Bankgebühren: Nicht alle Gebühren beim Girokonto sind zulässig

    Ein Anruf wirkt doch meist Wunder. Stell den Antrag ganz normal und reiche alles an Unterlagen ein, was angefordert wird. Dann wartest du entweder ab, ob es Rückfragen gibt, oder du rufst direkt proaktiv dort an und erklärst deine Situation.

    Dann hast du nichts zu befürchten und ich sehe in deinem Fall auch keinen Grund, warum deinem Weiterbewilligungsantrag nicht entsprochen werden sollte.

    Ein PKW wird ja dann nicht als Vermögen berücksichtigt, wenn er benötigt wird. Wenn du aber jetzt einen PKW geschenkt bekommst und aus dem Verkauf deines alten PKW Geld erhältst, dann wird dir das ja definitiv als Vermögen anzurechnen sein.

    Und melden musst du das auf jeden Fall, wenn du dich nicht unter Umständen strafbar machen möchtest.

    Ich verstehe es so, dass das Jobcenter letztmalig Heizkosten übernimmt, die über den Vorauszahlungsbetrag in Höhe von 1.080,00 € hinausgehen.

    Das ist auch verständlich, weil 1.367,00 € für 41 m² schon ziemlich extrem sind. Da musst du unbedingt mit deinem Vermieter sprechen. Der darf nicht einfach die Gesamtkosten für das Heizen durch alle Bewohner teilen. Er kann doch ohne Probleme an deiner Heizung einen eigenen Zähler anbringen.