Hallo,
generell geht das Amt das Liebesleben und die Art der Beziehung nichts an.
Wenn ein Paar sich längere Zeit in einer Bedarfsgemeinschaft befinden und nun aus persönlichen Gründen eine räumliche Trennung vornehmen wollen, gibt es da Dinge zu beachten?
Die Partnerschaft wird bestehen bleiben, man hat einfach gemerkt, dass ein Zusammenleben derzeit nicht passt.
Vielen Dank für eure Anregungen.