Hallo,
eine Frage bitte:
Obwohl eine relativ lange Abgabefrist des Erstantrags gewährt wurde, habe ich diese nicht einhalten können.
Mehrfach wurde mir die Frist telefonisch verlängert.
Nun habe ich nochmals um eine Verlängerung gebeten und schriftlich die Antwort erhalten, dass die Frist nicht mehr verlängert werden kann.
Ich würde es innerhalb der Frist, die in wenigen Stunden abläuft, nur schaffen, vielleicht 20 % der geforderten Unterlagen elektronisch abzugeben bzw. auszufüllen.
Würde das als „begonnene Abgabe“ gewertet werden, oder müsste man den ausgefüllten Erstantrag und alle geforderten Unterlagen vollständig abgeben, damit die Frist als eingehalten gelten würde?
Weiterhin habe ich die Frage, was passieren würde, wenn jetzt die Frist ohne Abgabe verstreichen würde.
Bekäme man dann eine schriftliche Aufforderung mit einer nochmaligen Frist oder bekäme man eine Information darüber, dass der Antrag nicht mehr angenommen werden kann?
Womöglich ist das von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Das weiß ich nicht.
Danke und viele Grüße