Versäumte Frist des Erstantrags

  • Hallo,

    eine Frage bitte:
    Obwohl eine relativ lange Abgabefrist des Erstantrags gewährt wurde, habe ich diese nicht einhalten können.
    Mehrfach wurde mir die Frist telefonisch verlängert.
    Nun habe ich nochmals um eine Verlängerung gebeten und schriftlich die Antwort erhalten, dass die Frist nicht mehr verlängert werden kann.

    Ich würde es innerhalb der Frist, die in wenigen Stunden abläuft, nur schaffen, vielleicht 20 % der geforderten Unterlagen elektronisch abzugeben bzw. auszufüllen.
    Würde das als „begonnene Abgabe“ gewertet werden, oder müsste man den ausgefüllten Erstantrag und alle geforderten Unterlagen vollständig abgeben, damit die Frist als eingehalten gelten würde?

    Weiterhin habe ich die Frage, was passieren würde, wenn jetzt die Frist ohne Abgabe verstreichen würde.
    Bekäme man dann eine schriftliche Aufforderung mit einer nochmaligen Frist oder bekäme man eine Information darüber, dass der Antrag nicht mehr angenommen werden kann?

    Womöglich ist das von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Das weiß ich nicht.

    Danke und viele Grüße

  • Ich gehe mal davon aus, dass du dann erst Bürgergeld bekommst, von dem Zeitpunkt an, an dem du alles vollständig abgegeben hast. Anscheinend hast du das Bürgergeld nicht nötig, wenn du deine Unterlagen nicht vorlegst. Das JC kann ohne vollständige Unterlagen kein Bürgergeld bewilligen.

  • Hallo,

    die geforderten Unterlagen besitze ich, doch habe ich sie noch nicht zusammenstellen, nicht digitalisieren, kein Anschreiben machen und den Antrag nicht ausfüllen können.

    Mir geht es um meine Frage, was die Frist betrifft.
    Falls jemand dazu etwas sagen kann, würde ich mich über eine Antwort freuen.

    VG

  • Was für eine Frist meinst du? Wie viel Zeit dir das Jobcenter ab "unvollständigem" Antrag einräumen muss, bis du alle benötigten Unterlagen nachgereicht hast, bevor er den Anspruch verneint?

  • Hallo,

    danke, mir geht es zunächst um die Abgabefrist des Erstantrags, die heute abläuft.
    Was passiert, wenn diese nicht eingehalten werden kann?

    Wie viel Zeit dir das Jobcenter ab "unvollständigem" Antrag einräumen muss, bis du alle benötigten Unterlagen nachgereicht hast, bevor er den Anspruch verneint?


    Diese Zeit wäre ebenfalls interessant zu erfahren, falls ein unvollständiger Antrag überhaupt angenommen wird.

  • Wenn du die Frist nicht einhalten kannst, muss du bei Bedarf einen neuen Antrag stellen. Dieser würde auf den 1. August zurückwirke, ergo Leistungen vom Jobcenter erst ab diesem Monat.

    Ich gehe jetzt mal davon aus, dass du deinen Antrag schon im Juli oder gar Juni gestellt hast. Schließt das Jobcenter die Akte mangels Mitwirkung, wird für die vergangenen Monate ab deinem Erstantrag nichts bewilligt.

  • danke, mir geht es zunächst um die Abgabefrist des Erstantrags, die heute abläuft.


    Du hast erstmals Mitte Mai hier wegen Bürgergeldantrag nachgefragt und da warst du schon in Korrespondenz mit der Stadtverwaltung. Also ist dein Antrag mindestens von April oder Anfang Mai. Jetzt haben wir Anfang August. Was um alles in der Welt ist an deinen Unterlagen so komplizierst, dass du dafür Monate brauchst?

  • Hallo,

    schade, dass niemand etwas zu den Fristen bezüglich einer Aufforderung zur Mitwirkung für den Bezug bei einem Erstantrag etwas sagen kann. Dann haben wohl alle ihre Fristen immer eingehalten.
    Jetzt ist es sowieso zu spät. Gleich läuft die Frist ab und ich habe nur ca. 20 % zusammengestellt.

  • Es gibt keine gesetzliche Frist, in der du Unterlagen nachreichen sollst. Die individuelle und angemessene Frist wird dir vom Jobcenter gegeben – in deinem Fall wurde sie ja schon mehrfach verlängert.

    Die "Aufforderung zur Mitwirkung" ist ja auch nur ein formloser Hinweis (kein Verwaltungsakt), welche Unterlagen eingereicht werden müssen. Gleichzeitig weist dieses Schrieben bereits auf die Rechtsfolgen bei fehlender Mitwirkung hin, nämlich die Versagung der Leistungen.

  • es liegt nicht am Antrag.

    Was ist das denn für eine Antwort?

    Kannst du die Sache nicht einfach vernünftig schildern? Was genau fordert das Jobcenter, was seit Wochen so schwierig zu beschaffen ist, dass gerade mal 20% zur Verfügung steht? Mir fällt, außer, dass es sich z. B. um Vermögen im Ausland handelt, nichts ein, was so lange dauern könnte.

    Was passiert, wenn du die gesetzten Fristen nicht einhältst, wurde bereits geschrieben. Und da die Fristen jetzt schon seit Wochen laufen, sind sie wohl von der Dauer her auch verhältnismäßig gewesen.

  • Hallo,

    mir ging es nur darum zu erfahren, was jetzt passiert und wie der weitere Ablauf ist, wenn die Frist nicht eingehalten werden kann.

    Kannst du die Sache nicht einfach vernünftig schildern?

    Das habe ich meiner Meinung getan:

    Obwohl eine relativ lange Abgabefrist des Erstantrags gewährt wurde, habe ich diese nicht einhalten können.
    Mehrfach wurde mir die Frist telefonisch verlängert.
    Nun habe ich nochmals um eine Verlängerung gebeten und schriftlich die Antwort erhalten, dass die Frist nicht mehr verlängert werden kann.

    Ich würde es innerhalb der Frist, die in wenigen Stunden abläuft, nur schaffen, vielleicht 20 % der geforderten Unterlagen elektronisch abzugeben bzw. auszufüllen.
    Würde das als „begonnene Abgabe“ gewertet werden, oder müsste man den ausgefüllten Erstantrag und alle geforderten Unterlagen vollständig abgeben, damit die Frist als eingehalten gelten würde?

    Weiterhin habe ich die Frage, was passieren würde, wenn jetzt die Frist ohne Abgabe verstreichen würde.
    Bekäme man dann eine schriftliche Aufforderung mit einer nochmaligen Frist oder bekäme man eine Information darüber, dass der Antrag nicht mehr angenommen werden kann?

    Was genau fordert das Jobcenter, was seit Wochen so schwierig zu beschaffen ist, dass gerade mal 20% zur Verfügung steht?

    Es ist nicht schwierig, Ich habe aber noch keine Zeit gehabt.
    Mir ging es hier nur um Fristen. Der alte Antrag hat sich jetzt erledigt.
    Dann werde ich einen neuen Antrag stellen, wenn das möglich ist.

    Danke für das Forum!

  • Und für den neuen Antrag hast du dann schneller Zeit, die Unterlagen zum Amt zu schicken? Das ist doch alles so intransparent hier, was du erzählst. Nötig scheinst du das Bürgergeld auch nicht zu haben.

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