Beiträge von Pik:Ary

    Du schreibst Jobcenter oder Rentenversicherung. Von wem beziehst du denn aktuell Leistungen?

    Hast du denn schon einen Arbeitsvertrag? Inwieweit würde dich der Job aus der Hilfebedürftigkeit der Leistungen holen? Wie Tamar schon schreibt, bei einem Minijob wird es kein Darlehen geben. Das kommt nur in Betracht, wenn eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird mit signifikanten Änderungen deines Einkommens aus Erwerbstätigkeit.

    Nein, das Gespräch ist nicht immer kostenlos, wie Kobold schon sagte. Dass du eine RS-Versicherung hast, bedeutet ja nicht, dass es alle haben. Grundsätzlich sollte man vor einem Gespräch prüfen, ob man Beratungshilfe in Anspruch nehmen kann. Und selbst wenn das positiv entschieden wird, können immer noch 15€ vom Anwalt verlangt werden, manche verzichten allerdings darauf. Deine Aussage ist also zu pauschal.

    Jetzt meinen die Vermieter, ich müsste die Wohnung zu in drei Monaten kündigen, weiter die Miete zahlen und dann würde der Mietvertrag auf meine Frau umgeschrieben (bisher stehen wir beide drin). Kann ich aber mit 1450 € Netto nicht, vor allem, da ich meine neue Wohnung auch noch bezahlen muss.

    Die Geschichte ist schon länger her, aber mir gerade über den Weg gelaufen.

    Habt ihr das gemacht mit der Kündigung? Ich persönliche sehe hier keinen Sinn drin, außer dass der Vermieter so schneller an eine Kündigung kommt, da er ja selbst nicht kündigen kann.

    Naja, das musst du entscheiden, weil nur du weißt wie du dich fühlst. Ich sehe auch keinen Nachteil darin, es nicht zu erzählen. Depressionen sind ja nicht weg, wie bei einem Lichtschalter.

    Oder andersherum gefragt: Welche Gründe könnten dagegen sprechen (aus deiner Sicht), wenn du das Thema offen im Gespräch mit dem Jobcenter ansprichst?

    Mit Optionen meinte ich nicht unbedingt, wie du dem Jobcenter die Unterlagen zukommen lässt. Egal welche deiner Optionen du durchspielst, schlussendlich muss ja der Antrag eingehen und der Nachweis über das Schmerzensgeld.

    Ich bin der Meinung, dass es keinen Unterschied macht, wie du dem Jobcenter zukommen lässt, dass es sich um ein Schmerzensgeld handelt, wobei ich schon zusehen würde, dass Antrag und Nachweis zusammen beim Jobcenter eingehen. Auf die Nachrichtenfunktion würde ich mich nicht unbedingt verlassen.

    Oder es einfach gar nicht angeben (ich weiß immer noch nicht sicher, ob das nicht einfach auch erlaubt wäre, Altersvorsorgevermögen muss man ja auch nicht angeben).

    Dass Altersvorsorgevermögen unter bestimmten Voraussetzungen nicht als Vermögen im SGB II angerechnet wird oder es nicht angegeben muss, sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Selbst Altersvorsorgevermögen musst du angeben, damit das Jobcenter hier prüfen kann, ob es sich tatsächlich darum handelt.

    Auf keinen Fall solltest du dein Vermögen bei den Angaben um das Schmerzensgeld schmälern. Die Entscheidung liegt hier beim Jobcenter. Je besser deine Nachweise darüber sind, desto aussichtsreicher für dich. Wenn du es hingegen weglässt, sind deine Karten im Nachhinein viel schlechter und es kann dir auch eine Menge Ärger einbringen.

    Hier gibt es ja keine Optionen beim Vorgehen. Du kannst doch nur den Antrag stellen, dein Vermögen korrekt angeben und dann nachweisen, dass ein Teil deines Vermögens aus einer Schmerzensgeld-Zahlung stammt.

    Egal wie das Verfahren weitergeht, du hast nichts zu verlieren. Im Gegenteil, wenn du zu lange grübelst und deinen Antrag erst im nächsten Monat stellst, hast du im Zweifel einen Monat an Leistungen verloren, wenn diese bewilligt werden sollten.

    Du wirst ja sicherlich noch ein paar Unterlagen zum Antrag einreichen, da kannst du auch gleich den Nachweis über das Schmerzensgeld mit anfügen.

    Zur Anrechnung schreibt z.B. die Bundesagentur für Arbeit:

    Von der Berücksichtigung ist abzusehen, soweit die leistungsberechtigte Person nachweist, dass das Vermögen (noch) aus einer Schmerzensgeldzahlung stammt. Diese Nachweispflicht ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn der Zufluss der Schmerzensgeldzahlung weit in der Vergangenheit liegt.

    Da die leistungsberechtigte Person nicht zum Verbrauch der Schmerzensgeldzahlung verpflichtet ist, ist im Zweifelsfall mindestens Vermögen in Höhe des ursprünglich an die leistungsberechtigte Person gezahlten Schmerzensgeldes freizustellen.

    Wenn du die Nachweise erbringen kannst, sehe ich hier keine Probleme.

    Dein BWZ ist 12/24 bis 05/25. Soweit bin ich schon mal.

    Du hast ab Januar auf Bürgergeld verzichtet: Hast du eine Erklärung beim Jobcenter abgegeben, z.B. Änderungsmitteilung zum Einkommen?

    Sind Zahlungen vollständig eingestellt worden? Leistungen für Januar wurden ja höchstwahrscheinlich schon im Dezember überwiesen, so dass du für zwei Monate (Dezember 24 + Januar 25) bereits Leistungen erhalten hast. Für diesen Zeitraum kannst du auch nicht mehr verzichten, sondern nur für die Zukunft, was in diesem Fall ab Februar wäre.

    In der Rückzahlungsaufforderung wird ja stehen, wie sich die 1.000€ zusammensetzen.

    Auf meine Nachfrage hieß es, weil bei selbständigen Einkommen trotz Verzicht der ganze BWZ im Mittel als Einkommen berücksichtigt wird. Es hieß, "alternativ" könne ich auf Bürgergeld ab Dezember 2024 verzichten, um mir das Einreichen der Unterlagen zu sparen.

    In der Erläuterung war von allen Einkommen im BWZ die Rede.

    Von wem hieß es "alternativ"? Grundsätzlich zählt ja jedes Einkommen im BWZ. Man kann kein Einkommen selektiv aus der Berechnung herausnehmen. Entweder bist du bedürftig, weil dein Einkommen nicht ausreicht, oder eben nicht. Auch Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit ist nicht in Stein gemeißelt. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums will das Jobcenter Nachweise sehen, was tatsächlich geflossen ist.

    Es gibt keine gesetzliche Frist, in der du Unterlagen nachreichen sollst. Die individuelle und angemessene Frist wird dir vom Jobcenter gegeben – in deinem Fall wurde sie ja schon mehrfach verlängert.

    Die "Aufforderung zur Mitwirkung" ist ja auch nur ein formloser Hinweis (kein Verwaltungsakt), welche Unterlagen eingereicht werden müssen. Gleichzeitig weist dieses Schrieben bereits auf die Rechtsfolgen bei fehlender Mitwirkung hin, nämlich die Versagung der Leistungen.

    Ja es gelten Aufbewahrungsfristen für Kleinunternehmer. Jedoch nicht für Tankbelege. Das Finanzamt verrechnet Pauschalbettäge.

    Aber in diesem Fall nutzt du deinen privaten Pkw auch betrieblich im Rahmen deiner unternehmerischen Tätigkeit, korrekt? So werden Betriebsausgaben mit 0,30€ pro Kilometer im Betrieb verbucht, als Dienstreise. Gegenüber dem Finanzamt muss man dann keine Belege vorlegen.

    Aus diesem Grund erscheint das mit dem Fahrtenbuch etwas widersprüchlich, weil im Regelfall bei einem betrieblichen Pkw die Privatnutzung anhand eines Fahrtenbuches ermittelt wird. Aber das spielt ja in deinem Fall keine Rolle.

    Gibt es eine rechtliche Grundlage um die Quittungen bei einer Pauschale zu verlangen?

    Ja! Beim Jobcenter sind die Pauschalen geringer, siehe § 3 Abs 7 Bürgergeld-V

    [...]

    (7) Wird ein Kraftfahrzeug überwiegend betrieblich genutzt, sind die tatsächlich geleisteten notwendigen Ausgaben für dieses Kraftfahrzeug als betriebliche Ausgabe abzusetzen. Für private Fahrten sind die Ausgaben um 0,10 Euro für jeden gefahrenen Kilometer zu vermindern. Ein Kraftfahrzeug gilt als überwiegend betrieblich genutzt, wenn es zu mindestens 50 Prozent betrieblich genutzt wird. Wird ein Kraftfahrzeug überwiegend privat genutzt, sind die tatsächlichen Ausgaben keine Betriebsausgaben. Für betriebliche Fahrten können 0,10 Euro für jeden mit dem privaten Kraftfahrzeug gefahrenen Kilometer abgesetzt werden, soweit der oder die erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht höhere notwendige Ausgaben für Kraftstoff nachweist.

    Die 0,20€ wird das Jobcenter so nicht anerkennen, wenn du keine Tankbelege einreichst. Ohne Nachweise werden nur 0,10€ pro Kilometer berücksichtigt.

    Wenn du also noch irgendwelche Tankbelege findest, kann sich das nur positiv für dich auswirken.

    Der "Gratis"-Urlaub dürfte im schlechtesten Fall auch das ALG 1 kürzen, da der Zuverdienst beim Arbeitslosengeld ja begrenzt ist.

    Wenn die freiberufliche Tätigkeit bereits vor dem Bezug des ALG 1 ausgeführt wurde, erfolgt keine Anrechnung.

    Naja, für meine Begriffe wären dann eben diese 3.000 € der Lohn für deine Arbeit und sind so zu werten, als hättest du den Betrag in Rechnung gestellt.

    Da der TE ein Freiberufler ist, handelt es sich hier weder um einen geldwerten Vorteil noch um Lohn für Arbeit. Es sind Betriebseinnahmen, die in der Einnahmen-Überschussrechnung berücksichtigt werden müssen. Wenn USt-Pflicht besteht, sind diese sogar Brutto.

    Wenn der Wert der Betriebseinnahmen nicht feststeht, muss dieser zwingend ermittelt werden. Alternativ kann man sich auch vom Auftraggeber den Wert der Reise bescheinigen lassen. Idealerweise schließt man hier einen Vertrag, in dem die Leistungen in Art & Umfang und der Gegenwert festgehalten sind, so gibt es später weniger Probleme bei den Nachwiesen , auch für das Finanzamt.

    Als kleiner Hinweis: Auf keinen Fall würde ich es unterlassen, diese Tätigkeit anzugeben. Das Hotel wird den Auftrag sicherlich irgendwo verbuchen, dafür muss nicht zwingend Geld fließen. Und über Kontrollvermerke von Behörden kann sowas immer noch rauskommen.

    Ok, das mit der Teilzeittätigkeit habe ich überlesen :)

    In erster Linie musst du dich arbeitsuchend melden bei der Agentur für Arbeit in Köln und Arbeitslosengeld I beantragen (wenn du mindestens 12 Monate gearbeitet hat und somit die Anwartschaftszeit erfüllt hast). Die Arbeitsuchendmeldung muss innerhalb von 3 Arbeitstagen ab Kenntnis der Beendigung erfolgen. Da wir heute schon fast eine Woche rum haben im August und du zum 31. Juli aufgehört hast, wird es wohl auf eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld hinauslaufen - aber das wird dir die Agentur für Arbeit dann ggfls. erklären.

    Du solltest also NOCH HEUTE bei der Agentur für Arbeit vorstellig werden.

    Theoretisch könntest du auch Wohngeld beantragen, jedoch wird wohl das aufgrund deines niedrigen Verdienstes das ALG nicht reichen, um das Mindesteinkommen zu erreichen. Daher wirst du zusätzlich Bürgergeld beim Jobcenter Köln beantragen müssen.

    Wenn du dich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet hast, gehst du anschließend zum Jobcenter und beantragst Bürgergeld, mit dem Verweis auf deine Arbeitsuchendmeldung. Das kannst du auch persönlich direkt beim Jobcenter erledigen.

    Aber mal eine Frage: Wenn du bis Juli in Teilzeit gearbeitet hast und "nur" 582€ verdient hast, wovon hast du gelebt? Du hättest auch schon zu dieser Zeit Bürgergeld beantragen können.

    Du stellst deinen Antrag dort, wo du deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. Es kommt nicht auf die Melde oder Nicht-Melde-Adresse an. Deine Anlaufstelle ist also das Jobcenter Köln.

    Wichtig ist halt nur, dass du eine Adresse nennst, an der du auch postalisch erreichbar bist.

    Wie ist denn aktuell die Miete gelöst? Zahlst du deinen Teil an deinen Mitbewohner und er den Gesamtbetrag an den Vermieter? Grundsätzlich kann der Vermieter die volle Miete von jedem von euch verlangen, wen er also nicht zahlt, kannst auch du für seinen Teil zur Kasse gebeten werden.

    Gegen ein Gefühl kannst du nicht wirklich vorgehen. In erster Linie solltest du mit deinem Mitbewohner klären, ob noch alles in geordneten Bahnen läuft. Spreche ihn darauf an und lass dir Kontoauszüge zeigen.

    Wenn es nicht gerade ein echter Schadenersatz ist, weil dir ein körperlicher oder seelischer Schaden entstanden ist, sind diese 300 Euro praktisch eine Mietminderung. Ja, auch eine Art Entschädigung für die nicht 100%ige Nutzung der Wohnung, aber eben nur bezogen auf die Mietkosten. Und wie Tamar schon sagt, wird es angerechnet und zwar auf die Kosten der Unterkunft und Heizung.

    Im März warst du dann freiwillig gesetzlich versichert und musst den Mindestbeitrag zahlen, was etwa 160€ sind.

    Bürgergeld wurde nicht aufgrund des Zuflussprinzips erst ab April gewährt sondern weil das Einkommen, welches dir im März zugeflossen ist, offenbar deinen Bedarf (inkl. KV) vollständig gedeckt hat, weshalb kein Anspruch auf Bürgergeld besteht. Es kommt halt darauf an, wie weit dein Bedarf gedeckt war.

    Hat das Jobcenter eine Berechnung für März mitgeliefert?

    Ein Darlehen unter Freunden ist immer schwierig, gerade wenn noch Barzahlungen erfolgt sind, die man nicht zuordnen kann. Du hast für die Bargeldabhebungen für ihn keinerlei Nachweise, so dass es hier mit Sicherheit zu Problemen führen wird. Ein Darlehensvertrag, aus dem sich die Höhe des geliehenen Geldes und die Rückzahlungsverpflichtung ergibt, wäre sinnvoll.

    Ich verstehe nicht wieso die Betriebskostengutschrift für 2022 angerechnet werden aber die Betriebskostennachzahlung für 2023 abgelehnt wird, oder habe ich die Briefe falsch verstanden?

    Die Nebenkosten, die an den Vermieter gehen oder von ihm wieder erstattet werden, sind echte Betriebskosten, die auch im Rahmen der Unterkunft und Heizung berücksichtigt werden. Hast du eine Erstattung erhalten, musst du diese beim Jobcenter angeben, da diese ab dem Folgemonat des Zuflusses mindernd auf die Kosten der Unterkunft und Heizung angerechnet werden. In diesem Fall würde das Jobcenter die Auszahlung der Unterkunft und Heizung mindern. Regelbedarf und evtl. Mehrbedarfe sind davon nicht betroffen.

    Da du die Erstattung der Betriebskosten nicht beim Jobcenter angegeben hast bzw. zu spät, sind bereits Leistungen ausgezahlt worden, auf die du keinen Anspruch hattest. Somit fordert das JC das Geld zurück, vorher kannst du Stellung dazu nehmen.

    Strom - also der normale Haushaltsstrom - gehört nicht zu den Kosten der Unterkunft und Heizung und muss aus dem Regelsatz bestritten werden - wie das Jobcenter auch richtig schreibt. Für die Nachzahlung beim Stromanbieter musst du selbst aufkommen. Du solltest versuchen, mit dem Stromanbieter eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

    Das mit dem Gericht verstehe ich nicht, ist es schon eine laufende Verhandlung?

    Zu den Kontoauszügen:

    Ja, du musst alles von dir genannten Belege liefern. Schwärzen darfst du auf der AUSGABENSEITE den Empfänger, Teile des Verwendungszwecks bzw. Buchungstextes, WENN es sensible Daten sind die Rückschlüsse zulassen zu:

    Zitat

    „rassischer und ethnischer Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit oder Sexualleben“

    Quelle: BSG Az.: B 14 AS 45/07 R


    Hier kannst du auch auf unsere Infoseite etwas dazu nachlesen:

    Bürgergeld: Kontoauszüge für Jobcenter schwärzen