Mit Optionen meinte ich nicht unbedingt, wie du dem Jobcenter die Unterlagen zukommen lässt. Egal welche deiner Optionen du durchspielst, schlussendlich muss ja der Antrag eingehen und der Nachweis über das Schmerzensgeld.
Ich bin der Meinung, dass es keinen Unterschied macht, wie du dem Jobcenter zukommen lässt, dass es sich um ein Schmerzensgeld handelt, wobei ich schon zusehen würde, dass Antrag und Nachweis zusammen beim Jobcenter eingehen. Auf die Nachrichtenfunktion würde ich mich nicht unbedingt verlassen.
Oder es einfach gar nicht angeben (ich weiß immer noch nicht sicher, ob das nicht einfach auch erlaubt wäre, Altersvorsorgevermögen muss man ja auch nicht angeben).
Dass Altersvorsorgevermögen unter bestimmten Voraussetzungen nicht als Vermögen im SGB II angerechnet wird oder es nicht angegeben muss, sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Selbst Altersvorsorgevermögen musst du angeben, damit das Jobcenter hier prüfen kann, ob es sich tatsächlich darum handelt.
Auf keinen Fall solltest du dein Vermögen bei den Angaben um das Schmerzensgeld schmälern. Die Entscheidung liegt hier beim Jobcenter. Je besser deine Nachweise darüber sind, desto aussichtsreicher für dich. Wenn du es hingegen weglässt, sind deine Karten im Nachhinein viel schlechter und es kann dir auch eine Menge Ärger einbringen.