Hallo!
Es geht hier um eine recht komplizierte, aber teure Frage. Sachverhalt ist folgender:
Ich bin teils angestellt, teils selbständig. Weil ab Januar 2025 mein Einkommen hoch genug war, habe ich ab Januar 2025 auf Bürgergeld verzichtet. BWZ ging bis Mai. Mir wurde gesagt, das spart Papierkram. Ende Mai kam eine Aufforderung, sämtliche Unterlagen der letzten 6 Monate einzureichen. Warum? Auf meine Nachfrage hieß es, weil bei selbständigen Einkommen trotz Verzicht der ganze BWZ im Mittel als Einkommen berücksichtigt wird. Es hieß, "alternativ" könne ich auf Bürgergeld ab Dezember 2024 verzichten, um mir das Einreichen der Unterlagen zu sparen.
In der Erläuterung war von allen Einkommen im BWZ die Rede. Ich habe dann dummerweise auf Bürgergeld ab Dezember 2024 verzichtet. Jetzt soll ich ~1000€ zurückzahlen. Allerdings habe ich erst danach telefonisch erfahren, dass damit ausschließlich das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit gemeint ist. Einkommen aus Anstellung ist ab dem Zeitpunkt der Jobaufnahme, im Januar, nicht erheblich.
Ich habe dann versucht, meine Verzichtserklärung ab Dezember 2024 zurückzunehmen und alle Unterlagen eingereicht, aber der Widerspruch wurde abgelehnt. Ein Verzicht kann nur für die Zukunft widerrufen werden, vgl. § 46 Abs. 1 SGB I. Allerdings habe ich die Verzichtserklärung ja auch rückwirkend erst vor zwei, drei Wochen abgegeben?
Es wäre für das Amt ein Leichtes, sei's aus Kulanz, die 2. Verzichterklärung für Dezember 2024 zu ignorieren und auf die 1. ab Januar 2025 zurückzukommen. Wegen einem halbseitigen Wisch, den ich aufgrund suggestiver Aussagen vor zwei Wochen abgegeben habe, wollen sie jetzt 1000€ zurück, obwohl ich anders kaum etwas zurückzahlen müsste.
Was tun? Danke!