Hi, danke. Ich habe einen endgültigen Bescheid erhalten. Und schon Widerspruch eingelegt. Der Widerspruch wurde abgelehnt. Beim JC sagen sie, ein Verzicht kann für die Zukunft zurückgenommen werden (weiter Leistungen erhalten), wohl aber nachträglich und rückwirkend erklärt werden (rückwirkend kein Geld ab dann und dann).
Beiträge von Moritzz
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Es wäre halt ohne diese ganzen völlig vertrakten Sonderregelungen, von denen ich keine Kenntnis hatte, gar nicht zu dieser blöden Situation gekommen. Ich wurde auch nicht brauchbar informiert. Dass es sich mit Einkommen aus Selbständigkeit / BWZ anders verhält, dass sich ein Verzicht nicht rückwirkend zurücknehmen lässt. Das ärgert mich ungemein. Meine Irrtümer und Missverständnisse trugen ihren Teil bei.
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Hi!
Erstmal danke für Eure Antworten. Bürgergeld: Keine Verkürzung des Bewilligungszeitraums durch Verzicht oder Abmeldung möglich
Bei selbständiger Tätigkeit wird auch NACH und TROTZ einem Verzicht auf Bürgergeld der ganze BWZ erhoben, das Einkommen wird bei selbständiger Tätigkeit dann als Mittelwert angerechnet.
Meine 1. Verzichtserklärung galt ab Januar 2025. Ab Januar habe ich keine Leistungen mehr erhalten. Ein halbes Jahr später wurde ich aufgefordert, Unterlagen für die vergangenen Monate einzureichen. Wegen dem oben genannten Fall. Ich habe das erst nicht verstanden und deshalb um Erläuterung gebeten. In der Erläuterung war u.a. davon die Rede, dass "alle" Einkommen aus dem BWZ erhoben werden. Ich könne aber "alternativ" rückwirkend auf Bürgergeld ab Dezember 2024 verzichten. Dann entfiele das Einreichen der abschließenden EKS.
An der Stelle habe ich einen Denkfehler gemacht und, leider, rückwirkend ab Dezember 2024 auf Bürgergeld verzichtet. Ich fand das Schreiben verwirrend, und dachte wohl, sei's aus Angst, dass alle Einkommen aus dem BWZ im Mittel angerechnet werden. Das ist aber nicht so. Und ich hatte vergessen, dass die Miete zu der Zeit direkt an den Vermieter ging. Vergessen, weil ich zu dem Zeitpunkt seit Monaten Selbstzahler war und die Mietzahlungen des Jobcenters auf meinen Kontoauszügen nicht auftauchte.
Mein Einkommen aus Anstellung im Dezember war gering. Würden nun die Einkommen aus Selbständigkeit im Mittel angerechnet, muss ich viel (!) weniger zurückzahlen, als nach einem vollständigen Verzicht. Ich habe dann meine 2. Verzichtserklärung, geltend ab Dezember 2024, widerrufen. Aber der Widerspruch wurde abgelehnt. Denn ein Verzicht kann nur für die Zukunft zurückgenommen werden.
Die Frage ist, ob sich hier noch etwas machen lässt. Danke.
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Hallo Marl3n3,
da haben wir uns missverstanden. Es geht nicht um den letzten Monat des BWZ, sondern um den ersten. Der geht von 12/24 - 05/25.
"Selektiv auf Leistungen verzichten" möchte ich nicht. (Allerdings wird bei selbständigen Einkommen eben der ganze BWZ – auch bei Verzicht – angeschaut, bei Einkommen aus Anstellung nicht.) Sondern den Verzicht nur für Dezember widerrufen. Und den zuvor ab Januar geltenden wiedereinsetzen. Weil die Angaben in der Erläuterung irreführend waren und weil es zu meinem finanziellen Nachteil ist. Außerdem habe ich auch den Verzicht rückwirkend erklärt.
Keine Chance?
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Achso, es ist noch anzumerken, dass mir die ganze Verzichtsgeschichte quasi nichts gebracht hat, weil ich dann ja doch sämtliche Unterlagen einreichen musste. Dass es sich mit Einkommen aus selbständiger Tätigkeit im Falle des Verzichts anders verhält, wurde mir freilich auch nicht vorweg mitgeteilt. VG
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Hallo!
Es geht hier um eine recht komplizierte, aber teure Frage. Sachverhalt ist folgender:
Ich bin teils angestellt, teils selbständig. Weil ab Januar 2025 mein Einkommen hoch genug war, habe ich ab Januar 2025 auf Bürgergeld verzichtet. BWZ ging bis Mai. Mir wurde gesagt, das spart Papierkram. Ende Mai kam eine Aufforderung, sämtliche Unterlagen der letzten 6 Monate einzureichen. Warum? Auf meine Nachfrage hieß es, weil bei selbständigen Einkommen trotz Verzicht der ganze BWZ im Mittel als Einkommen berücksichtigt wird. Es hieß, "alternativ" könne ich auf Bürgergeld ab Dezember 2024 verzichten, um mir das Einreichen der Unterlagen zu sparen.
In der Erläuterung war von allen Einkommen im BWZ die Rede. Ich habe dann dummerweise auf Bürgergeld ab Dezember 2024 verzichtet. Jetzt soll ich ~1000€ zurückzahlen. Allerdings habe ich erst danach telefonisch erfahren, dass damit ausschließlich das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit gemeint ist. Einkommen aus Anstellung ist ab dem Zeitpunkt der Jobaufnahme, im Januar, nicht erheblich.
Ich habe dann versucht, meine Verzichtserklärung ab Dezember 2024 zurückzunehmen und alle Unterlagen eingereicht, aber der Widerspruch wurde abgelehnt. Ein Verzicht kann nur für die Zukunft widerrufen werden, vgl. § 46 Abs. 1 SGB I. Allerdings habe ich die Verzichtserklärung ja auch rückwirkend erst vor zwei, drei Wochen abgegeben?
Es wäre für das Amt ein Leichtes, sei's aus Kulanz, die 2. Verzichterklärung für Dezember 2024 zu ignorieren und auf die 1. ab Januar 2025 zurückzukommen. Wegen einem halbseitigen Wisch, den ich aufgrund suggestiver Aussagen vor zwei Wochen abgegeben habe, wollen sie jetzt 1000€ zurück, obwohl ich anders kaum etwas zurückzahlen müsste.
Was tun? Danke!