Wird mit der 50% Kürzung die Rückforderung der Familienkasse zurückgezahlt? In diesem Fall würde das ja nichts am grundsätzlichen Kindergeld-Anspruch der anderen beiden Kindern ändern, so dass das Jobcenter korrekt rechnet. Kindergeld würde fließen, wird aber mit der Rückforderung verrechnet.
Zu Rückforderungen mit Bürgergeld gab es hier einen Artikel: https://www.buergergeld.org/news/kindergel…oppelt-verlust/