Ich bin Selbstständig tätig und bezihe Bürgergeld.
In meinem Kleinunternehmen muss ich mit dem Auto auch zu Kunden fahren. Bisher konnte ich durch ein Fahrtenbuch die Kosten dafür anrechnen. Pauschal 0,2 €/Km.
Jetzt soll ich rückwirkend Tankbelege vorlegen. Die habe ich nach über einem Jahr nicht mehr.
Gibt es eine rechtliche Grundlage um die Quittungen bei einer Pauschale zu verlangen?
Was kann ich machen?