Fahrtkosten

  • Ich bin Selbstständig tätig und bezihe Bürgergeld.

    In meinem Kleinunternehmen muss ich mit dem Auto auch zu Kunden fahren. Bisher konnte ich durch ein Fahrtenbuch die Kosten dafür anrechnen. Pauschal 0,2 €/Km.

    Jetzt soll ich rückwirkend Tankbelege vorlegen. Die habe ich nach über einem Jahr nicht mehr.

    Gibt es eine rechtliche Grundlage um die Quittungen bei einer Pauschale zu verlangen?

    Was kann ich machen?

  • Jetzt soll ich rückwirkend Tankbelege vorlegen. Die habe ich nach über einem Jahr nicht mehr.

    Gibt es eine rechtliche Grundlage um die Quittungen bei einer Pauschale zu verlangen?

    Es gibt erstmal gar keine Grundlage, welche Kosten das JC überhaupt als Betriebsausgaben anerkennt. Es kann Pauschalen ansetzen, aber auch die genaue Kostenaufstellung fordern.

    Zumeist erhalten ja Selbständige ausführliche Hinweise, welche Nachweise in welcher Form erbracht werden sollen. Dazu müsstest du halt alle Schreiben des JC rauskramen, was da wegen Fahrtkosten steht, ob Fahrtenbuch und Belege oder Fahrtenbuch und Pauschale. Das kann hier niemand wissen.

  • Danke für die schnelle Antwort!

    Ich habe die Kosten dafür, bis jetzt, immer angerechnet bekommen. Es gab dazu keine Informationen außer, Fahrtenbuch erforderlich.

    Ist diese Gesetz für das Jobcenter nicht bindend?

    Bürgergeld-Verordnung - Bürgergeld-V

    § 6 Pauschbeträge

    ... von dem Einkommen Erwerbstätiger für die Beträge nach § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für Wegstrecken zur Ausübung der Erwerbstätigkeit 0,20 Euro für jeden Entfernungskilometer der kürzesten Straßenverbindung, soweit der oder die erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht höhere notwendige Ausgaben nachweist.

  • Ist diese Gesetz für das Jobcenter nicht bindend?

    Das hat nichts mit Betriebsausgaben zu tun. Das sind Absetzungen für unselbständig Beschäftigte für den Weg von und zur Arbeit. Und nicht für Selbständige für den Weg zum Kunden und zurück.


    Ich habe die Kosten dafür, bis jetzt, immer angerechnet bekommen. Es gab dazu keine Informationen außer, Fahrtenbuch erforderlich.

    In Unkenntnis der Schriftstücke des JC kann dir da niemand hier weiterhelfen. Das kann dann nur eine Beratung vor Ort. Und das auch nur, wenn du alle Unterlagen vom JC noch hast mit Belehrungen usw. Das JC fordert normalerweise nichts, wenn es nicht vorher darüber belehrt hat, dass entsprechende Belege später verlangt werden.

  • Für Kleinunternehmer gelten ja auch Aufbewahrungsfriste für Rechnungen und andere Belege.
    Wie hast du das Tanken in deinen Geschäftsunterlagen verbucht?

    Wenn du die Tankkosten nicht über dein Unternehmen abgerechnet hast, gelten eigentlich auch keine Aufbewahrungsfriste.

    Hast du beim tanken bar oder mit Karte bezahlt?
    Wenn du mit Karte bezahlt hattest, hast du auf deinen Kontoauszügen Nachweise.
    Dann beim JC anfragen wenn Belege nicht mehr da sind, ob Kontoauszüge mit den Tankdaten auch reichen.

  • Für Kleinunternehmer gelten ja auch Aufbewahrungsfriste für Rechnungen und andere Belege.
    Wie hast du das Tanken in deinen Geschäftsunterlagen verbucht?

    Ja es gelten Aufbewahrungsfristen für Kleinunternehmer. Jedoch nicht für Tankbelege. Das Finanzamt verrechnet Pauschalbettäge.


    Hast du beim tanken bar oder mit Karte bezahlt?
    Wenn du mit Karte bezahlt hattest, hast du auf deinen Kontoauszügen Nachweise.

    Ich bin seit 2011 Selbstständig und seit 2021 bekomme ich Unterstützung vom Jobcenter.

    Bis 2023 reichte es aus ein Fahrtenbuch zu führen und die Kraftstoffkosten pauschal mit 0,2 €/km zu berechnen. Ohne Ankündigung wurden ab 2024 zusätzlich Nachweise verlangt.

    Ich habe in der Vergangenheit immer mal Bar an der Tankstelle gezahlt. Die Zahlungen mit Karte kann ich natürlich nachweisen.

  • Ja es gelten Aufbewahrungsfristen für Kleinunternehmer. Jedoch nicht für Tankbelege. Das Finanzamt verrechnet Pauschalbettäge.

    Aber in diesem Fall nutzt du deinen privaten Pkw auch betrieblich im Rahmen deiner unternehmerischen Tätigkeit, korrekt? So werden Betriebsausgaben mit 0,30€ pro Kilometer im Betrieb verbucht, als Dienstreise. Gegenüber dem Finanzamt muss man dann keine Belege vorlegen.

    Aus diesem Grund erscheint das mit dem Fahrtenbuch etwas widersprüchlich, weil im Regelfall bei einem betrieblichen Pkw die Privatnutzung anhand eines Fahrtenbuches ermittelt wird. Aber das spielt ja in deinem Fall keine Rolle.

    Gibt es eine rechtliche Grundlage um die Quittungen bei einer Pauschale zu verlangen?

    Ja! Beim Jobcenter sind die Pauschalen geringer, siehe § 3 Abs 7 Bürgergeld-V

    [...]

    (7) Wird ein Kraftfahrzeug überwiegend betrieblich genutzt, sind die tatsächlich geleisteten notwendigen Ausgaben für dieses Kraftfahrzeug als betriebliche Ausgabe abzusetzen. Für private Fahrten sind die Ausgaben um 0,10 Euro für jeden gefahrenen Kilometer zu vermindern. Ein Kraftfahrzeug gilt als überwiegend betrieblich genutzt, wenn es zu mindestens 50 Prozent betrieblich genutzt wird. Wird ein Kraftfahrzeug überwiegend privat genutzt, sind die tatsächlichen Ausgaben keine Betriebsausgaben. Für betriebliche Fahrten können 0,10 Euro für jeden mit dem privaten Kraftfahrzeug gefahrenen Kilometer abgesetzt werden, soweit der oder die erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht höhere notwendige Ausgaben für Kraftstoff nachweist.

    Die 0,20€ wird das Jobcenter so nicht anerkennen, wenn du keine Tankbelege einreichst. Ohne Nachweise werden nur 0,10€ pro Kilometer berücksichtigt.

    Wenn du also noch irgendwelche Tankbelege findest, kann sich das nur positiv für dich auswirken.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!