Beiträge von Kev25

    Für Kleinunternehmer gelten ja auch Aufbewahrungsfriste für Rechnungen und andere Belege.
    Wie hast du das Tanken in deinen Geschäftsunterlagen verbucht?

    Ja es gelten Aufbewahrungsfristen für Kleinunternehmer. Jedoch nicht für Tankbelege. Das Finanzamt verrechnet Pauschalbettäge.


    Hast du beim tanken bar oder mit Karte bezahlt?
    Wenn du mit Karte bezahlt hattest, hast du auf deinen Kontoauszügen Nachweise.

    Ich bin seit 2011 Selbstständig und seit 2021 bekomme ich Unterstützung vom Jobcenter.

    Bis 2023 reichte es aus ein Fahrtenbuch zu führen und die Kraftstoffkosten pauschal mit 0,2 €/km zu berechnen. Ohne Ankündigung wurden ab 2024 zusätzlich Nachweise verlangt.

    Ich habe in der Vergangenheit immer mal Bar an der Tankstelle gezahlt. Die Zahlungen mit Karte kann ich natürlich nachweisen.

    Danke für die schnelle Antwort!

    Ich habe die Kosten dafür, bis jetzt, immer angerechnet bekommen. Es gab dazu keine Informationen außer, Fahrtenbuch erforderlich.

    Ist diese Gesetz für das Jobcenter nicht bindend?

    Bürgergeld-Verordnung - Bürgergeld-V

    § 6 Pauschbeträge

    ... von dem Einkommen Erwerbstätiger für die Beträge nach § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für Wegstrecken zur Ausübung der Erwerbstätigkeit 0,20 Euro für jeden Entfernungskilometer der kürzesten Straßenverbindung, soweit der oder die erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht höhere notwendige Ausgaben nachweist.

    Ich bin Selbstständig tätig und bezihe Bürgergeld.

    In meinem Kleinunternehmen muss ich mit dem Auto auch zu Kunden fahren. Bisher konnte ich durch ein Fahrtenbuch die Kosten dafür anrechnen. Pauschal 0,2 €/Km.

    Jetzt soll ich rückwirkend Tankbelege vorlegen. Die habe ich nach über einem Jahr nicht mehr.

    Gibt es eine rechtliche Grundlage um die Quittungen bei einer Pauschale zu verlangen?

    Was kann ich machen?