Für Kleinunternehmer gelten ja auch Aufbewahrungsfriste für Rechnungen und andere Belege.
Wie hast du das Tanken in deinen Geschäftsunterlagen verbucht?
Ja es gelten Aufbewahrungsfristen für Kleinunternehmer. Jedoch nicht für Tankbelege. Das Finanzamt verrechnet Pauschalbettäge.
Hast du beim tanken bar oder mit Karte bezahlt?
Wenn du mit Karte bezahlt hattest, hast du auf deinen Kontoauszügen Nachweise.
Ich bin seit 2011 Selbstständig und seit 2021 bekomme ich Unterstützung vom Jobcenter.
Bis 2023 reichte es aus ein Fahrtenbuch zu führen und die Kraftstoffkosten pauschal mit 0,2 €/km zu berechnen. Ohne Ankündigung wurden ab 2024 zusätzlich Nachweise verlangt.
Ich habe in der Vergangenheit immer mal Bar an der Tankstelle gezahlt. Die Zahlungen mit Karte kann ich natürlich nachweisen.