Gemeldeter Sohn

  • Hallo zusammen,

    ich, 62 Jahre alt, bin aufgrund von COPD Stufe IV seit ein paar Tagen arbeitslos und muss wohl das Arbeitslosengeld mit Bürgergeld aufstocken.
    Ich lebe zusammen mit meiner Frau in einem Eigentumshaus. Mein Sohn ist noch unter 25 Jahre und bei uns gemeldet, wohnt aber bei seiner Freundin.
    Er zahlt weder Miete noch beteiligt er sich an den Unterhaltskosten bei uns.
    Wir er trotzdem mit seinem Einkommen zur Bedarfsgemeinschaft gerechnet?

    LG, Zickel

  • Wenn er genügend Einkommen hat, gehört er nicht zur Bedarfsgemeinschaft, aber zur Haushaltsgemeinschaft. Was bedeutet, dass 1/3 aller mit dem Haus zusammenhängender Kosten nicht berücksichtigt wird. Vielleicht solle er sich schnellstmöglich zur Freundin ummelden. Oder sich an den Kosten beteiligen. Warum ist er denn nicht umgemeldet, wenn er gar nicht mehr bei euch wohnt? Das ist eine Ordnungswidrigkeit!

  • Danke für deine Erläuterung Tamar
    Sowas in der Richtung haben wir uns schon gedacht.
    Die Situation ist noch recht neu. Bis vor zwei Wochen ist er noch gependelt. In der Woche bei uns, am WE bei ihr.
    Das hat sich aber nun seit Anfang August geändert.
    Ob er sich bei ihr anmelden kann ist noch ungewiss, da die Wohnung sehr klein für 2 Personen ist. Sie suchen aber schon nach einer größeren Wohnung.

  • Ob er sich bei ihr anmelden kann ist noch ungewiss, da die Wohnung sehr klein für 2 Personen ist

    Das spielt für die Vorschriften des Bundesmeldegesetzes keine Rolle. Dort steht ganz klar, dass man sich innerhalb von 14 Tagen am neuen Wohnsitz anmelden muss, nachdem man in eine Wohnung eingezogen ist. Wenn dann irgend wann ein neuer Umzug ansteht, dann meldet man sich eben erneut um.

  • Bis vor zwei Wochen ist er noch gependelt. In der Woche bei uns, am WE bei ihr.
    Das hat sich aber nun seit Anfang August geändert.


    Vor 2 Wochen war Mitte Juli, nicht Anfang August. Anfang August war im Prinzip gestern.

    Wenn du wegen deiner Erkrankung gekündigt wurdest, bist du überhaupt arbeitslos? Oder krank geschrieben und daher im Krankengeldbezug?

  • Na mit den 2 Wochen... gestern und heute war er wieder Zuhause. Hat ja noch seinen ganzen Hausrat bei uns.
    Ich bin nicht direkt wegen meiner Erkrankung gekündigt worden, sondern wegen Betriebsauflösung. Daher bin ich erst einmal im Arbeitslosengeld.

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