Beiträge von Kobold

    mit der Verpflichtung dies auch zurück zu zahlen

    Genau das ist der entscheidende Punkt. Die Verpflichtung allein reicht nicht. Es muss eine Vereinbarung geben, in der darüber hinaus auch genau geregelt ist, wann konkret die Rückzahlung zu erfolgen hat. Nur dann ist es ein echtes Darlehen. Wenn man hingegen nur vereinbart, "zahl das Geld irgend wann wenn es möglich ist", dann ist das nicht verbindlich genug und die Rückzahlung zählt als Einkommen.

    Weiß jemand, ob man den Betrag auch rückwirkend erstattet bekommt?

    §4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag:

    (4) Die Dauer der Befreiung oder Ermäßigung richtet sich nach dem Gültigkeitszeit raum des Nachweises nach Absatz 7 Satz 2. Sie beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Gültigkeitszeitraum beginnt, frühestens jedoch drei Jahre vor dem Ersten des Monats, in dem die Befreiung oder Ermäßigung beantragt wird.

    Wogegen sollte ich da sinnvollerweise irgendwann später "EInwendungen" erheben?

    Gegen die Beratung des Sachbearbeiters. Diese hat stattgefunden auch ohne Antrag. Der Sachbearbeiter hat etwas geäußert, dass kein Anspruch besteht. Nur allein deshalb wurde der Antrag zurück genommen. Gegen diese Beratung könnte es theoetisch später Beschwerden geben. Deshalb werden alle Vorgänge dokumentiert.

    mein Vermieter weigert sich seid ein drei Jahren wie gesetzlich festgelegt Nebenkosten Guthaben binnen 30 Tagen auszuzahlen

    Diesen Teil der Frage muss man vom Mietrecht her betrachten. Und das bedeutet, gemäß §287 und 388 BGB die Aufrechnung mit der Miete zu erklären und den Betrag dann entsprechend von der Miete abzuziehen.

    Es ist schlichtweg falsch, dass die erste Beratung immer und grundsätzlich kostenlos ist, sondern es hängt von diversen Faktoren ab, die nicht bei Jedermann gegeben sind. Man sollte dies daher nicht stets so pauschal empfehlen, sodass niemand unnötige Kosten hat.

    Weitere Informationen hier vom Bundesministerium zum Beratungshilfegesetz und zu den Regelungen der Zivilprozessordnung über die Prozesskostenhilfe (PDF)

    Ob er sich bei ihr anmelden kann ist noch ungewiss, da die Wohnung sehr klein für 2 Personen ist

    Das spielt für die Vorschriften des Bundesmeldegesetzes keine Rolle. Dort steht ganz klar, dass man sich innerhalb von 14 Tagen am neuen Wohnsitz anmelden muss, nachdem man in eine Wohnung eingezogen ist. Wenn dann irgend wann ein neuer Umzug ansteht, dann meldet man sich eben erneut um.

    Hallo Jesse90

    man spart sich im Laufe der Zeit Geld an, lebt soweit sparsam, um mal für Notfälle etwas zu haben um dann nicht leer da zu stehen, wenn mal das Auto kaputt geht oder ähnliches. Oder man erbt etwas, wie auch immer. Und dann soll das einfach dahin schmelzen. Das ist eine frustrierende Situation. Mir würde es ehrlich gesagt nicht anders gehen.

    Doch man sollte es von einer anderen Richtung betrachten. Jetzt ist halt gerade einfach mal so eine Notsituation ähnlich wie wenn das Auto unerwartet kaputt geht. Man verdient vorübergehend mal nicht genug, also bleibt ja keine andere Wahl als an die Reserven zu gehen. Dafür sind sie da. Suchen Sie nach neuen Einkommensmöglichkeiten, und dann verbessert sich die Situation bald.

    Jedenfalls gibt es keine Möglichkeit, Bürgergeld zu bekommen. Denn selbst wenn man das Geld jetzt kurzfristig ausgibt, wird es trotzdem angerechnet, was zu einer Ablehnung führt, egal wie man es dreht und wendet.

    Für weitergehende Informationen und zum besseren Verständnis des Themas hier weitere Quellen zum Nachlesen:

    Schwärzungen können unabhängig vom Betrag grundsätzlich dann vorgenommen werden, wenn die Buchungstexte Angaben über besonders geschützte Daten im Sinne des § 67 Abs. 12 SGB X enthalten. Dazu zählen Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben. Beispielweise kann bei Überweisungen von Mitgliedsbeiträgen an eine Partei bzw. eine Gewerkschaft oder bei Zahlungen an eine Religionsgemeinschaft die Bezeichnung der Organisation geschwärzt werden. Der Text "Mitgliedsbeitrag" oder "Spende" sollte lesbar bleiben, um Missverständnisse zu vermeiden.

    Das Schwärzen von Haben-Buchungen, d.h. Einnahmen, kann zu einer Verletzung der Mitwirkungspflicht gemäß § 60 Abs. 1 SGB I führen, da nach § 11 SGB II, §§ 82 bis 84 SGB XII grundsätzlich das gesamte Einkommen bei der Hilfegewährung zu berücksichtigen ist.

    Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der Schwärzung zudem nur bei Ausgabenbuchungen und nicht bei Einnahmen besteht. Geschwärzt werden dürfen nur bestimmte Passagen der empfangenden Person und des Buchungstextes bei Ausgabenbuchungen. Die Buchung muss für das Jobcenter nachvollziehbar bleiben. So wäre beispielsweise bei der Überweisung von Mitgliedsbeiträgen für politische Parteien eine Schwärzung des Namens einer Partei in einem Kontoauszug dann möglich, wenn als Verwendungszweck „Mitgliedsbeitrag“ noch erkennbar bleibt. Lediglich eindeutig nicht erforderliche Informationen, wie zum Beispiel der Name des Supermarktes, dürfen geschwärzt werden, solange die Ausgabe als Einkauf ersichtlich bleibt.

    Vielleicht gibt es Anlaufstellen für so was wo man nichts oder nicht so viel für eine Messung zahlen muss?

    Man kann bei allem Verständnis für eine knappe finanzielle Lage nicht erwarten, dass jemand diese Dienstleistung kostenlos machen würde und dafür seine Zeit opfert für nichts. Allerdings braucht man kein komplettes Wertgutachten, wenn nur nach der Wohnfläche gefragt wird. Die reine Vermessung bieten beispielsweise auch Architekten an. Einfach mal bei mehreren anfragen.

    Sie können ja ihre Arbeit aufgeben und auch Bürgergeld beziehen

    Ich verstehe, dass Sie das nur so schreiben, um anschaulich zu machen, dass es alles andere als Luxus ist, von Bürgergeld zu leben. Die Aussage ist aber ein wenig kritisch, denn jemand könnte das wörtlich nehmen, und er hätte dann ein Problem, keine Leistungen zu bekommen, wenn er seine Hilfebedürftigkeit selber herbei geführt hat. Das sollte ausdrücklich dazu gesagt werden.

    Ich würde das Thema zunächst aus mietrechtlicher Sicht betrachten. Denn der Vermieter ist verpflichtet, die Abrechnung so zu gestalten, dass man rechnerisch nachvollziehen kann, wie der Vermieter auf den Kostenanteil des Mieters gekommen ist. Und dazu gehört die Angabe der Gesmtkosten und der angewendeten Verteilerschlüssel, und bei den Heizkosten einiges mehr. Es liest sich so, als fehlen diese Angaben auf der Abrechnung, denn sonst müsste das Jobcenter nicht danach verlangen.

    Die Abrechnung könnte vielleicht formell unwirksam sein. Das sollte geprüft werden, denn so erfreulich es auch ist, ein Guthaben zurück zu bekommen, man weiß nicht, ob dieses vielleicht noch höher ausfallen müsste.

    auf der Seite energie-hilfe.org der Tacheles e.V. folgendes gefunden, was - so vermute ich - das Thema bezüglich der Fälligkeit und Zahlungsübernahme einer Nebenkostenabrechnung durch das Jobcenter ganz treffend erläutert

    Die Information auf dieser Seite ist veraltet und hat jetzt keine Gültigkeit mehr. Wie man es auch dreht und wendet, aktuell gilt das, wie es Tamar schon in #20 erklärt hat.

    Also ist doch im Grunde eine vollständige Zahlung der Nebenkosten innerhalb dieser insgesamt 6 Wochen legitim

    Es sind insgesamt 30 Tage, also inklusive der 2 Wochen. Und ja, es ist legitim, sich diese 30 Tage Zeit zu lassen. ABER die 2 Wochen die der Vermieter gibt, ist nur eine Zahlungsfrist, und die 30 Tage ist nur der Zeitpunkt, zu dem Verzug eintritt. Beides darf nicht mit Fälligkeit verwechset werden, sind verschiedene Dinge.

    Gilt bei der Bewertung einer Kostenübernahme der Nebenkosten das Datum des Nebenkosten-Schreibens, oder das Datum der Zahlungsfrist (also 30 Tage später, bis Ende Monat August)?

    Ich habe das Gefühl, dass es ein paar Missverständnisse zu den juristischen Begrifflichkeiten geben könnte. Die 30 Tage stellen die Zeit dar, ab der man sich gemäß §286 BGB im Verzug befindet. Das bedeutet, dass der Vermieter dann das Mahnverfahren einleiten sowie Zinsen und weiteren Verzugsschaden geltend machen kann. Damit nicht zu verwechseln ist die Fälligkeit, welche gemäß §271 BGB sofort eintritt.

    Dieser Beitrag bezieht sich allein nur auf das Mietrecht. Die Behandlung beim Jobcenter zu dem Thema muss davon nicht berührt sein.

    Das ist keine Mieterhöhung, sondern eine »Beteiligung« an den gesamten Baukosten; das hat nichts mit der Erhöhung des m² Preises der Wohnung zu tun! Eine Mieterhöhung verlangt ausdrücklich ein Mieterhöhungsverlangen gemäß § 558 BGB; ohne dieses Mieterhöhungsverlangen keine Mieterhöhung.

    Diese Meinung deckt sich nicht mit den gesetzlichen Regelungen. Eine Mieterhöhung wegen Modernisierung ist ebenfalls eine echte Mieterhöhung, nur eben nicht nach §558 sondern nach §559 BGB. Wäre es keine Mieterhöhung im Sinne des Gesetzes, könnte man sie verweigern und man müsste die Erhöhung nicht leisten. Voraussetzung selbstverständlich, dass die Mieterhöhung formell und inhaltlich korrekt erklärt wurde. Hierbei machen Vermieter oft Fehler.

    Eine echte Mieterhöhung laut § 558 BGB erfolgte knapp 6 Monate später und wurde ebenfalls kommentarlos übernommen.

    Diese Mieterhöhung war vermutlich nicht berechtigt. Denn das Gesetz schreibt vor, dass eine Mieterhöhung nach §558 BGB erst 15 Monate nach der letzten Mieterhöhung wirksam werden darf. Etwas anderes könnte sich nur dann ergeben, wenn sich der Vermieter dabei als Basis die alte Miete vor der Erhöhung wegen Modernisierung bezieht, denn andernfalls kommt es zu einer unzulässigen doppelten Mieterhöhung. Das ist jetzt aber zu spät, wenn dem Mieterhöhungsverlangen zugestimmt wurde.

    und werden jetzt mit dem 1. Januar 2025 noch einmal erhöht werden, weil die Grundsteuer B sich deutlich erhöhen wird

    Diese Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung kann man zurückweisen. Eine Erhöhung darf entweder nur auf Basis einer kürzlich vorgelegten Abrechnung erfolgen oder aber auf nachweisbar tatsächlich gestiegene Kosten. Wie hoch die Grundsteuer ab 2026 aufgrund der Grundsteuerreform sein wird, weiß aber noch kein einziger Vermieter, nirgends gibt es dazu schon einen Bescheid. In einigen Regionen wird die Grundsteuer sogar sinken.

    Kleine Anmerkung aus mietrechtlicher Sicht. In der Regel ist eine Pauschalmiete in Bezug auf die Heizkosten unwirksam, da ein Vermieter diese nach der Heizkostenverordnung abgerechnen muss. Es gibt nur wenige Ausnahmen, um von dieser Pflicht befreit zu sein. Der Vermieter sollte also auf Nachfrage erklären können, wie viel er für die Heizkosten in die Miete einkalkuliert hat.

    Normalerweise hat man sich selbst beim Versorger anzumelden. Dass das unterblieben ist, ist aber nun kein Drama. Problematisch wird es, wenn der Vermieter die Kosten des Verbrauchs zurecht ersetzt bekommen möchte und Sie das aber nicht können, da kein Geld vorhanden ist. Diese unangenehme Situation sollten Sie tunlichst vermeiden. Gehen Sie lieber proaktiv auf den Vermieter zu und gestehen Ihr Versäumnis ein. Für Offenheit und Ehrlichkeit wird man nie schief angeschaut. Bitten Sie ihn, die Abrechnung über ihn weiter laufen zu lassen. Dafür wird er eine monatliche Vorauszahlung haben wollen, worüber eine Vereinbarung unterschrieben werden kann. Und schon haben sie eine Bestätigung für das Jobcenter.

    wird auf die tatsächlichen Kosten erhöht ohne wenn und aber

    Ich denke, Sie wissen selbst sehr genau, dass diese Drohung bei den Leuten abprallen wird. Das wird sie nicht beeindrucken. Bisher gab es keine Konsequenzen, also warum sollte es nächstes Jahr welche geben. Aber Sie wollen diesen Familienangehörigen nicht kündigen und lieber weiterhin drauf zahlen, dann ist es okay, Ihre Entscheidung.

    Haben Sie denn wenigstens die Vorauszahlung erhöht, dass ab sofort monatlich mehr gezahlt wird?