Beiträge von Zickel

    Ich bin sicher: Du musst noch viel lernen...weil du zum SGB II ganz wenig richtig und vieles nicht oder nur besserweißt.

    Da kannst du sicher sein, hatte noch nie im Leben damit zu tun.
    Aber das ist kein Grund mir falsche Sachen zu unterstellen, wie z.B. das wir ein Einkommen um die € 2000,- + ALG I bekommen!
    Nun unterstellst du mir erneut wieder was:

    Die €-Zahlen gehören rein!! Ein Scanner im JC erkennt eine 0, aber ein freies Feld nicht.

    Dort wurden Zahlen eingetragen!

    Du hast die Quittungen für dein stückchenweise angerichtetes Chaos seit 09/25 bekommen.

    Na ja, wenn die solange brauchen kann ich auch nichts dagegen machen.
    Habe immer wieder nach dem Bearbeitungszustand im Onlineportal angefragt, als Ergebnis kam da immer wieder eine Aufforderung zur Mitwirkungspflicht. Warum nicht direkt die geforderten Unterlagen anfordern, sondern immer erst wenn man sich beschwert?


    Ich habe zum Glück noch Schonvermögen, womit ich nun die 8 Monate überbrücken konnte. Was machen die Leute die nichts auf der Tasche haben und solange hingehalten werden?

    Zu Schuldzinsen musst du uns auch nichts erklären. Was dir in Zukunft unverständlich, nicht nachvollziehbar oder falsch erscheint (weil DIE dort keine Ahnung haben), kann immer innerhalb 1 Monat mit schriftlichen Widerspruch begegnet werden.

    Das nenn ich mal Chaos von Seiten des JC! Zweimal falsch berechnet und zwei mal Widerspruch einlegen müssen. Trotz eindeutiger Nachweise.

    Telefonate sind Schall und Rauch und nicht belegbar.

    Dann frag ich mich warum die mich angerufen hat? Die ist davon ausgegangen das meine Tochter noch bei uns lebt. Ich habe ihr dann eine Meldebescheinigung zukommen lassen und zur Sicherheit noch einmal von meinem Sohn. Trotzdem wurden wieder nur 2/3 berechnet.

    Nun erst mal Frohe Pfingsten!


    Dir ebenso!;)


    Ein Scanner im JC erkennt eine 0, aber ein freies Feld nicht.

    Das JC, zumindest meines, scannt die Unterlagen selber nicht ein. Das Einscannen mach ein außenstehender Dienstleistungsanbieter. Die Unterlagen werden im JC abgeholt und dann wieder zurück gekarrt. Das ist auch einer der Gründe warum so einiges an Unterlagen verloren geht.
    Ich mache inzwischen alles über das Onlineportal und habe auch darum gebeten das bei mir genau so zu handhaben.

    Du irrst. Wenn das JC mit den KdU auch die Heizkosten berücksichtigen soll, ist selbstverständlich das Einkommen aus Selbstständigkeit zu berücksichtigen. Und zwar nicht monatlich, sondern 1x vorausschauend und 1x abschließend für den BWZ von je 6 Monaten.

    Ich musste ja schon zum Erstantrag eine vorläufige EKS einreichen. Und mit der abschließende hat sich da wesentlich nichts geändert.
    Und auf Grund der vorläufigen EKS wurde mir ja Anspruch zugesagt, warum aber dann nicht auch zu den Heizkosten? Das ist doch unlogisch.
    Meine Firma ist ja auch wegen meiner Gesundheit in der Abwicklung (Liquidation) und es werden keine Umsätze bzw. Gewinne mehr generiert. Ist halt eine UG und kein Einzelunternehmen. Ich bekomme kein Gehalt mehr aus der Firma und bin derzeit Arbeitslos und bekomme ALG I. Das alles ist dem JC bekannt.

    Wenn du gegen den Bescheid Widerspruch schon erhoben hast, war ja doch nicht alles zu deiner Zufriedenheit und auch nicht O.K.

    Das die erneut die Schuldzinsen nicht in voller Höhe anrechnen ist auch mehr wie unverständlich. Vor allem weil mich die Sachbearbeiterin genau dazu angerufen hat. Die haben die Schuldzinsen durch 3 Personen geteilt, obwohl wir nur zwei sind.
    Ansonsten läuft es zu meiner Zufriedenheit, weil ich ja jetzt Anspruch habe. Das die nicht vernünftig arbeiten war mir schon klar, weil die alle auf den letzten Drücker machen.

    Steht unter dem Bewilligungsbescheid anstelle des Hinweises auf Widerspruch, dass der Bescheid nach § 86 SGG Gegenstand des Widerspruchsverfahrens wird? Wurde im Zusammenhang mit dem Bescheid etwas zum Widerspruch geschrieben? Ob der sich mit Erlass des Bescheides erledigt hat? Oder hast du einen formellen Abhilfebescheid oder Widerspruchsbescheid erhalten?

    Zitat aus dem Bescheid:
    Das Bürgergeld wird monatlich im Voraus gezahlt.
    Im Übrigen wird Ihr Antrag abgelehnt.

    Vorläufige Bewilligung:
    Die Entscheidung über die vorläufige Bewilligung beruht auf § 41a Absatz 1 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II).

    Ich muss noch eine abschließende EKS einreichen, was aber an sich nichts mit den Heizkosten zu tun hat.
    Habe gestern erneut Widerspruch eingelegt, weil die Schuldzinsen wieder nur zu zwei Drittel und nicht in voller Höhe angerechnet wurden, trotz Einreichung der Kontoauszug.

    Hallo zusammen,
    inzwischen wurde mein Bürgergeldantrag bewilligt und der Bescheid ist soweit auch OK. Nur haben die meine Heizkosten nicht berücksichtig.
    Wir heizen mit Holzpellets und zum Zeitpunkt der Antragstellung habe ich die Holzpelletsheizung mit den geschätzten Heizkosten pro Monat mit angegeben. Mir war da noch nicht bekannt das ich einen Brennstoffkostenzuschuss beantragen musste. Die Holzpellets habe ich dann im Oktober anliefern lassen und in Vorkasse gezahlt. Mit dem Widerspruch habe ich dann direkt auch den Brennstoffkostenzuschuss nachgereicht.
    Kann das JC nun die Heizkostenübernahme verweigern, weil ich nicht vor der Lieferung diesen Brennstoffkostenzuschuss beantragt habe? Ich konnte ja nicht ahnen das die Bearbeitung meines Antrag so lange dauert und wir dann ohne Heizung dagestanden hätten.

    Wie kommen Sie darauf das ich ALG + € 2200,- bekomme?
    Das JC hat mir den Leistungsanspruch telefonisch und per Email am 12.05.2026 bestätigt. Den schriftlichen Bescheid werde ich wohl in den nächsten Tagen erhalten. Wichtig für mich ist auch das ich auch Anspruch für die Monate 02-04 habe.
    Die Kameraausrüstung und einen Anhänger musste ich für Brennstoffe verkaufen, wir heizen mit Holzpeletts.

    Louise 25
    Wenn nun mein Widerspruch erfolgreich war und ich sogar Rückwirkend Leistungen beziehen werde, obwohl ich kein Weitebewilligungsantrag gestellt habe, kann ich mich sehr wohl zufrieden geben.
    Wie hoch meine Leistungsansprüche werden, ist doch erst einmal zweitrangig. Wichtig ist erst einmal ein Leistungsanspruch, wie hoch der sein wird, werde ich dann sehen und ggfl. dagegen vorgehen. Und warum soll ich direkt eine Untätigkeitsklage einreichen, was mit einer erheblichen Aufwand für mich einhergeht, wenn eine Androhung schon zum Erfolg führt?
    Die Anlage EKS für ist schon am 21.08.2025 eingereicht worden.

    Nein. Dein Widerspruch wurde fristgerecht beschieden.

    Eben nicht. Der Widerspruch wurde am 09.02. eingereicht. Am 12.05. habe ich mit Untätigkeitsklage gedroht. Kurz darauf hat man mir telefonisch mitgeteilt das ich doch Leistungsanspruch haben. Dies haben die mir dann zwar auch schriftlich bestätigt und auch versichert das ich Rückwirkend geprüft werde für die Monate wo ich keinen Weiterbewilligungsantrag gestellt habe.
    Ein schriftlicher Bescheid über die Höhe liegt mir bis heute nicht vor!
    Ich wundere mich nur, dass anscheinend Unterlage verloren gehen, obwohl man die im Onlineportal hochgeladen hat. Deshalb habe ich meine Unterlagen inzwischen auf drei Wegen eingereicht.
    Ich kann mich natürlich auf hohem Niveau beschweren, weil ich derzeit vom Schonvermögen lebe, aber ich kenne auch Leute die überhaupt keine Rücklagen haben.
    Wie es zu der Pflicht kam an der Schulung teilzunehmen, kann ich dir nicht sagen. Im Schreiben stand es jedenfalls so und ich musste auch meinen Personalausweis vorzeigen.

    Die Frist für den Erstantrag von 6 Monaten wurde vom JC überschritten, genauso wie die Frist von dem Widerruf. Da wurde keine Frist vom JC eingehalten, wenn auch nur für ein paar Tage!
    Hätte ich mich dort nicht gemeldet, hätten die immer noch nichts getan. Die Sachen wurde mal eben nach den Fristen von denen Bearbeitet und dabei hat das JC falsch berechnen, bzw. Teile der KDU schlicht weg nicht berücksichtig. Da ist einiges vom JC falsch gelaufen.
    Was soll ich den da verstehen?
    Im Widerspruchsverfahren wurde keine Belege nachgereicht, die lagen dem JC schon alle vor. Ich habe sie nur zur Sicherheit erneut eingereicht.
    Die Schulung war ein Pflichttermin, hätte ich dem widersprechen sollen?
    Meine Erfahrung ist inzwischen, das die Abteilungen sich untereinander nicht wirklich austauschen, sondern jede die Akte neu bewerten muss und das wird dann gerne mal zwischen Tür und Angel gemacht.
    Der Mitarbeiter der die Schulung gemacht hat, war auch etwas verwundert das ich eingeladen wurde.
    Das du zu der Selbstständigkeit noch nichts gelesen hast ist richtig, denn bisher habe ich das nicht erwähnt. Das wurde aber dem JC schon beim Erstantrag mitgeteilt.

    Hallo Louise 25
    meine Androhung einer Untätigkeitsklage war genau richtig! Denn darauf hat sich das JC sehr kurzfristig gemeldet.
    Immerhin habe ich ja länger wie 3 Monate mit meiner Androhung gewartet und vorher schon drei mal den Bearbeitungszustand angefragt.
    Inzwischen ist auch alles zu meiner Zufriedenheit geklärt. Bin nun seit dem 01.08.2025 Leistungsberechtigt und bekomme auch Rückwirkend das Bürgergeld anerkannt. Muss aber nun einen Weiterbewilligungsantrag stellen.
    Ich habe derzeit als Selbstständiger immer nur einen Bewilligungszeitraum von 6 Monaten, bis ich die Firma abgewickelt habe. Das wurde mir nicht mitgeteilt, obwohl ich an einer Schulung für Selbstständige teilnehmen musste. Auf dieser Schulung hätten die mir das mitteilen müssen!
    Bin froh das wir das alles ohne Rechtsanwalt und Gericht klären konnten.

    Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem:
    Mein Erstantrag hat nicht nur über 6 Monate in der Bearbeitung gedauert, sondern wurde auch ungerechtfertigter Weise abgelehnt.
    Ich habe unverzüglich Widerspruch persönlich bei JC eingelegt und ausdrücklich gefragt ob ich einen Weiterbewilligungsbescheid beantragen muss.
    Das wurde ausdrücklich verneint, mit der Begründung das ich ja noch keine Leistung bezogen habe. Der Widerspruch würde automatisch dazu führen das mein Erstantrag weitergeführt wird.
    Nun hat sich das JC wieder über 3 Monate mit dem Widerspruch Zeit genommen, so das ich nun mit einer Untätigkeitsklage im Onlineportal gedroht habe wenn ich nicht innerhalb einer Woche etwas höre.
    Man teilte mir nun mit das ich Anspruch auf Bürgergeld hätte, aber für die Zeit meines Widerspruchs ich nun keinen Anspruch hätte, weil ich keinen Weiterbewilligungsantrag gestellt. habe.
    Ich müsste nun einen neuen Weiterbewilligungsantrag stellen und würde dann Rückwirkend ab 01.05. wieder Bürgergeld bekommen.
    Für die drei Monate, die das JC den Widerspruch bearbeitet hat, hätte ich nun keinen Anspruch.
    Ist das Rechtes? Kann nun nicht beweisen das mir der Sachbearbeiter gesagt hat das ich keinen Weiterbewilligungsbescheid beantragen muss.
    Für zweckdienliche Hinweise wäre ich sehr dankbar!

    Danke zunächst für deine Stellungnahme Tamar

    Die Zinsen sind gesondert zur Tilgung in den monatlichen Kontoauszügen aufgeführt! Deshalb verstehe ich nicht warum das JC die Zinsen nicht in voller Höhe anrechnet.

    Das ist nicht merkwürdig, sondern basiert auf einer Entscheidung des höchsten Sozialgerichts, mit dem genau das, was du gern hättest, abgeschafft wurde. Davor haben nämlich die (damals noch) ARGEn die Kosten einheitlich auf den Monat umgelegt. Darf nicht sein, es geht nach Fälligkeit. Und ja, das kann dazu führen, dass ihr nur in ein oder zwei Monaten Anspruch habt.

    Ja so habe ich das inzwischen auch verstanden. Ich werde nun alle laufenden Nebenkosten, bis auf die Heizkosten auf monatliche Zahlung umstellen.

    Hast du da ein Quelle/Nachweis?
    Wenn ich nicht das ganze Haus beheize bekommen wir Schimmel in manchen Räumen.
    Richten sich die Heizkosten nun wirklich nach Personen oder nach Quadratmetern?

    Ich werde morgen meine Sachbearbeiterin anrufen. Die ist mir ja leider auch erst mit dem Ablehnungsantrag bekannt gegeben worden.

    Ja die Situation ist sehr neu für uns. Ich bin inzwischen 63 Jahre alt, Schwerbehindert GdB 50, und chronisch krank, so das ich eigentlich nicht mehr arbeiten kann. Aber für die monatlichen Unkosten, die unser Haus verursacht, bekomme wir nirgend eine Wohnung. Hier bekommt man derzeit sowie so keine Wohnung.
    Wir haben noch zwei, inzwischen erwachsenen Kinder. Wir müssen nun mit ihnen überlegen was langfristig mit dem Haus passiert.

    Hallo Louise 25
    Wir haben bisher immer in der Übergangzeit noch mit Kaminholz geheizt, was beruflich kostenlos angefallen ist. Das geht nun leider nicht mehr, weil ich das aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr kann. Nun ist auch mein Sohn in eine andere Stadt gezogen und kann uns auch nicht mehr helfen. Bis Ende Januar haben wir 4 to Pellets verheizt, nun habe ich noch einmal zwei nachbestellt und hoffe das es reicht.
    Also ja, wir brauchen immer so 5-6 to im Jahr. Wir heizen damit auch noch ein kleines Nebengebäude mit. Unser Haus ist Baujahr 1936 mit dicken Ziegelmauern ohne Außendämmung. Daher ist der Verbrauch schon nicht unnormal. Warmwasser wird durch einen Durchlauferhitzer bereitgestellt.
    Alle notwendigen Belege wurden bis Ende September 2025 online eingereicht. Auch die Rechnung über die 4 to. Pellets. Ich habe da nichts versäumt. Es wurden auch seitdem keine Belege mehr angefordert.

    Zur Gebäudeversicherung wollte ich eigentlich wissen, ob ich eine Selbstbeteiligung nehmen muss um die Prämie niedrig zu halten. Und wenn ja, übernimmt das JC die Selbstbeteiligung im Schadensfalle?

    Hallo Tamar, die Zinsen sind für ein Baudarlehen und wurden anhand von Kontoauszügen nachgewiesen. Darin ist keine Tilgung erhalten.
    1.Heizkostenrechnung beläuft sich auf € 1201,00- und war am 24.09.2025 fällig und Rechnung wurde dem Jobcenter sofort übermittelt.
    Das noch weitere Heizkosten fällig werden, wurde auch dem JC mitgeteilt. 2. Rechnung vom 27.01.2026 wurde auch dem JC sofort übermittelt.
    Das Kind ist zum 15.08.2025 ausgezogen.

    Die Heizkosten werden wie die anderen Nebenkosten auch, nicht auf den Monat aufgeteilt, sondern nur in dem Monat, in dem die Kosten fällig sind, berücksichtigt. Wann habt ihr denn Pellets gekauft bzw. Wann war die Rechnung fällig?

    Das ist aber merkwürdig? Dann könnte es ja sein das wir nur Bürgergeld beziehen könnten, wenn wir Pellets kaufen, einen Monat im Jahr?
    Ich befürchte das ich da einen Rechtsanwalt hinzuziehen muss. Zinsen werden nicht komplett anerkannt, Nebenkosten sind nicht vollständig anerkannt und die Heizkosten wurde überhaupt nicht erwähnt.

    Die Heizkosten werden wie die anderen Nebenkosten auch, nicht auf den Monat aufgeteilt, sondern nur in dem Monat, in dem die Kosten fällig sind, berücksichtigt.

    Ist das bei der Wohngebäudeversicherung & Schornsteinfeger auch so? Und wie sieht das mit den vierteljährlichen Zahlungen für Wasser & Abwasser aus, werden die auch immer nur bei Fälligkeit angerechnet?
    Das würde ja bedeuten, das ich unter Umständen dann alle 3 Monate einen neuen Antrag stellen muss.


    PS:
    Wir haben in den letzten drei Jahren unser Einfamilienhaus umfangreich in Eigenleistung saniert.
    Nun hat uns unsere Gebäudeversicherung nahegelegt, die Versicherung entsprechend zu erhöhen. Wir sind definitiv nun deutlich unterversichert.

    Auf was muss man achten, wenn man die Versicherungssumme angemessen erhöht oder einen neue Versicherung abschließen möchte?
    Muss man eine Selbstbeteiligung hinnehmen?

    Hallo zusammen,

    ich habe am 04.08.2025 einen Antrag auf Bürgergeld gestellt und alle erforderlichen Unterlagen eingereicht.
    Da ich sehr lange nichts mehr gehört habe, musste ich am 29.01.2026 eine Aufforderung zu kurzfristigen Bearbeitung stellen, immerhin sind nun fast 6 Monate vergangen ohne das sich das Jobcenter bemüht hat.
    Nun habe ich heute einen Ablehnungsbescheid erhalten, der meiner Meinung nach mal eben falsch zusammengerechnet wurde.
    Unsere Schuldzinsen bei der Bank wurden nicht komplett angerechnet. Wir zahlen monatlich € 212,97- an Zinsen an die Bank und nicht wie im Ablehnungsbescheid € 142,52-. Ein Unterschied zu unseren Ungunsten € 70,45-. Kontoauszüge wurde eingereicht.
    Unsere Nebenkosten belaufen sich auf durchschnittlich € 188,67- mtl., das entspräche bei 6 Monaten € 1132,02-. Angerechnet werden aber nur 477,09- für die 6 Monate.
    Heizkosten wurden überhaupt nicht berücksichtig! Wir heizen mit Holzpellets und müssen immer auf Vorrat bestellen.
    Wir konnten nur knapp 4 Tonnen wegen Geldmangel bestellen und sind in Vorleistung gegangen damit wir heizen können. Rechnung wurde dem Jobcenter schon im Oktober eingereicht. Nun mussten wir noch einmal knapp 2 Tonnen nachbestellen und mussten diese wieder vorfinanzieren.
    Nun sind wir regelrecht geschockt von dem Ablehnungsbescheid, weil wir so gut wie Pleite sind, und das nur weil unsere Sachbearbeiterin so nachlässig gearbeitet hat.
    Ich habe natürlich sofort das Angebot hier zur kostenfreien Prüfung des Ablehnungsbescheid in Anspruch genommen.
    Mal sehen wie es weitergeht, aber ich finde es richtig beschämend das die Mitarbeiter bei Jobcenter das so einfach handhaben können, den Antrag so lange unbearbeitet liegen zu lassen und dann noch völlig unkorrekt einfach ablehnen.

    Hier der Ablehnungsbescheid

    JC drehen außerdem keine Stricke. Sie verlangen auch keinen Verkauf eines EFH mit 140 m² WF, weil ein DG-Raum kein Wohnraum mehr wird.

    Da bin ich aber schon einmal etwas beruhigt.
    Leider habe ich da mit den Behörden schon andere Erfahrungen gemacht. Die unterstellen da und hier mal einfach etwas und dann ist man als Unerfahrener in eine Lage versetzt dagegen anzugehen zu müssen.
    Ja das JC ist zuständig für mich weil ich derzeit Arbeitslos gemeldet bin. Bin auch noch bedingt Erwerbsfähig auch wenn ich quasi nicht mehr vermittelbar bin.
    Einen Bewilligungsbescheid habe ich noch nicht erhalten. Den Antrag habe ich am 28.08.2025 gestellt.

    Insofern ist es kein Wohnraum und wird vom JC nicht zur Wohnfläche gezählt.

    Ja Danke, so würde ich das auch sehen.
    Aber laut Baugenehmigung ist das als Wohnraum beantrag und vorgesehen.
    Kann das JC mir deswegen nicht doch einen Strick draus machen und verlangt, dass man es aus dem Erlös vom Verkauf fertigstellen kann.
    Damit würden wir nämlich die 140 m² um ca.10 m² überschreiten.
    Das wäre für mich eine Katastrophe, weil ich mit dem Kennzeichen "G" Schwerbehindert bin und bei uns alles Barrierefrei umgebaut wurde, das Haus abbezahlt ist und wir hier keine adäquate und bezahlbare Wohnung finden würden. Zudem haben wir noch einen ziemlich großen Hund.

    Hallo zusammen,
    habe mal wieder eine Frage:
    Wir haben vor ein paar Jahren unseren Dachstuhl erneuert und aufgestockt um diesen als Wohnraum nutzen zu können.
    Leider ist dieses Projekt auf Grund meiner Krankheit ins stocken gekommen und wird nun auch nicht mehr weiter verfolgt.
    Der ganze Dachstuhl hat nun eine Raumhöhe von 2,4 Metern, bis auf zwei kleine Dachschrägen.
    Es sind ausreichend Fenster vorhanden und das Dach ist isoliert.
    Was noch fehlt ist Strom und Heizung und ein zweiter Fluchtweg.
    Der Dachstuhl nur über eine Spartreppe, 60cm breit und extrem steil, zu erreichen.
    Eine Möglichkeit eine ordentliche Treppe einzubauen ist zwar gegeben, aber doch noch sehr aufwändig.
    Wir habe inzwischen kein Interesse mehr den Dachstuhl auszubauen oder selber zu nutzen, da unsere Kinder nicht mehr bei uns wohnen.
    Wie wird nun der Dachstuhl vom JC bewertet, als Wohnfläche oder als Nutzfläche?
    Im Bauantrag wurde der Dachstuhl als Wohnraum genehmigt, aber ist durch die Nichtfertigstellung als solcher nicht zu gebrauchen.

    Es ist nichts nachweisbar. Gar nichts.

    Das stimmt eben nicht!
    Alle Zahlungen wurde belegbar per Banküberweisung mit entsprechendem Verwendungszweck getätigt.
    Nur weil etwas vielleicht unüblich ist, ist es nicht automatisch unwirksam, zudem das Darlehen an eine familienzugehörigen Firma gezahlt worden ist.

    Sehr wohl sind mündliche Vereinbarungen üblich, ich war selber 25 Jahre Selbstständig und das war fast alltäglich der Fall.
    Probleme gibt es nur wenn ein Vertragspartner Vertragsbrüchig wird. Das ist aber hier nicht der Fall.

    Aber da du ja alles besser weist, dann dürfte die weitere Diskussion hier auch müßig sein.

    Ich weiß überhaupt nichts besser, deshalb frage ich ja hier nach. Aber nur weil jemand etwas behauptet, muss das nicht zwingend richtig sein.

    Aber um die Gemüter zu beschwichtigen, habe ich inzwischen dem JC eine Liste aller Zahlungen als Veränderungsmitteilung geschickt.
    Die Summe um die es sich hier handelt unterschreitet das Schonvermögen im Karenzjahr.
    Das Geld ist für Reparaturen und Alterssicherung angespart worden.

    Da du alles besser weißt, fragt sich, warum du überhaupt hier fragst.

    Was weiß ich den bitte besser?
    Hier wird sich doch nur auf einen Darlehensvertrag ausgelassen, nicht aber auf meine eigentlich Frage!
    Wenn behauptet wird, das ein Privatdarlehen ohne schriftlichen Vertrag unwirksam für das JC sein wird, so bitte ich um einen entsprechenden Nachweis.
    Es sind noch keine Rückzahlungen geflossen und daher möchte ich mich im Vorfeld informieren um keinen Ärger mit dem JC zu bekommen.

    Eben nicht, weil dir der Darlehensvertrag fehlt.

    Völlig falsch, denn jede Zahlung kann eindeutig belegt werden.

    Eine Firma ist kein Mensch.

    Auch falsch, weil jede Firma einen Gesellschafter hat.
    Mach dich mal schlau was eine UG ist.

    Die Rechtsprechung verlangt einen Darlehensvertrag, der einem sogenannten Fremdvergleich stand hält. Und das ist nunmal bei einem mündlichen "Darlehensvertrag" noch dazu mit einer Firma überhaupt nicht üblich.

    Auch mündliche Verträge sind bindend und durchaus üblich.
    Durch den Vermerk "Privatdarlehen" im Verwendungsnachweis ist doch ganz klar dargestellt das es sich nicht um eine Schenkung oder Begleichung von Arbeitsleistungen geht. Es ist nur nicht schriftlich niedergelegt ob darauf Zinsen &, Gebühren anfallen, oder eine Frist zur Rückzahlung vorgesehen ist. Denn ich verlange weder Zinsen & Gebühren oder setzte dem Gesellschafter die Pistole auf die Brust wegen der Rückzahlung innerhalb einer bestimmten Frist.

    Hier geht es aber nicht darum wie der Kreditrahmen zustande gekommen ist, sondern ob die Rückzahlungen als Einnahme oder als Rückzahlung ins Vermögen gewertet wird.


    Auch mündliche Verträge sind bindend und durchaus üblich.
    Durch den Vermerk "Privatdarlehen" im Verwendungsnachweis ist doch ganz klar dargestellt das es sich nicht um eine Schenkung oder Begleichung von Arbeitsleistungen geht.

    So etwas nennt man auch "schlüssiges Handeln".

    Wenn das dem JC als Nachweis/Beleg auf dem Kontoauszug genügt, ist es dein verliehenes Geld-Vermögen gewesen, was du nun zurückerhältst. Es wäre kein angespartes Guthaben, sondern die am xx vereinbarte Rückzahlung.

    Wir haben das mit dem Verwendungszweck extra so vereinbart damit es in der Buchführung der UG verbucht werden kann.
    In meinen Überweisungen habe ich auch ausdrücklich als Verwendungszweck "Privatdarlehen" angegeben. Alle Zahlungen lassen sich also nachweisen. Als ich das Geld verliehen habe, konnte ich noch nicht wissen das ich nun mit Bürgergeld aufstocken muss.