Beiträge von Zickel

    Danke zunächst für deine Stellungnahme Tamar

    Die Zinsen sind gesondert zur Tilgung in den monatlichen Kontoauszügen aufgeführt! Deshalb verstehe ich nicht warum das JC die Zinsen nicht in voller Höhe anrechnet.

    Das ist nicht merkwürdig, sondern basiert auf einer Entscheidung des höchsten Sozialgerichts, mit dem genau das, was du gern hättest, abgeschafft wurde. Davor haben nämlich die (damals noch) ARGEn die Kosten einheitlich auf den Monat umgelegt. Darf nicht sein, es geht nach Fälligkeit. Und ja, das kann dazu führen, dass ihr nur in ein oder zwei Monaten Anspruch habt.

    Ja so habe ich das inzwischen auch verstanden. Ich werde nun alle laufenden Nebenkosten, bis auf die Heizkosten auf monatliche Zahlung umstellen.

    Hast du da ein Quelle/Nachweis?
    Wenn ich nicht das ganze Haus beheize bekommen wir Schimmel in manchen Räumen.
    Richten sich die Heizkosten nun wirklich nach Personen oder nach Quadratmetern?

    Ich werde morgen meine Sachbearbeiterin anrufen. Die ist mir ja leider auch erst mit dem Ablehnungsantrag bekannt gegeben worden.

    Ja die Situation ist sehr neu für uns. Ich bin inzwischen 63 Jahre alt, Schwerbehindert GdB 50, und chronisch krank, so das ich eigentlich nicht mehr arbeiten kann. Aber für die monatlichen Unkosten, die unser Haus verursacht, bekomme wir nirgend eine Wohnung. Hier bekommt man derzeit sowie so keine Wohnung.
    Wir haben noch zwei, inzwischen erwachsenen Kinder. Wir müssen nun mit ihnen überlegen was langfristig mit dem Haus passiert.

    Hallo Louise 25
    Wir haben bisher immer in der Übergangzeit noch mit Kaminholz geheizt, was beruflich kostenlos angefallen ist. Das geht nun leider nicht mehr, weil ich das aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr kann. Nun ist auch mein Sohn in eine andere Stadt gezogen und kann uns auch nicht mehr helfen. Bis Ende Januar haben wir 4 to Pellets verheizt, nun habe ich noch einmal zwei nachbestellt und hoffe das es reicht.
    Also ja, wir brauchen immer so 5-6 to im Jahr. Wir heizen damit auch noch ein kleines Nebengebäude mit. Unser Haus ist Baujahr 1936 mit dicken Ziegelmauern ohne Außendämmung. Daher ist der Verbrauch schon nicht unnormal. Warmwasser wird durch einen Durchlauferhitzer bereitgestellt.
    Alle notwendigen Belege wurden bis Ende September 2025 online eingereicht. Auch die Rechnung über die 4 to. Pellets. Ich habe da nichts versäumt. Es wurden auch seitdem keine Belege mehr angefordert.

    Zur Gebäudeversicherung wollte ich eigentlich wissen, ob ich eine Selbstbeteiligung nehmen muss um die Prämie niedrig zu halten. Und wenn ja, übernimmt das JC die Selbstbeteiligung im Schadensfalle?

    Hallo Tamar, die Zinsen sind für ein Baudarlehen und wurden anhand von Kontoauszügen nachgewiesen. Darin ist keine Tilgung erhalten.
    1.Heizkostenrechnung beläuft sich auf € 1201,00- und war am 24.09.2025 fällig und Rechnung wurde dem Jobcenter sofort übermittelt.
    Das noch weitere Heizkosten fällig werden, wurde auch dem JC mitgeteilt. 2. Rechnung vom 27.01.2026 wurde auch dem JC sofort übermittelt.
    Das Kind ist zum 15.08.2025 ausgezogen.

    Die Heizkosten werden wie die anderen Nebenkosten auch, nicht auf den Monat aufgeteilt, sondern nur in dem Monat, in dem die Kosten fällig sind, berücksichtigt. Wann habt ihr denn Pellets gekauft bzw. Wann war die Rechnung fällig?

    Das ist aber merkwürdig? Dann könnte es ja sein das wir nur Bürgergeld beziehen könnten, wenn wir Pellets kaufen, einen Monat im Jahr?
    Ich befürchte das ich da einen Rechtsanwalt hinzuziehen muss. Zinsen werden nicht komplett anerkannt, Nebenkosten sind nicht vollständig anerkannt und die Heizkosten wurde überhaupt nicht erwähnt.

    Die Heizkosten werden wie die anderen Nebenkosten auch, nicht auf den Monat aufgeteilt, sondern nur in dem Monat, in dem die Kosten fällig sind, berücksichtigt.

    Ist das bei der Wohngebäudeversicherung & Schornsteinfeger auch so? Und wie sieht das mit den vierteljährlichen Zahlungen für Wasser & Abwasser aus, werden die auch immer nur bei Fälligkeit angerechnet?
    Das würde ja bedeuten, das ich unter Umständen dann alle 3 Monate einen neuen Antrag stellen muss.


    PS:
    Wir haben in den letzten drei Jahren unser Einfamilienhaus umfangreich in Eigenleistung saniert.
    Nun hat uns unsere Gebäudeversicherung nahegelegt, die Versicherung entsprechend zu erhöhen. Wir sind definitiv nun deutlich unterversichert.

    Auf was muss man achten, wenn man die Versicherungssumme angemessen erhöht oder einen neue Versicherung abschließen möchte?
    Muss man eine Selbstbeteiligung hinnehmen?

    Hallo zusammen,

    ich habe am 04.08.2025 einen Antrag auf Bürgergeld gestellt und alle erforderlichen Unterlagen eingereicht.
    Da ich sehr lange nichts mehr gehört habe, musste ich am 29.01.2026 eine Aufforderung zu kurzfristigen Bearbeitung stellen, immerhin sind nun fast 6 Monate vergangen ohne das sich das Jobcenter bemüht hat.
    Nun habe ich heute einen Ablehnungsbescheid erhalten, der meiner Meinung nach mal eben falsch zusammengerechnet wurde.
    Unsere Schuldzinsen bei der Bank wurden nicht komplett angerechnet. Wir zahlen monatlich € 212,97- an Zinsen an die Bank und nicht wie im Ablehnungsbescheid € 142,52-. Ein Unterschied zu unseren Ungunsten € 70,45-. Kontoauszüge wurde eingereicht.
    Unsere Nebenkosten belaufen sich auf durchschnittlich € 188,67- mtl., das entspräche bei 6 Monaten € 1132,02-. Angerechnet werden aber nur 477,09- für die 6 Monate.
    Heizkosten wurden überhaupt nicht berücksichtig! Wir heizen mit Holzpellets und müssen immer auf Vorrat bestellen.
    Wir konnten nur knapp 4 Tonnen wegen Geldmangel bestellen und sind in Vorleistung gegangen damit wir heizen können. Rechnung wurde dem Jobcenter schon im Oktober eingereicht. Nun mussten wir noch einmal knapp 2 Tonnen nachbestellen und mussten diese wieder vorfinanzieren.
    Nun sind wir regelrecht geschockt von dem Ablehnungsbescheid, weil wir so gut wie Pleite sind, und das nur weil unsere Sachbearbeiterin so nachlässig gearbeitet hat.
    Ich habe natürlich sofort das Angebot hier zur kostenfreien Prüfung des Ablehnungsbescheid in Anspruch genommen.
    Mal sehen wie es weitergeht, aber ich finde es richtig beschämend das die Mitarbeiter bei Jobcenter das so einfach handhaben können, den Antrag so lange unbearbeitet liegen zu lassen und dann noch völlig unkorrekt einfach ablehnen.

    Hier der Ablehnungsbescheid

    JC drehen außerdem keine Stricke. Sie verlangen auch keinen Verkauf eines EFH mit 140 m² WF, weil ein DG-Raum kein Wohnraum mehr wird.

    Da bin ich aber schon einmal etwas beruhigt.
    Leider habe ich da mit den Behörden schon andere Erfahrungen gemacht. Die unterstellen da und hier mal einfach etwas und dann ist man als Unerfahrener in eine Lage versetzt dagegen anzugehen zu müssen.
    Ja das JC ist zuständig für mich weil ich derzeit Arbeitslos gemeldet bin. Bin auch noch bedingt Erwerbsfähig auch wenn ich quasi nicht mehr vermittelbar bin.
    Einen Bewilligungsbescheid habe ich noch nicht erhalten. Den Antrag habe ich am 28.08.2025 gestellt.

    Insofern ist es kein Wohnraum und wird vom JC nicht zur Wohnfläche gezählt.

    Ja Danke, so würde ich das auch sehen.
    Aber laut Baugenehmigung ist das als Wohnraum beantrag und vorgesehen.
    Kann das JC mir deswegen nicht doch einen Strick draus machen und verlangt, dass man es aus dem Erlös vom Verkauf fertigstellen kann.
    Damit würden wir nämlich die 140 m² um ca.10 m² überschreiten.
    Das wäre für mich eine Katastrophe, weil ich mit dem Kennzeichen "G" Schwerbehindert bin und bei uns alles Barrierefrei umgebaut wurde, das Haus abbezahlt ist und wir hier keine adäquate und bezahlbare Wohnung finden würden. Zudem haben wir noch einen ziemlich großen Hund.

    Hallo zusammen,
    habe mal wieder eine Frage:
    Wir haben vor ein paar Jahren unseren Dachstuhl erneuert und aufgestockt um diesen als Wohnraum nutzen zu können.
    Leider ist dieses Projekt auf Grund meiner Krankheit ins stocken gekommen und wird nun auch nicht mehr weiter verfolgt.
    Der ganze Dachstuhl hat nun eine Raumhöhe von 2,4 Metern, bis auf zwei kleine Dachschrägen.
    Es sind ausreichend Fenster vorhanden und das Dach ist isoliert.
    Was noch fehlt ist Strom und Heizung und ein zweiter Fluchtweg.
    Der Dachstuhl nur über eine Spartreppe, 60cm breit und extrem steil, zu erreichen.
    Eine Möglichkeit eine ordentliche Treppe einzubauen ist zwar gegeben, aber doch noch sehr aufwändig.
    Wir habe inzwischen kein Interesse mehr den Dachstuhl auszubauen oder selber zu nutzen, da unsere Kinder nicht mehr bei uns wohnen.
    Wie wird nun der Dachstuhl vom JC bewertet, als Wohnfläche oder als Nutzfläche?
    Im Bauantrag wurde der Dachstuhl als Wohnraum genehmigt, aber ist durch die Nichtfertigstellung als solcher nicht zu gebrauchen.

    Es ist nichts nachweisbar. Gar nichts.

    Das stimmt eben nicht!
    Alle Zahlungen wurde belegbar per Banküberweisung mit entsprechendem Verwendungszweck getätigt.
    Nur weil etwas vielleicht unüblich ist, ist es nicht automatisch unwirksam, zudem das Darlehen an eine familienzugehörigen Firma gezahlt worden ist.

    Sehr wohl sind mündliche Vereinbarungen üblich, ich war selber 25 Jahre Selbstständig und das war fast alltäglich der Fall.
    Probleme gibt es nur wenn ein Vertragspartner Vertragsbrüchig wird. Das ist aber hier nicht der Fall.

    Aber da du ja alles besser weist, dann dürfte die weitere Diskussion hier auch müßig sein.

    Ich weiß überhaupt nichts besser, deshalb frage ich ja hier nach. Aber nur weil jemand etwas behauptet, muss das nicht zwingend richtig sein.

    Aber um die Gemüter zu beschwichtigen, habe ich inzwischen dem JC eine Liste aller Zahlungen als Veränderungsmitteilung geschickt.
    Die Summe um die es sich hier handelt unterschreitet das Schonvermögen im Karenzjahr.
    Das Geld ist für Reparaturen und Alterssicherung angespart worden.

    Da du alles besser weißt, fragt sich, warum du überhaupt hier fragst.

    Was weiß ich den bitte besser?
    Hier wird sich doch nur auf einen Darlehensvertrag ausgelassen, nicht aber auf meine eigentlich Frage!
    Wenn behauptet wird, das ein Privatdarlehen ohne schriftlichen Vertrag unwirksam für das JC sein wird, so bitte ich um einen entsprechenden Nachweis.
    Es sind noch keine Rückzahlungen geflossen und daher möchte ich mich im Vorfeld informieren um keinen Ärger mit dem JC zu bekommen.

    Eben nicht, weil dir der Darlehensvertrag fehlt.

    Völlig falsch, denn jede Zahlung kann eindeutig belegt werden.

    Eine Firma ist kein Mensch.

    Auch falsch, weil jede Firma einen Gesellschafter hat.
    Mach dich mal schlau was eine UG ist.

    Die Rechtsprechung verlangt einen Darlehensvertrag, der einem sogenannten Fremdvergleich stand hält. Und das ist nunmal bei einem mündlichen "Darlehensvertrag" noch dazu mit einer Firma überhaupt nicht üblich.

    Auch mündliche Verträge sind bindend und durchaus üblich.
    Durch den Vermerk "Privatdarlehen" im Verwendungsnachweis ist doch ganz klar dargestellt das es sich nicht um eine Schenkung oder Begleichung von Arbeitsleistungen geht. Es ist nur nicht schriftlich niedergelegt ob darauf Zinsen &, Gebühren anfallen, oder eine Frist zur Rückzahlung vorgesehen ist. Denn ich verlange weder Zinsen & Gebühren oder setzte dem Gesellschafter die Pistole auf die Brust wegen der Rückzahlung innerhalb einer bestimmten Frist.

    Hier geht es aber nicht darum wie der Kreditrahmen zustande gekommen ist, sondern ob die Rückzahlungen als Einnahme oder als Rückzahlung ins Vermögen gewertet wird.


    Auch mündliche Verträge sind bindend und durchaus üblich.
    Durch den Vermerk "Privatdarlehen" im Verwendungsnachweis ist doch ganz klar dargestellt das es sich nicht um eine Schenkung oder Begleichung von Arbeitsleistungen geht.

    So etwas nennt man auch "schlüssiges Handeln".

    Wenn das dem JC als Nachweis/Beleg auf dem Kontoauszug genügt, ist es dein verliehenes Geld-Vermögen gewesen, was du nun zurückerhältst. Es wäre kein angespartes Guthaben, sondern die am xx vereinbarte Rückzahlung.

    Wir haben das mit dem Verwendungszweck extra so vereinbart damit es in der Buchführung der UG verbucht werden kann.
    In meinen Überweisungen habe ich auch ausdrücklich als Verwendungszweck "Privatdarlehen" angegeben. Alle Zahlungen lassen sich also nachweisen. Als ich das Geld verliehen habe, konnte ich noch nicht wissen das ich nun mit Bürgergeld aufstocken muss.

    Ja, wenn du es nachweisen kannst, dass es Rückzahlungen auf ein Darlehen, mithin in dein Vermögen, sind. Aber daran scheint es ja zu ermangeln.

    Klar kann ich das nachweisen, denn die Rückzahlung erfolgt mit einem entsprechendem Verwendungszweck "Rückzahlung Privatdarlehen in Höhe von € xxx vom xx.xx.xxxx". Wir haben das so mündlich vereinbart, das immer genau der Betrag zurück gezahlt wird der auch verliehen wurde.

    Wer leiht einer FIRMA Geld, ohne etwas schriftlich zu machen?!

    Na ich halt, weil es ein sehr nahe stehender Mensch ist.

    Und jetzt noch einen fingierten Darlehensvertrag aufsetzen: nun ja, das klingt schon komisch.

    Was ist daran komisch einen mündlichen Vertrag im nachhinein schriftlich aufzusetzen, wenn es eine Behörde verlangt?

    Im Wesentlichen kann Vermögen als das definiert werden, was der Hilfebedürftige bei Antragstellung bereits hat. Demgegenüber ist Einkommen alles, das jemand nach Antragstellung wertmäßig hinzubekommt3. Maßgeblich für die Abgrenzung ist also der Zeitpunkt der Antragstellung. Aus diesem Grunde gehören einmalige Einkünfte, die während des Bedarfszeitraumes zufließen, nicht zum Vermögen, sondern sind Einkommen (z.B. Steuererstattungen, Glücksspielgewinne, Zuwendungen aus Lebensversicherungen Dritter, Eigenheimzulagen etc.). Ein vor Antragstellung angespartes Guthaben hingegen bleibt auch bei einer Auszahlung nach Antragstellung Vermögen, da es mit bereits erlangten Einkünften angespart wurde4.

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    Im Grunde sind doch meine Zahlungen als Privatdarlehen eigentlich als angespartes Guthaben anzusehen oder nicht?


    Genau das ist der entscheidende Punkt. Die Verpflichtung allein reicht nicht. Es muss eine Vereinbarung geben, in der darüber hinaus auch genau geregelt ist, wann konkret die Rückzahlung zu erfolgen hat. Nur dann ist es ein echtes Darlehen. Wenn man hingegen nur vereinbart, "zahl das Geld irgend wann wenn es möglich ist", dann ist das nicht verbindlich genug und die Rückzahlung zählt als Einkommen.

    Hast du dazu eine Quelle?
    Ich habe z.B. meine Baufinanzierung bei der ING und dort kann ich die Tilgung von Monat zu Monat ändern. Kein Problem.
    Nur der Zinssatz und die Laufzeit sind fest.
    Und wie soll ein Unternehmen mit nicht regelmäßigem Einkommen eine konkrete Rückzahlung vereinbaren?


    Es muss eine Vereinbarung geben, in der darüber hinaus auch genau geregelt ist, wann konkret die Rückzahlung zu erfolgen hat. Nur dann ist es ein echtes Darlehen.

    Mal eine hypothetische Überlegung. Es gäbe ein Darlehensvertrag mit einem Zahlungsplan. Das könnte man ja im Nachhinein noch schriftlich aufsetzen.
    Demnach würden dann die pünktlichen Rückzahlungen als Verwögen gewertet, aber befindet sich der Gläubiger in Zahlungsverzug, so würde eine verspätete Zahlung als Einnahme gewertet?

    Louise 25 Wie müsste denn ein entsprechender Darlehensvertrag aussehen?
    Ich habe mehrfach kleinere Beträge, so zwischen 200-800€ überwiesen. Genauso sollen die Beträge nun auch zurückgezahlt werden.
    Spielt das eine Rolle warum die UG Gläubiger wurde?
    Das dass Jobcenter sich nicht um die Bücher der UG interessiert ist schon klar, aber das Geld muss eben auch offiziell zurückgezahlt werden, da es sonst als Einnahmen verbucht werden muss.

    Da hätte ich direkt mal eine weitere Frage:
    Wenn ich nun Wertgegenstände, wie z.B. eine Kameraausrüstung verkaufe, wird das dann auch als Einnahme gewertet?

    Das Geld habe ich verliehen als es mir finanziell noch besser ging.
    Ich habe es zinslos verliehen, aber immer per Banküberweisung ausgezahlt.
    Nun geht es dem Gläubiger finanziell besser, mir aber schlechter.
    Ich habe daran halt nichts verdient, wenn mir das jetzt als Einkommen angerechnet wird, stehe ich ganz schön übel da.
    Die Rückzahlung muss ja bei dem Gläubiger über die Bücher laufen.
    Der verliehene Betrag unterschreitet auch die Vermögensgrenze von € 40000,-.

    Hallo zusammen,
    ich habe ein paar mal einer befreundeten Firma (UG) etwas Geld geliehen, dass mir nun zurückgezahlt werden kann.
    Aus gesundheitlichen Gründen bin ich aber inzwischen Arbeitslos und habe zum aufstocken noch Bürgergeld beantragt.
    Wie werden die Rückzahlungen nun bewertet, als Vermögen oder als Einkommen?

    Nein ich habe noch keinen persönlichen Kontakt zum Jobcenter aufgenommen, nur Online bisher.
    Ich will ja auch nicht direkt mit der Türe ins Haus fallen.
    Momentan können wir noch in der Gartenhütte unter die Dusche gehen. Aber das kann keine Dauerlösung werden.
    Wenn ich bis nächste Woche nichts wegen der Bewilligung erfahre, werde ich da wohl mal anrufen.

    Hallo zusammen,
    ich besitze ein Einfamilienhaus und kann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten. Bin derzeit Arbeitslos und muss aber mit Bürgergeld aufstocken.
    Meinen Antrag habe ich am 28.08. gestellt und zum 15.09. wurde abschließend alle Unterlagen an das Jobcenter übermittelt. Seit dem habe ich nichts mehr gehört.
    Ich gehe aber auf Grund meiner Situation aus, dass mir eine Aufstockung zugesagt wird. Ärztliches Attest bestätigt das ich keine 3 Stunden am Tag mehr arbeiten kann.
    Nun ist es leider so das unsere Warmwasseraufbereitung (Frischwasserstation, 20 Jahre alt) defekt ist und sich eine Reparatur als äußerst schwierig darstellt, da diese nicht mehr nachzukaufen gibt, bzw. der Hersteller vom Markt verschwunden ist.
    Wir brauchen inzwischen nicht mehr so viel Warmwasser, da unsere Kinder inzwischen ausgezogen sind und würden daher gerne wieder auf einen Durchlauferhitzer umrüsten.
    Nun ist ja so das unser Antrag noch nicht bewilligt ist, aber kann ich da eventuell Reparaturkostenzuschuss beantragen und wie muss ich da vorgehen?
    Die Umrüstung auf einen Durchlauferhitzer kommt dabei um ein vielfaches günstiger als eine neue Frischwasserstation einzubauen.
    Die Arbeiten kann ich noch selber durchführen, aber die Kosten fürs Material sind schon eine besondere Hürde in meiner Situation.
    Für zweckdienliche Hinweise wäre ich sehr dankbar!

    Na mit den 2 Wochen... gestern und heute war er wieder Zuhause. Hat ja noch seinen ganzen Hausrat bei uns.
    Ich bin nicht direkt wegen meiner Erkrankung gekündigt worden, sondern wegen Betriebsauflösung. Daher bin ich erst einmal im Arbeitslosengeld.

    Danke für deine Erläuterung Tamar
    Sowas in der Richtung haben wir uns schon gedacht.
    Die Situation ist noch recht neu. Bis vor zwei Wochen ist er noch gependelt. In der Woche bei uns, am WE bei ihr.
    Das hat sich aber nun seit Anfang August geändert.
    Ob er sich bei ihr anmelden kann ist noch ungewiss, da die Wohnung sehr klein für 2 Personen ist. Sie suchen aber schon nach einer größeren Wohnung.

    Hallo zusammen,

    ich, 62 Jahre alt, bin aufgrund von COPD Stufe IV seit ein paar Tagen arbeitslos und muss wohl das Arbeitslosengeld mit Bürgergeld aufstocken.
    Ich lebe zusammen mit meiner Frau in einem Eigentumshaus. Mein Sohn ist noch unter 25 Jahre und bei uns gemeldet, wohnt aber bei seiner Freundin.
    Er zahlt weder Miete noch beteiligt er sich an den Unterhaltskosten bei uns.
    Wir er trotzdem mit seinem Einkommen zur Bedarfsgemeinschaft gerechnet?

    LG, Zickel