Bürgergeldantrag abgelehnt und falsche Berechnung

  • Hallo zusammen,

    ich habe am 04.08.2025 einen Antrag auf Bürgergeld gestellt und alle erforderlichen Unterlagen eingereicht.
    Da ich sehr lange nichts mehr gehört habe, musste ich am 29.01.2026 eine Aufforderung zu kurzfristigen Bearbeitung stellen, immerhin sind nun fast 6 Monate vergangen ohne das sich das Jobcenter bemüht hat.
    Nun habe ich heute einen Ablehnungsbescheid erhalten, der meiner Meinung nach mal eben falsch zusammengerechnet wurde.
    Unsere Schuldzinsen bei der Bank wurden nicht komplett angerechnet. Wir zahlen monatlich € 212,97- an Zinsen an die Bank und nicht wie im Ablehnungsbescheid € 142,52-. Ein Unterschied zu unseren Ungunsten € 70,45-. Kontoauszüge wurde eingereicht.
    Unsere Nebenkosten belaufen sich auf durchschnittlich € 188,67- mtl., das entspräche bei 6 Monaten € 1132,02-. Angerechnet werden aber nur 477,09- für die 6 Monate.
    Heizkosten wurden überhaupt nicht berücksichtig! Wir heizen mit Holzpellets und müssen immer auf Vorrat bestellen.
    Wir konnten nur knapp 4 Tonnen wegen Geldmangel bestellen und sind in Vorleistung gegangen damit wir heizen können. Rechnung wurde dem Jobcenter schon im Oktober eingereicht. Nun mussten wir noch einmal knapp 2 Tonnen nachbestellen und mussten diese wieder vorfinanzieren.
    Nun sind wir regelrecht geschockt von dem Ablehnungsbescheid, weil wir so gut wie Pleite sind, und das nur weil unsere Sachbearbeiterin so nachlässig gearbeitet hat.
    Ich habe natürlich sofort das Angebot hier zur kostenfreien Prüfung des Ablehnungsbescheid in Anspruch genommen.
    Mal sehen wie es weitergeht, aber ich finde es richtig beschämend das die Mitarbeiter bei Jobcenter das so einfach handhaben können, den Antrag so lange unbearbeitet liegen zu lassen und dann noch völlig unkorrekt einfach ablehnen.

    Hier der Ablehnungsbescheid

  • Sind die Zinsen für mehrere Kredite? Wenn ja, wären das alles Kredite für Haus/Wohnung? Wurde das explizit nachgewiesen?

    Die Heizkosten werden wie die anderen Nebenkosten auch, nicht auf den Monat aufgeteilt, sondern nur in dem Monat, in dem die Kosten fällig sind, berücksichtigt. Wann habt ihr denn Pellets gekauft bzw. Wann war die Rechnung fällig?

    Zusätzlich habt ihr noch ein nicht hilfebedürftiges Kind im Haushalt. Beteiligt es sich denn an den Kosten? Habt ihr es schonmal mit Lastenzuschuss versucht?

  • Hallo Tamar, die Zinsen sind für ein Baudarlehen und wurden anhand von Kontoauszügen nachgewiesen. Darin ist keine Tilgung erhalten.
    1.Heizkostenrechnung beläuft sich auf € 1201,00- und war am 24.09.2025 fällig und Rechnung wurde dem Jobcenter sofort übermittelt.
    Das noch weitere Heizkosten fällig werden, wurde auch dem JC mitgeteilt. 2. Rechnung vom 27.01.2026 wurde auch dem JC sofort übermittelt.
    Das Kind ist zum 15.08.2025 ausgezogen.

    Die Heizkosten werden wie die anderen Nebenkosten auch, nicht auf den Monat aufgeteilt, sondern nur in dem Monat, in dem die Kosten fällig sind, berücksichtigt. Wann habt ihr denn Pellets gekauft bzw. Wann war die Rechnung fällig?

    Das ist aber merkwürdig? Dann könnte es ja sein das wir nur Bürgergeld beziehen könnten, wenn wir Pellets kaufen, einen Monat im Jahr?
    Ich befürchte das ich da einen Rechtsanwalt hinzuziehen muss. Zinsen werden nicht komplett anerkannt, Nebenkosten sind nicht vollständig anerkannt und die Heizkosten wurde überhaupt nicht erwähnt.

    Die Heizkosten werden wie die anderen Nebenkosten auch, nicht auf den Monat aufgeteilt, sondern nur in dem Monat, in dem die Kosten fällig sind, berücksichtigt.

    Ist das bei der Wohngebäudeversicherung & Schornsteinfeger auch so? Und wie sieht das mit den vierteljährlichen Zahlungen für Wasser & Abwasser aus, werden die auch immer nur bei Fälligkeit angerechnet?
    Das würde ja bedeuten, das ich unter Umständen dann alle 3 Monate einen neuen Antrag stellen muss.


    PS:
    Wir haben in den letzten drei Jahren unser Einfamilienhaus umfangreich in Eigenleistung saniert.
    Nun hat uns unsere Gebäudeversicherung nahegelegt, die Versicherung entsprechend zu erhöhen. Wir sind definitiv nun deutlich unterversichert.

    Auf was muss man achten, wenn man die Versicherungssumme angemessen erhöht oder einen neue Versicherung abschließen möchte?
    Muss man eine Selbstbeteiligung hinnehmen?

  • Das würde ja bedeuten, das ich unter Umständen dann alle 3 Monate einen neuen Antrag stellen muss.

    Nein. Das bedeutet es nicht. Aber gegen einen Bescheid, der für dich nicht nachvollziehbar ist, kannst du Widerspruch erheben. Auch nochmals Belege beifügen. Betrifft hier wohl die Kosten der Unterkunft und Heizung.

    Allg. Frage: Verbraucht ihr tatsächlich zu zweit 6t Pellets pro Jahr für das EFH? Es wird der gesetzl. Mehrbedarf für dezentrale WW-Bereitung berücksichtigt. Habt ihr elt. WW-Versorgung im Haus?

    Dass du nach der Antragstellung nicht nach 6-8 Wochen beim JC nachgefragt hast, ob evtl. etwas für die Antragsbearbeitung fehlt, ist dein Versäumnis. Offensichtlich sind auch deine Mitteilungen/Belege über die Pelletskäufe nicht bei der SB angekommen.

    Zu deiner Versicherungsfrage: Selbstverständlich sollte man die Gebäudeversicherung entsprechend erhöhen, wenn die Versicherung schon deutliche Unterversicherung erkannt hat. Ohne Selbstbeteiligung erhöht sich die V-Prämie. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird nur im tatsächlichen Schadensfall berechnet.

  • Hallo Louise 25
    Wir haben bisher immer in der Übergangzeit noch mit Kaminholz geheizt, was beruflich kostenlos angefallen ist. Das geht nun leider nicht mehr, weil ich das aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr kann. Nun ist auch mein Sohn in eine andere Stadt gezogen und kann uns auch nicht mehr helfen. Bis Ende Januar haben wir 4 to Pellets verheizt, nun habe ich noch einmal zwei nachbestellt und hoffe das es reicht.
    Also ja, wir brauchen immer so 5-6 to im Jahr. Wir heizen damit auch noch ein kleines Nebengebäude mit. Unser Haus ist Baujahr 1936 mit dicken Ziegelmauern ohne Außendämmung. Daher ist der Verbrauch schon nicht unnormal. Warmwasser wird durch einen Durchlauferhitzer bereitgestellt.
    Alle notwendigen Belege wurden bis Ende September 2025 online eingereicht. Auch die Rechnung über die 4 to. Pellets. Ich habe da nichts versäumt. Es wurden auch seitdem keine Belege mehr angefordert.

    Zur Gebäudeversicherung wollte ich eigentlich wissen, ob ich eine Selbstbeteiligung nehmen muss um die Prämie niedrig zu halten. Und wenn ja, übernimmt das JC die Selbstbeteiligung im Schadensfalle?

  • und wurden anhand von Kontoauszügen nachgewiesen.

    Es gibt doch jährlich einen Zins und Tilgungsplan. Normalerweise ändern sich die Zahlen auch jeden Monat. Der Kontoauszug ist hier kein geeigneter Nachweis.


    Das ist aber merkwürdig? Dann könnte es ja sein das wir nur Bürgergeld beziehen könnten, wenn wir Pellets kaufen, einen Monat im Jahr?

    Das ist nicht merkwürdig, sondern basiert auf einer Entscheidung des höchsten Sozialgerichts, mit dem genau das, was du gern hättest, abgeschafft wurde. Davor haben nämlich die (damals noch) ARGEn die Kosten einheitlich auf den Monat umgelegt. Darf nicht sein, es geht nach Fälligkeit. Und ja, das kann dazu führen, dass ihr nur in ein oder zwei Monaten Anspruch habt. Die Heizkosten für Eigentum werden übrigens auch nur in dem Umfang berücksichtigt, wie für eine der Personenzahl entsprechende Mietwohnung angemessen wäre. Also bei 2 Personen z. B. Angemessenheit für 60qm. Egal, ob ihr z. B. 120qm zu beheizen habt.

    Ihr solltet als erstes klären, was mit den Heizkosten ist. Ob die Unterlagen überhaupt angekommen sind. Alternativ in Widerspruch gehen und die Unterlagen (auch den Zins- und Tilgungsplan) nochmal beifügen.


    Bedenkt aber: je nachdem, was noch zu tilgen ist, entweder müsst ihr schnell eine Lösung finden (Arbeit), denn nur mit Bürgergeld wird das Haus auf Dauer wohl nicht zu halten sein.

  • Danke zunächst für deine Stellungnahme Tamar

    Die Zinsen sind gesondert zur Tilgung in den monatlichen Kontoauszügen aufgeführt! Deshalb verstehe ich nicht warum das JC die Zinsen nicht in voller Höhe anrechnet.

    Das ist nicht merkwürdig, sondern basiert auf einer Entscheidung des höchsten Sozialgerichts, mit dem genau das, was du gern hättest, abgeschafft wurde. Davor haben nämlich die (damals noch) ARGEn die Kosten einheitlich auf den Monat umgelegt. Darf nicht sein, es geht nach Fälligkeit. Und ja, das kann dazu führen, dass ihr nur in ein oder zwei Monaten Anspruch habt.

    Ja so habe ich das inzwischen auch verstanden. Ich werde nun alle laufenden Nebenkosten, bis auf die Heizkosten auf monatliche Zahlung umstellen.

    Hast du da ein Quelle/Nachweis?
    Wenn ich nicht das ganze Haus beheize bekommen wir Schimmel in manchen Räumen.
    Richten sich die Heizkosten nun wirklich nach Personen oder nach Quadratmetern?

    Ich werde morgen meine Sachbearbeiterin anrufen. Die ist mir ja leider auch erst mit dem Ablehnungsantrag bekannt gegeben worden.

    Ja die Situation ist sehr neu für uns. Ich bin inzwischen 63 Jahre alt, Schwerbehindert GdB 50, und chronisch krank, so das ich eigentlich nicht mehr arbeiten kann. Aber für die monatlichen Unkosten, die unser Haus verursacht, bekomme wir nirgend eine Wohnung. Hier bekommt man derzeit sowie so keine Wohnung.
    Wir haben noch zwei, inzwischen erwachsenen Kinder. Wir müssen nun mit ihnen überlegen was langfristig mit dem Haus passiert.

  • übernimmt das JC die Selbstbeteiligung im Schadensfalle?

    Das JC übernimmt als Bestandteil der Unterkunftskosten auch die Kosten der Gebäudeversicherung. Und auch die angemessene/verhältnismäßige Selbstbeteiligung, falls ein Schadensfall zu regulieren ist.

  • Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem:
    Mein Erstantrag hat nicht nur über 6 Monate in der Bearbeitung gedauert, sondern wurde auch ungerechtfertigter Weise abgelehnt.
    Ich habe unverzüglich Widerspruch persönlich bei JC eingelegt und ausdrücklich gefragt ob ich einen Weiterbewilligungsbescheid beantragen muss.
    Das wurde ausdrücklich verneint, mit der Begründung das ich ja noch keine Leistung bezogen habe. Der Widerspruch würde automatisch dazu führen das mein Erstantrag weitergeführt wird.
    Nun hat sich das JC wieder über 3 Monate mit dem Widerspruch Zeit genommen, so das ich nun mit einer Untätigkeitsklage im Onlineportal gedroht habe wenn ich nicht innerhalb einer Woche etwas höre.
    Man teilte mir nun mit das ich Anspruch auf Bürgergeld hätte, aber für die Zeit meines Widerspruchs ich nun keinen Anspruch hätte, weil ich keinen Weiterbewilligungsantrag gestellt. habe.
    Ich müsste nun einen neuen Weiterbewilligungsantrag stellen und würde dann Rückwirkend ab 01.05. wieder Bürgergeld bekommen.
    Für die drei Monate, die das JC den Widerspruch bearbeitet hat, hätte ich nun keinen Anspruch.
    Ist das Rechtes? Kann nun nicht beweisen das mir der Sachbearbeiter gesagt hat das ich keinen Weiterbewilligungsbescheid beantragen muss.
    Für zweckdienliche Hinweise wäre ich sehr dankbar!

  • Kann nun nicht beweisen das mir der Sachbearbeiter gesagt hat das ich keinen Weiterbewilligungsbescheid beantragen muss.

    Musstest du auch nicht. Aber eine Untätigkeitsklage anzudrohen, war falsch, denn untätig war das JC nicht.

    Dein Widerspruch gegen die Ablehnung des Antrages muss nach § 88 (2) SGG innerhalb 3 Monaten beschieden werden. Gegen einen ablehnenden Widerspruchsbescheid geht Klage am SG.

    https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__88.html

  • Hallo Louise 25
    meine Androhung einer Untätigkeitsklage war genau richtig! Denn darauf hat sich das JC sehr kurzfristig gemeldet.
    Immerhin habe ich ja länger wie 3 Monate mit meiner Androhung gewartet und vorher schon drei mal den Bearbeitungszustand angefragt.
    Inzwischen ist auch alles zu meiner Zufriedenheit geklärt. Bin nun seit dem 01.08.2025 Leistungsberechtigt und bekomme auch Rückwirkend das Bürgergeld anerkannt. Muss aber nun einen Weiterbewilligungsantrag stellen.
    Ich habe derzeit als Selbstständiger immer nur einen Bewilligungszeitraum von 6 Monaten, bis ich die Firma abgewickelt habe. Das wurde mir nicht mitgeteilt, obwohl ich an einer Schulung für Selbstständige teilnehmen musste. Auf dieser Schulung hätten die mir das mitteilen müssen!
    Bin froh das wir das alles ohne Rechtsanwalt und Gericht klären konnten.

  • Inzwischen ist auch alles zu meiner Zufriedenheit geklärt.

    Super. Was hat sich denn von gestern zu heute plötzlich geklärt? Oder hast du nun das JC verstanden?

    Für mich ist nachvollziehbar, warum das so lange gedauert hat. Am 4.8.25 Hauptantrag gestellt, dann noch fehlendes Mitte September nachgereicht. Der Antrag lag also 4,5 Monate beim JC zur Bearbeitung.

    Am 29.1. hast du das JC "zur kurzfristigen Bearbeitung aufgefordert" und prompt am 30.1. hast du die Antwort erhalten. Ablehnung, weil zu viel Einkommen.

    Widerspruch direkt erhoben, aber erst nach und nach noch erklärende Details, Erklärungen und Nachweise zum Wohneigentum nachgereicht. Fristgerecht kam der ablehnende Widerspruchsbescheid.

    Seit wann bist du denn selbstständig ? Ich kann dazu nichts lesen.

    Man benötigt mit 63, GdB 50, chronisch krank und unter 3 Std. tgl. leistungsfähig und arbeitslos doch wirklich keine Schulung für Selbstständige. Was hast du dir denn da "aufschwatzen" lassen?

  • Die Frist für den Erstantrag von 6 Monaten wurde vom JC überschritten, genauso wie die Frist von dem Widerruf. Da wurde keine Frist vom JC eingehalten, wenn auch nur für ein paar Tage!
    Hätte ich mich dort nicht gemeldet, hätten die immer noch nichts getan. Die Sachen wurde mal eben nach den Fristen von denen Bearbeitet und dabei hat das JC falsch berechnen, bzw. Teile der KDU schlicht weg nicht berücksichtig. Da ist einiges vom JC falsch gelaufen.
    Was soll ich den da verstehen?
    Im Widerspruchsverfahren wurde keine Belege nachgereicht, die lagen dem JC schon alle vor. Ich habe sie nur zur Sicherheit erneut eingereicht.
    Die Schulung war ein Pflichttermin, hätte ich dem widersprechen sollen?
    Meine Erfahrung ist inzwischen, das die Abteilungen sich untereinander nicht wirklich austauschen, sondern jede die Akte neu bewerten muss und das wird dann gerne mal zwischen Tür und Angel gemacht.
    Der Mitarbeiter der die Schulung gemacht hat, war auch etwas verwundert das ich eingeladen wurde.
    Das du zu der Selbstständigkeit noch nichts gelesen hast ist richtig, denn bisher habe ich das nicht erwähnt. Das wurde aber dem JC schon beim Erstantrag mitgeteilt.

  • Die Frist für den Erstantrag von 6 Monaten wurde vom JC überschritten

    Nein. Der Erstantrag vom 4.8.25 wurde am 30.1.26 fristgerecht beschieden.

    genauso wie die Frist von dem Widerruf.

    Nein. Dein Widerspruch wurde fristgerecht beschieden.

    Ob das JC sich ohne deine Nachfragen und Drohungen noch länger Zeit gelassen hätte, ist irrelevant.

    Die Schulung war ein Pflichttermin, hätte ich dem widersprechen sollen?

    Wie kam es denn zu dieser "Pflicht"? Gibt es einen Kooperationsplan oder eine Zuweisung zur Maßnahme X ?

    Meine Erfahrung:

    1. JC organisieren ihr Kundschaft durchaus nach Fall. zB. Arbeitsvermittler/Fallmanager für "besondere" Fälle/Team für Selbstständige/Team für U25 eLB. Das Team Leistungsbearbeitung erteilt die jeweiligen Leistungsbescheide für die Kunden.

    2. Und ja, auch bei JC können Fehler passieren.

    Relevant für dich aus deinem org-Link ist nur: Wer diese Zeit abwartet und dann klagt, hält sich ans Gesetz...Nach Ablauf der gesetzlichen Wartefrist des § 88 SGG erhob der Anwalt Untätigkeitsklage beim Sozialgericht.

    § 88 Sozialgerichtsgesetz (SGG)  

  • Nein. Dein Widerspruch wurde fristgerecht beschieden.

    Eben nicht. Der Widerspruch wurde am 09.02. eingereicht. Am 12.05. habe ich mit Untätigkeitsklage gedroht. Kurz darauf hat man mir telefonisch mitgeteilt das ich doch Leistungsanspruch haben. Dies haben die mir dann zwar auch schriftlich bestätigt und auch versichert das ich Rückwirkend geprüft werde für die Monate wo ich keinen Weiterbewilligungsantrag gestellt habe.
    Ein schriftlicher Bescheid über die Höhe liegt mir bis heute nicht vor!
    Ich wundere mich nur, dass anscheinend Unterlage verloren gehen, obwohl man die im Onlineportal hochgeladen hat. Deshalb habe ich meine Unterlagen inzwischen auf drei Wegen eingereicht.
    Ich kann mich natürlich auf hohem Niveau beschweren, weil ich derzeit vom Schonvermögen lebe, aber ich kenne auch Leute die überhaupt keine Rücklagen haben.
    Wie es zu der Pflicht kam an der Schulung teilzunehmen, kann ich dir nicht sagen. Im Schreiben stand es jedenfalls so und ich musste auch meinen Personalausweis vorzeigen.

  • Der Widerspruch wurde am 09.02. eingereicht.

    Verstehst du die gesetzliche Regelung wirklich nicht? Du hättest nicht "drohen", sondern am 12.5. Untätigkeitsklage erheben können. Und was für ein Chaos in deinen Beiträgen. ?(

    Gestern abend:

    Inzwischen ist auch alles zu meiner Zufriedenheit geklärt.


    Heute mittag:

    Ein schriftlicher Bescheid über die Höhe liegt mir bis heute nicht vor!

    Und:

    Ich kann mich natürlich auf hohem Niveau beschweren, weil ich derzeit vom Schonvermögen lebe, aber ich kenne auch Leute die überhaupt keine Rücklagen haben.


    Und zu Pflichttermin:

    Im Schreiben stand es jedenfalls so


    Ich wünsche weiter frohes Telefonieren und irgendwann im Briefkasten den vorläufigen schriftlichen Bewilligungsbescheid mit €-Leistungen für eure 2er-BG unter Berücksichtigung der längst vorzulegenden Anlage EKS (für Selbstständige). Und parallel das korrekte Geld auf dem korrekten Konto.

  • Louise 25
    Wenn nun mein Widerspruch erfolgreich war und ich sogar Rückwirkend Leistungen beziehen werde, obwohl ich kein Weitebewilligungsantrag gestellt habe, kann ich mich sehr wohl zufrieden geben.
    Wie hoch meine Leistungsansprüche werden, ist doch erst einmal zweitrangig. Wichtig ist erst einmal ein Leistungsanspruch, wie hoch der sein wird, werde ich dann sehen und ggfl. dagegen vorgehen. Und warum soll ich direkt eine Untätigkeitsklage einreichen, was mit einer erheblichen Aufwand für mich einhergeht, wenn eine Androhung schon zum Erfolg führt?
    Die Anlage EKS für ist schon am 21.08.2025 eingereicht worden.

  • Mein letzter Versuch:

    Wie hoch meine Leistungsansprüche werden, ist doch erst einmal zweitrangig. Ja. Ist eh nur eine Ergänzung. Eigentlich gehts hier seit Dienstag um den Verfahrensablauf für Untätigkeitsklage und um Fristen, nicht um Geld.

    Wenn man allerdings schon am 31.1.26 schreibt, dass man so gut wie pleite ist, obwohl man ALG + Lohn in Höhe von mtl. ca 2.200,- erhält, noch Schonvermögen hat, noch Privatdarlehen zurückbekommt,noch Kameraausrüstung versilbert und sein Einkommen aus Selbstständigkeit nirgends und mit nichts berücksichtigt ist, usw usf, ist das bisschen Bürgergeld selbstredend zweitrangig.

    Nun hat sich das JC wieder über 3 Monate mit dem Widerspruch Zeit genommen. Und ohne einen schriftlichen Widerspruchsbescheid? Denn ob ein Widerspruch erfolgreich war und ihm vollständig oder teilweise abgeholfen wurde, muss man doch im schriftlichen Widerspruchsbescheid lesen können, damit man gegen evtl. neue Fehler darin Klage erheben kann.

    Bin nun seit dem 01.08.2025 Leistungsberechtigt und bekomme auch Rückwirkend das Bürgergeld anerkannt. Und ohne jeden schriftlichen Bescheid? Da kannst du zufrieden sein, denn alles weitere ist ja zweitrangig.

  • Wie kommen Sie darauf das ich ALG + € 2200,- bekomme?
    Das JC hat mir den Leistungsanspruch telefonisch und per Email am 12.05.2026 bestätigt. Den schriftlichen Bescheid werde ich wohl in den nächsten Tagen erhalten. Wichtig für mich ist auch das ich auch Anspruch für die Monate 02-04 habe.
    Die Kameraausrüstung und einen Anhänger musste ich für Brennstoffe verkaufen, wir heizen mit Holzpeletts.

  • Hallo zusammen,
    inzwischen wurde mein Bürgergeldantrag bewilligt und der Bescheid ist soweit auch OK. Nur haben die meine Heizkosten nicht berücksichtig.
    Wir heizen mit Holzpellets und zum Zeitpunkt der Antragstellung habe ich die Holzpelletsheizung mit den geschätzten Heizkosten pro Monat mit angegeben. Mir war da noch nicht bekannt das ich einen Brennstoffkostenzuschuss beantragen musste. Die Holzpellets habe ich dann im Oktober anliefern lassen und in Vorkasse gezahlt. Mit dem Widerspruch habe ich dann direkt auch den Brennstoffkostenzuschuss nachgereicht.
    Kann das JC nun die Heizkostenübernahme verweigern, weil ich nicht vor der Lieferung diesen Brennstoffkostenzuschuss beantragt habe? Ich konnte ja nicht ahnen das die Bearbeitung meines Antrag so lange dauert und wir dann ohne Heizung dagestanden hätten.

  • inzwischen wurde mein Bürgergeldantrag bewilligt und der Bescheid ist soweit auch OK

    Steht unter dem Bewilligungsbescheid anstelle des Hinweises auf Widerspruch, dass der Bescheid nach § 86 SGG Gegenstand des Widerspruchsverfahrens wird? Wurde im Zusammenhang mit dem Bescheid etwas zum Widerspruch geschrieben? Ob der sich mit Erlass des Bescheides erledigt hat? Oder hast du einen formellen Abhilfebescheid oder Widerspruchsbescheid erhalten?


    Eigentlich muss über deinen Widerspruch noch entschieden werden. Entweder mit Widerspruchsbescheid, wo dann drin steht, wieso man die Heizkosten nicht anerkennen will.


    Schreib doch einfach ans Jobcenter, dass du den Bewilligungsbescheid vom xxxx als Teilabhilfe zu deinem Widerspruch siehst, aber die Leistungen für den Oktober weiterhin falsch berechnet wurden, weil die Heizkosten fehlen. Die Kosten für die Pellets sind Heizkosten in dem Monat, in dem die Rechnung fällig war. Du hättest dafür auch keinen neuen Antrag stellen müssen. Die Heizkosten sind vom ganz normalen Antrag auf Leistungen bereits umfasst. Vielleicht ist dein Jobcenter aber auch eines, dass für sogenannte Einmalbrennstoffbeschaffung gesonderte Bescheide erstellt. Schreib einfach erstmal und warte, was kommt.

  • Steht unter dem Bewilligungsbescheid anstelle des Hinweises auf Widerspruch, dass der Bescheid nach § 86 SGG Gegenstand des Widerspruchsverfahrens wird? Wurde im Zusammenhang mit dem Bescheid etwas zum Widerspruch geschrieben? Ob der sich mit Erlass des Bescheides erledigt hat? Oder hast du einen formellen Abhilfebescheid oder Widerspruchsbescheid erhalten?

    Zitat aus dem Bescheid:
    Das Bürgergeld wird monatlich im Voraus gezahlt.
    Im Übrigen wird Ihr Antrag abgelehnt.

    Vorläufige Bewilligung:
    Die Entscheidung über die vorläufige Bewilligung beruht auf § 41a Absatz 1 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II).

    Ich muss noch eine abschließende EKS einreichen, was aber an sich nichts mit den Heizkosten zu tun hat.
    Habe gestern erneut Widerspruch eingelegt, weil die Schuldzinsen wieder nur zu zwei Drittel und nicht in voller Höhe angerechnet wurden, trotz Einreichung der Kontoauszug.

  • Ich muss noch eine abschließende EKS einreichen, was aber an sich nichts mit den Heizkosten zu tun hat.

    Du irrst. Wenn das JC mit den KdU auch die Heizkosten berücksichtigen soll, ist selbstverständlich das Einkommen aus Selbstständigkeit zu berücksichtigen. Und zwar nicht monatlich, sondern 1x vorausschauend und 1x abschließend für den BWZ von je 6 Monaten.

    Im Übrigen wird Ihr Antrag abgelehnt.

    Logisch. Weil deine abschließende EKS noch nicht beim JC vorliegt und deshalb keinerlei Einkommen im BWZ bekannt ist.

    Wenn du gegen den Bescheid Widerspruch schon erhoben hast, war ja doch nicht alles zu deiner Zufriedenheit und auch nicht O.K.

    Bitte merken: Zuerst Bescheide prüfen, evtl. nachfragen, ob das korrekt sei, möglichst Bescheide anonymisiert einstellen.

    1 Monat Zeit ist für einen Widerspruch immer gegeben.

    Möglichst nicht im Nachgang hier mitteilen, was du alles gemacht, rausgefunden oder nicht gewusst und nicht gemacht hast.

    Ob dein JC jetzt deine a-EKS abwartet oder deinen Widerspruch gleich ablehnt, merkst du bald selbst.

  • Du irrst. Wenn das JC mit den KdU auch die Heizkosten berücksichtigen soll, ist selbstverständlich das Einkommen aus Selbstständigkeit zu berücksichtigen. Und zwar nicht monatlich, sondern 1x vorausschauend und 1x abschließend für den BWZ von je 6 Monaten.

    Ich musste ja schon zum Erstantrag eine vorläufige EKS einreichen. Und mit der abschließende hat sich da wesentlich nichts geändert.
    Und auf Grund der vorläufigen EKS wurde mir ja Anspruch zugesagt, warum aber dann nicht auch zu den Heizkosten? Das ist doch unlogisch.
    Meine Firma ist ja auch wegen meiner Gesundheit in der Abwicklung (Liquidation) und es werden keine Umsätze bzw. Gewinne mehr generiert. Ist halt eine UG und kein Einzelunternehmen. Ich bekomme kein Gehalt mehr aus der Firma und bin derzeit Arbeitslos und bekomme ALG I. Das alles ist dem JC bekannt.

    Wenn du gegen den Bescheid Widerspruch schon erhoben hast, war ja doch nicht alles zu deiner Zufriedenheit und auch nicht O.K.

    Das die erneut die Schuldzinsen nicht in voller Höhe anrechnen ist auch mehr wie unverständlich. Vor allem weil mich die Sachbearbeiterin genau dazu angerufen hat. Die haben die Schuldzinsen durch 3 Personen geteilt, obwohl wir nur zwei sind.
    Ansonsten läuft es zu meiner Zufriedenheit, weil ich ja jetzt Anspruch habe. Das die nicht vernünftig arbeiten war mir schon klar, weil die alle auf den letzten Drücker machen.

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