Hallo zusammen,
habe mal wieder eine Frage:
Wir haben vor ein paar Jahren unseren Dachstuhl erneuert und aufgestockt um diesen als Wohnraum nutzen zu können.
Leider ist dieses Projekt auf Grund meiner Krankheit ins stocken gekommen und wird nun auch nicht mehr weiter verfolgt.
Der ganze Dachstuhl hat nun eine Raumhöhe von 2,4 Metern, bis auf zwei kleine Dachschrägen.
Es sind ausreichend Fenster vorhanden und das Dach ist isoliert.
Was noch fehlt ist Strom und Heizung und ein zweiter Fluchtweg.
Der Dachstuhl nur über eine Spartreppe, 60cm breit und extrem steil, zu erreichen.
Eine Möglichkeit eine ordentliche Treppe einzubauen ist zwar gegeben, aber doch noch sehr aufwändig.
Wir habe inzwischen kein Interesse mehr den Dachstuhl auszubauen oder selber zu nutzen, da unsere Kinder nicht mehr bei uns wohnen.
Wie wird nun der Dachstuhl vom JC bewertet, als Wohnfläche oder als Nutzfläche?
Im Bauantrag wurde der Dachstuhl als Wohnraum genehmigt, aber ist durch die Nichtfertigstellung als solcher nicht zu gebrauchen.
Wohnflächenberechnung
-
Zickel -
22. November 2025 um 09:41 -
Erledigt
-
-
Was noch fehlt ist Strom und Heizung und ein zweiter Fluchtweg.
Insofern ist es kein Wohnraum und wird vom JC nicht zur Wohnfläche gezählt.
-
Insofern ist es kein Wohnraum und wird vom JC nicht zur Wohnfläche gezählt.
Ja Danke, so würde ich das auch sehen.
Aber laut Baugenehmigung ist das als Wohnraum beantrag und vorgesehen.
Kann das JC mir deswegen nicht doch einen Strick draus machen und verlangt, dass man es aus dem Erlös vom Verkauf fertigstellen kann.
Damit würden wir nämlich die 140 m² um ca.10 m² überschreiten.
Das wäre für mich eine Katastrophe, weil ich mit dem Kennzeichen "G" Schwerbehindert bin und bei uns alles Barrierefrei umgebaut wurde, das Haus abbezahlt ist und wir hier keine adäquate und bezahlbare Wohnung finden würden. Zudem haben wir noch einen ziemlich großen Hund. -
Aber laut Baugenehmigung ist das als Wohnraum beantrag und vorgesehen.
Baugenehmigung, GdB und großer Hund sind nicht relevant. Der DG-Raum ist kein Wohnraum, weil ihm mind. 3 wesentliche Wohnraummerkmale fehlen.
JC drehen außerdem keine Stricke. Sie verlangen auch keinen Verkauf eines EFH mit 140 m² WF, weil ein DG-Raum kein Wohnraum mehr wird.
Ist das JC überhaupt für dich zuständig?
Hast du inzwischen einen Bewilligungsbescheid erhalten?
-
JC drehen außerdem keine Stricke. Sie verlangen auch keinen Verkauf eines EFH mit 140 m² WF, weil ein DG-Raum kein Wohnraum mehr wird.
Da bin ich aber schon einmal etwas beruhigt.
Leider habe ich da mit den Behörden schon andere Erfahrungen gemacht. Die unterstellen da und hier mal einfach etwas und dann ist man als Unerfahrener in eine Lage versetzt dagegen anzugehen zu müssen.
Ja das JC ist zuständig für mich weil ich derzeit Arbeitslos gemeldet bin. Bin auch noch bedingt Erwerbsfähig auch wenn ich quasi nicht mehr vermittelbar bin.
Einen Bewilligungsbescheid habe ich noch nicht erhalten. Den Antrag habe ich am 28.08.2025 gestellt.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!