Beiträge von Louise 25

    Es ist nicht erkennbar, aus welchem Grund das JC dich schon wieder zur Aufgabe bringen möchte. Allgemein bekannt ist, das neue kleine (geförderte) Unternehmen lange Zeit brauchen, sich zu etablieren und sukzessive weniger Bürgergeld nötig wird.

    Vermutungen sind gar nichts. Vorlaufzeiten oder Abläufe dafür sind nicht geregelt. Du hattest im Januar 2025 bereits geschrieben, dass du wohl aufgeben müsstest. Nun, mehr als 1 Jahr später hast du deinen Laden noch immer. Also bitte nicht an "Laden dicht machen" denken. Was ist denn an deinen EKS erkennbar?

    1. Renditen sind wie viele andere Einnahmen zu berücksichtigendes Einkommen. Unter 100,- pro Kalenderjahr werden nicht berücksichtigt/nicht angerechnet.

    2. Einen Steuerfreibetrag nutzen zwecks auszahlen? Was ist gemeint?

    3. Das "Schonvermögen" gem. § 12 SGB II für 1 Person beträgt max. 15.000,-, falls nicht in Karenzzeit liegend.

    wann genau muss man was melden ....

    Dann, wenn Einnahmen/Einkommen/Renditen zugeflossen sind. Es gilt § 60 SGB I.

    Darf gar nichts behalten, ist eine unsinnige Aussage.

    Ich lese zwischen den Zeilen,

    Warum zwischen den Zeilen? Selbstverständlich kannst du dich jetzt bewerben, es existiert aber noch keine Verpflichtung durch die Arbeitsagentur, ebenso wenig eine Vereinbarung nach Beratung. Falls du dich jetzt schon bewerben willst, solltest du beachten, dass der Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme zu deinem derzeitigen gesundheitlichen Zustand passt.

    Die Firma hat auch ein Interesse daran, um Rechtssicherheit zu bekommen und einer Klage aus dem Weg zu gehen.

    Ich denke, die Firma ist sicher, dass die Kündigung rechtlich korrekt ist und sähe einer KS-Klage auch gelassen entgegen.

    Aber warum hat die Firma dir nicht vorher einen Aufhebungs-/Abwicklungsvertrag angeboten, sondern aus betrieblichen Erfordernissen gekündigt? Schließt die Firma oder strukturiert sie um? Ich nehme an, dass dein AG jetzt nicht mehr mitspielt.

    Da wurde ich gebeten möglichst bald ein Beratungsgespräch zu vereinbaren

    Arbeitsuchend melden war o.k. Auch als "arbeitsuchend" kannst du dich bewerben. Ein Beratungsgespräch kannst du auch vereinbaren und dort nach einer Fortbildung fragen.

    Erst am 1.12.26 müsstest du dich (persönlich) arbeitslos melden und ab diesem Tag zählt der Anspruch auf ALG.

    Mit dem Arbeitgeber möchte ich statt der Klage einen Abwicklungsvertrag schließen.

    Ob das nach Erhalt der betriebsbedingten Kündigung noch möglich ist ?

    Wie wollt ihr anderen Bürgergeld- und Sozialhilfeempfänger vermitteln

    Wie bitte? :hmm

    KdU und Heizung für 1.630,- mtl. ? Warum nicht? Gilt alles nur für Deutschland, nicht im Ausland.

    zB in München für 4 Personen durchaus angemessen. Oder in Stuttgart/Hamburg für 5-6 Personen. Also in Ordnung und von der Behörde zu gewähren. Oder wegen der Karenzzeit.

    Eine neue Verschärfung? Wofür und wo ?

    Aus der BG rausgefallen ist er nicht. Er erhält aber keine Leistungen mehr vom JC, weil er seinen Bürgergeld-Bedarf (Regelbedarf 451,-+ halbe KdU) aus eigenem Einkommen decken kann. Es gilt § 11 ff SGB II .

    Das JC will auch seine Einkommensnachweise sehen, solange ihr beide in einem Haushalt lebt (2er-BG bis 25 Jahre).

    Nun arbeitet er etwas mehr und hat Netto 1100€.

    d.h. er hat noch mehr eigenes Einkommen und muss trotzdem nicht für dich aufkommen. Kinder müssten manchmal erst sehr viel später für ihre Eltern aufkommen, Stichwort Unterhalt im Pflegeheim.

    Das Jobcenter möchte nun das Januar BG zurückgezahlt bekommen.

    Nein, das ist nicht richtig. Deine Freundin wird entweder die Gelegenheit zur Anhörung/Stellungnahme nach §24 SGB X oder einen Rückforderungs-und Erstattungsbescheid erhalten haben. Was von beiden hat deine Freundin erhalten?

    Es gilt das Zuflussprinzip. Nach § 11(2) SGB II gilt: Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen. Aus ihrem Arbeitsvertrag oder der Mitteilung über Jobaufnahme ab Jan. ist der tatsächliche Gehaltszufluss nicht erkennbar.

    Deine Freundin kann bei Anhörung mit dem Kontoauszug den Zufluss aufs Konto nachweisen oder bei Bescheid Widerspruch gegen einen vorliegenden Bescheid erheben.

    Man kann in allen JC bundesweit alles noch postalisch beantragen und mitteilen. Auch Hausbriefkästen haben alle JC. Das geht alles ohne Termin und analog.

    Das JC versendet an Antragsteller schriftliche Einladungen, zB. nach Erst-/Hauptantrag zu einem Erstgespräch nach § 15 SGB II. Das sollte hier schon im Nov/Dez gewesen sein, sofern im November ein Antrag der Mutter vorlag. Fehlende Nachweise im Antrag würden schriftlich als Aufforderung zur Mitwirkung vom JC vor der Leistungsbewilligung verlangt werden.

    Hier kann man nur rätseln, was seit November nicht beachtet/nicht gemacht wurde. Aber korrekt ist, dass der § 37 SGB II gültig ist. Der erste Bewilligungszeitraum endete wahrscheinlich zum 31.3. Ein zugesandtes "leeres" WB-Formular und die notwendigen Anlagen EK,VM, KDU sollte nun unverzüglich ausgefüllt und unterschrieben dem JC zugeschickt werden bzw. in den Hausbriefkasten des JC geworfen werden.

    Sie und ich haben heute nochmal geschrieben, dass wir ggf. am Dienstag zusammen zum Jobcenter gehen.

    Dann werdet ihr, weil keine Einladung vorliegt und auch kein Termin vereinbart wurde, keinen zuständigen Mitarbeiter/Arbeitsvermittler fragen können und werdet wahrscheinlich wieder abgewiesen werden.

    Ist so ein Vorgehen des Jobcenters überhaupt zulässig?

    Ja, ist es und Zugang zum System bekommt jeder. Hilfe gibts auch für Ausländer mit Sprachschwierigkeiten. Sprachbarrieren gibt es hier nicht. Es läuft nichts schief beim Jobcenter.

    Viele Infos des JC gibt es in vielen Sprachen, aber nicht in jedem Schreiben an jeden Leistungsbezieher in seiner Sprache, denn die Amtssprache ist deutsch. Die Frau verstand evtl. nur nicht, dass Bürgergeld nach jedem Bewilligungszeitrum/BWZ wieder/weiter beantragt werden muss, wenn man noch hilfebedürftig ist.

    Ohne Weiterbewilligungsantrag gibt es einfach keine Leistung mehr. Die "leeren" Weiterbewilligungsformulare kamen als Serviceleistung des JC per Post und zeigten, dass sie EINMAL vor 5 Monaten solch ein Formular ausfüllen/unterschreiben und per Post zum JC senden sollte, um weiterhin Bürgergeld zu erhalten.

    Das geht immer ohne Termin und ohne persönliche Vorsprache.

    Konkret und ganz zeitnah kann man jetzt den Weiterbewilligungsantrag ausfüllen und dem JC zusenden, sofern noch kein "Aufhebungsbescheid" vorliegt. Rückwirkend wird das JC allerdings nichts zahlen.

    Drohende Wohnungslosigkeit kündigt sich meist durch Kündigung an. Liegt diese schon vor? Hat man mit dem Vermieter Kontakt aufgenommen und die Situation verständlich erklärt ? Wenn nicht, sollte das ganz zeitnah erfolgen.

    Das Problem:

    ---- ist hier eher ein selbstgemachtes. Nämlich, dass die Tochter dich erst jetzt dich fragt und offenbar lange Zeit niemand Infos im Netz zu solch grds. Fragen suchte.

    dass sie eine potentialanalyse durchführen und einen kooperationsplan erstellen wollen

    Nach 1 Jahr Leistungsbezug wird es Zeit, dass man mit dir zusammen sowohl die PA als auch einen K-Plan zustande bringt.

    somit bringt mir ein AU auch nichts was kann ich tun?

    Endlich einfach mal zum Termin erscheinen, denn Kiffen und Hilfe für die Mutter ist keine Entschuldigung.

    aber die laden mich schon wieder ein und wollen mich zur arbeit zwingen

    Für Aprilscherze ist deine Situation zu ernst. :rolleyes:

    Die beiden leben mit ihren Eltern zusammen in einem Haus,

    Sind es nicht drei? Falls sie dort in ihrem Elternhaus zu dritt einen eigenen Haushalt führen, könnten sie uU als 3er-BG Anspruch auf Bürgergeld haben. Also dein Sohn, seine Partnerin und das Kind.

    Falls sie im Haus gemeinsam wirtschaften und wohnen, würden Einkommen und Vermögen aller fünf Personen geprüft werden, ob ergänzender Bürgergeldanspruch für die BG bestünde.

    gerade nicht in der Lage,mehr als 3 Stunden täglich zu arbeiten.

    Die Ablehnung des JC hatte doch mit seinem Wohnsitz/Meldeadresse zu tun. Durch die Ummeldung gibt es eine neue Situation, die dem JC mitgeteilt werden sollte.

    Ein Jobcenter ist grundsätzlich nicht für die Finanzierung von Wohnungen für U25 verantwortlich.

    Bis zum Abschluss der Untersuchungen verweigert sich das Jobcenter total.

    Gibt es dazu auch einen Ablehnungsbescheid? Wer hat die <3-Std.-Leistungsfähigkeit festgestellt?

    müssen bei im Haushalt lebenden minderjährigen Kinden als Darlehen übernommen werden.

    Das Gesetz nennt es sollen und selbstverständlich kommt es nicht auf Unsympathien an, aber durchaus auf die Ursachen der Sperrung. Deshalb hatte ich oben gefragt, warum man es denn erst bis zur Sperrung kommen ließ. Nach deiner Meinung könnte sonst jeder mit mdj. Kindern im Haushalt ....

    Es spielt hierbei absolut keine Rolle, wie diese Situation entstand.

    Das ist ganz einfach nicht so und wenn das JC euch Heizkosten/Gaskosten gezahlt hat, ist die Verwendung dieser Gelder auch gesetzlich geregelt. Verschleierung von Vermögen hat damit nichts zu tun.

    Wir wollen da wieder raus.

    Das sollte man in jeder Situation und bei jedem JC-Mitarbeiter als Ziel definieren.

    Aber immer im Leben gibt es Ursache und Wirkung!

    bekomme ich die 348 komplett zum Bürgergeld oben drauf

    Ja, denn ein Freibetrag wird nicht berücksichtigt.

    ob es dann nicht sinnvoller ist gleich einen Aushilfsjob anzunehmen, bei dem ich ganz aus dem Bürgergeld falle.

    Ganz ohne Bürgergeld ist IMMER am sinnvollsten. Es muss auch kein Aushilfsjob sein.

    Evtl. kann man dann als Geringverdiener einen Mietzuschuss (Wohngeld nach WoGG) erhalten.

    Zum Thema:

    Seid ihr nicht vielmehr eine BG? Ein Gasversorger baut nicht einfach so wegen Schulden den Zähler aus. Dieser überaus drastischen Maßnahme gehen Mahnungen und die Ankündigung einer Sperre voraus. Bereits mit der 1. Mahnung konnte man beim JC einen Antrag auf ein Darlehen nach §22 (8) SGB II stellen und zwar für die gesamte BG. Dann prüft das JC und gewährt evtl. ein Darlehen.

    Meine Fragen: Was und wann hat das JC salopp abgelehnt? Kannst du den JC-Bescheid anonymisiert hier einstellen? Wie hoch sind die Schulden beim Gasversorger (und seit wann) ? Wieviel habt ihr als Gasabschlag zu zahlen? und wieviel gewährt das JC euch monatlich für Gas/Heizkosten?

    Was ihr mittlerweile aus dem Link wisst, ist halbwahr.

    In der Regel hat man mit einem Arbeitsvermittler zu tun und nicht mit einem Leistungs-SB. Anträge stellt man schriftlich und verlangt einen schriftlichen Bescheid, dann kann man nicht "runtergemacht" werden. Beschweren kann man sich zwar, bringt aber jetzt weder Darlehen noch Gas. Es kommt also drauf an.

    Soweit mir bekannt,

    Ja, das ist so. Der § 12 SGB II gilt in seiner jetzigen Fassung bis zu einer Gesetzesänderung. Was sich dann ggfls. ändert, gilt ab dann.

    Innerhalb der 1jährigen Karenzzeit (hier z.B. ab April 26) hast du gem. deiner Angaben kein erhebliches Vermögen (40.000,- oder mehr), es gibt keinen Grund, jetzt 10.000,- zu verschenken.

    Bitte mal ganz oben die 1.Zeile lesen: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/ : Sozialhilfe

    Von den vielen Möglichkeiten der Sozialhilfe nach dem 12. Buch möchte dein Mann Leistungen nach Kapitel 4 des SGB XII. Das ist die Grundsicherung im Alter, als Ergänzung zu seiner Altersrente.

    Wir sind völlig überfordert und wissen viele Fragen nicht zu beantworten.

    Wenn auch du beim Ausfüllen überfordert bist, solltet ihr zu einer Beratungsstelle gehen. Bei der Diakonie, der Caritas oder einer kommunalen Sozialberatung. Das Sozialamt ist keine Beratungsstelle und die Sachbearbeiter bearbeiten Sachen, zB Anträge.

    Dein Mann müsste den Antrag aber selbst unterschreiben.

    Warum werden da vorab Antworten angekreuzt ?

    Vielleicht war das ihre Hilfe/Unterstützung? Du hast ihr ja was erklärt. Die Vorab-Kreuze wären für mich verständlich, wenn die 3. Person im Haushalt kein Ausländer ist, aber einen GdB>50 und evtl. nicht erwerbsfähig wäre.

    Bitte nur einreichen, was verlangt ist. Einfach machen!

    Sollen wir uns vielleicht beim Leiter des Sozialamtes beschweren, über diese SB ? Was meint Ihr ?

    Das ist gar keine gute Idee. In allem, was ich hier von dir lese (SB von JC + SB von Sozialamt) finde ich keine SB-Fehler.