Beiträge von Louise 25

    Ich sagte, dass ich die Beziehung beende, weil... sorry, wenn du das so hier einbringst, und auch hier die privaten Gründe nennst, dann lese ich das genau so.

    Sorry, wenn du schreibst, Nein nein, er zahlt ja Unterhalt, so ist das nicht! kann ich leider nicht wissen, ob er voll oder teilweise zahlt und auch nicht, ob er schon lange mit Kontoüberweisung UH zahlt. Der UVK solltest du jetzt mitteilen, dass ihr euch 01/26 getrennt habt und du UH-Vorschuss ergänzend benötigst.

    Wenn eure Partner-Beziehung grad erst mit der erklärten Trennung endete, ist er jetzt dein Ex-Partner. Wenn du das glaubhaft nachweist bzw. schon nachgewiesen hast, wird das JC das auch bewerten können.

    Hat das JC dir im Januar auf deine Erklärung zur Trennung schon geantwortet? Was?

    Auf keinen Fall musst du ausziehen, denn das beweist keine Trennung.

    So war jedenfalls die Begründung der UVK.

    Diese Begründung war korrekt. Unterhaltsvorschuss kann man nur erhalten, wenn der UH-Pflichtige nicht zahlt. So lange man in der Beziehung lebt, sind beide Partner unterhaltspflichtig für die Kinder. Und wenn der Kindsvater schon Unterhalt zahlt, fällt die UVK komplett raus.

    Ich sagte, dass ich die Beziehung beende,

    Das sollte doch bitte schriftlich sowohl dem Partner als auch dem JC mit Datum erklärt werden. Was du dann noch nachweisen musst, wird das JC dir mitteilen. Wenn der Kindsvater in seiner eigenen Wohnung wohnt und ihr getrennt wirtschaftet, sollte das genügen. Zahlung von Kindesunterhalt auf dein Konto ist ein weiterer Nachweis. Dass die Kinder bei dir wohnen und nur zum Umgang zum Vater gehen, sollte auch vereinbart und bei Bedarf nachgewiesen werden... Irgendwelche "mir langts jetzt mit diesem Mann" ist doch wirklich nichts, womit eine UVK eine Vorschussberechtigung ableiten könnte.

    Anders herum ist es doch total anmaßend,

    Nein, das ist nicht anmaßend. Bis Ende 2025 hast du mit den Kindern in der Partnerbeziehung gelebt, hast Unterhalt bekommen und warst nicht alleinerziehend.

    Jetzt erst in 01/2026 ist also die Trennung schriftlich zu erklären. Du verwechselst vielleicht Unterhalt für Kinder mit Beziehungsstreit?

    er zahlt ja Unterhalt

    Da der Kindsvater Unterhalt zahlt, wurde der Antrag auf Unterhaltsvorschuss abgelehnt. Das ist rechtens.

    Nun ab Januar kannst du die Trennung vom Partner/Kindsvater hoffentlich nachweisen. Wie hast du das gemacht?

    Die begründete Ablehnung der UVK wird das JC anerkennen, wenn ab Januar die tatsächliche Trennung und die UH-Zahlung des Kindsvaters im Kontoauszug nachgewiesen ist.

    Ich denke, dann wird das JC dir auf Antrag den Mehrbedarf nach § 21(3) SGB II zahlen. Der Unterhalt des Kindsvaters wird beim Bürgergeld-Bedarf der BG voll berücksichtigt/angerechnet.

    und hat keine Einwände gegen eine Untervermietung.

    Das solltest du dir schriftlich geben lassen. Ein eigenes Zimmer und die gemeinschaftl. Nutzung von K,D,B ist üblich. Aus einer Pauschalmiete würde das JC die Strom-und Internetkosten herausrechnen. Deine Freundin weiß bereits, was man alles fürs JC nachweisen muss. Die nachweisbare getrennte Haushaltsführung bzgl. der Kosten ist wichtig.

    Ich musste am 14.01. eine Weiterbewilligung beantragen

    Am 14.1. zum JC gesendet? Das war wohl zu spät, wenn jetzt der WBA schon ab 1.1.26 gelten soll. Wie lange hast du bei Firma 2 gearbeitet? Alternativ bedeutet, du schickst entweder dies oder das. Das JC will den Zufluss von Lohn sehen. Wann erwartest du den Lohn für Monat Januar? Normal wäre der 30.1. der späteste Termin, an dem der Lohn verfügbar sein muss. Oder sagt dein Vertrag etwas anderes?

    Eine Ausbildungsvergütung ist mM etwas anderes als ein Teilzeitjob mit ca 1.100,- netto Gehalt. Da nicht nachgefragt wurde, scheint es beantwortet gewesen zu sein.

    Ein volljähriges Kind in der BG mit eigenem Erwerbseinkommen muss die BG-Mitglieder nicht unterstützen. Es kann sich "selbst versorgen", muss aber seinen Kopftanteil für KdU zahlen (den Betrag kennen wir nicht).

    Hier ist die KI Antwort auf meine frage gewesen.

    Man kann mit dieser KI-Antwort nichts anfangen. Es gibt diesen Absatz im Gesetz seit 2011 unverändert.

    (3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift;

    Du warst mit deiner Mutter definitiv eine BG aus 2 Personen, auch wenn sie selbst kein Bürgergeld bezog. Es geht hier in deinem Fall auch nicht um Erstattung, sondern um Minderung der nächsten KdU-Leistungen für dich. Die 797,- wird das JC evtl. auf 6 Monate verteilen und dir jeweils 132,83 weniger KdU leisten. Die Aufteilung wiederum hat mit deiner evtl. bestehenden weiteren Hilfebedürftigkeit zu tun.

    Die Wohnung allein für dich wird unangemessen teuer nach den Richtlinien des JC. Nur so als Nebenhinweis!

    und der Bearbeiter sagt, dass es ihm leid tut, er aber nix machen kann, als das Geld zu fordern, wenn er keinen Zugang zu den Unterlagen hat,

    Du solltest dich bitte wirklich nicht verrückt machen lassen wegen dieser Forderung. Diese Rückzahlungsforderung resultiert aus dem Standardverfahren. Deine Unterlagen werden sich aber garantiert finden, sie werden auch geprüft werden und man wird dir dann schreiben, wie es weiter geht. Irgendetwas mit Gericht ist doch hier noch lange nicht in Sicht.

    Man hat dir am Telefon falsche Auskunft erteilt, das liest man oben. Ich kann aber auch jetzt noch nicht sehen, warum seit Mitte Dezember überhaupt etwas priorisiert werden sollte. 14 Tage Bearbeitungszeit über Weihnachten/Jahreswechsel?

    Gem. Schilderung wird ganz vorschriftsmäßig bearbeitet.

    Was wäre jetzt der Weg, dass ich irgendwie schnell an Geld komme?

    Ich weiß keinen, wenn du nicht bei Freunden, Familie das Nötigste leihen kannst.

    Was bitte hat das mit Bürgergeld zu tun?

    Wo hast du einen Eilantrag gestellt? Mitte Dezember hatte die Arbeitsagentur alle notwendigen Unterlagen, um den Antrag auf ALG zu bearbeiten und zu bewilligen.

    Seit Mitte Dezember gab es 10 Arbeitstage. Auch eine ALG- Antragsbearbeitung zu ganz normalen Zeiten dauert manchmal ca 6 Wochen. Da bleibt nichts einfach so liegen.

    Was tun?

    Nichts.

    - Erst ab 25 gilt ein Kind im Haushalt als eigene BG ! Das ist eine SGB II-Besonderheit.

    - Der Bedarf des Kindes ist bekannt. Kindergeld wird nun mit 30,- Freibetrag als Einkommen angerechnet. Also 226,- plus halbe KdU-Kosten. bissl ü 500,- kann korrekt sein.

    - Bewilligungsbescheide für 1 Jahr sind vorläufig und bei Änderungen wird geändert. Änderungsbescheide folgen.

    da mein ü18er Kind weiterhin zu mir gezählt wird

    Dein Kind bleibt immer dein Kind. Sofern es nicht anerkannt beeinträchtigt ist und einen Betreuer braucht, wird es von Behörden auch selbst Post erhalten. Es spricht nichts dagegen, dann zusammen die Post zu verstehen und entspr. zu reagieren. Schritt für Schritt wird es klappen.

    Es gibt jede Menge JC-Förderungen für Ausbildungswillige, auch Fahrtkosten oder auswärtige Unterbringung für die eine oder andere Ausbildungsart. Auch auf dem Lande und fernab vom ÖPNV gibt es das "Internet".

    Viel Glück!

    Warum meine Mutter beim JC ist, trotz EU Rente,

    Weil sie eine Rente auf Zeit hat, also befristet bis x . Weil bisher nicht festgestellt wurde, dass sie auf Dauer voll erwerbsgemindert ist. Auch hat sie noch nicht das Alter für die Regelaltersrente.

    Ich erkenne aber keine Möglichkeit, das BK-Guthaben zu behalten. Wie hoch ist es denn überhaupt für 2024?

    muss ich da wohl am besten schnell nachfragen, so dieses wieder erreichbar ist.

    An der 2er BG ändert sich durch Nachfrage auch bei Optionskommunen nichts. Der geänderte Bürgergeldbedarf ist neu zu berechnen. Es ist nur der UH-Vorschuss als Einkommen ab Monat x entfallen.

    Wann hast du den JC-Bescheid mit Bewilligung bis Juni 2026 erhalten, evtl. geht dagegen Widerspruch? Warum und für wen/was gab es für Dezember bissl ü 500€ ? Was hast du denn für euch 2 ausgerechnet?

    Ein D-Ticket ist keine Pflicht. Ein solch besonderer Berufsberater ist mW auf Dauer auch keine Pflicht, denn persönliche Probleme des Kindes sind doch einmalig feststellbar und bei Vermittlungsangeboten zu berücksichtigen. Fahrtkosten nach Einladung zum JC sind auf Antrag zu erstatten. Tickets sind der vorzulegende Nachweis. 16,- pro Meldetermin sind nicht aus dem Regelbedarf zu bezahlen.

    Die OK/Optionskommunen organisieren sich selbst. Für OK gilt auch das SGB II.

    Was hast du dem JC geschrieben und welche Nachweise hast du beigefügt?

    (bissl über 500 Euro). Kann ja auch richtig sein...

    bissl ü 500 sagt nichts. Einkommen aus UVG entfällt, Kindergeld bleibt, nun mit 30,- Freibetrag. Die 2er BG bleibt auch.

    Kind bleibt Kind und hat nun RB-Stufe 3 mit 451,- plus halbe KDU. Erst ab 25 Jahren stellen "Kinder" einen eigenen Bürgergeld-Antrag.

    zu Frage 2: Bewerbungen werden iaR heute kostengünstig per E-mail geschrieben. Viele Anbieter von Ausbildungsplätzen wollen Bewerbungen nur per e-mail haben. Eine Fahrt zu einem Vorstellungsgespräch zahlt grundsätzlich der, der zum Gespräch einlädt.

    Fahrtkosten zum JC können auf Antrag erstattet werden. 16,- muss das Kind nicht selbst zahlen. Hat das Kind kein D-Ticket?

    Wer ist der selbstgewählte Berufsberater? Warum muss das Kind dorthin fahren, wenn der nur Angebote schickt? Wenn das JC keine "Optionskommune" ist, arbeiten Agentur für Arbeit+JC als gemeinsame Einrichtung zusammen (steht in der E-Mail-Adresse, zB ...@jobcenter-ge

    Meine JC-Tante

    Das ist deine Arbeitsvermittlerin, keine Tante. Kläre doch bitte erstmal, ob dein JC als ge=gemeinsame Einrichtung fungiert. Vielleicht hat das JC deinen Dreizeiler nicht verstanden oder die Leistungs-SB hat seit Anfang Dez. noch keinen Änderungsbescheid fertig? Vieles ist möglich und denkbar.

    Ein Erklärungsversuch:

    -Es gibt vom JC keine Wohnungsgenehmigung, aber es gibt als Leistung neben dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt auch die angemessenen KDU für dich als leistungsberechtigte Person nach SGB II/ das Bürgergeld. Dein Partner als Nicht-Leistungsberechtigter muss seinen Kostenanteil aus seinem Einkommen bestreiten.

    - Das JC ist nicht mehr zuständig, wenn man dauerhaft erwerbsunfähig ist. Mit Nachweisen darüber würde das Sozialamt mit Leistungen nach SGB XII/Sozialhilfe zuständig. Regelbedarf und KDU würden gleich sein.

    - Einen neuen Leistungsantrag (für das JC oder das Sozialamt) kannst du mit deinem Partner schaffen. Als deine Begleitperson und einziger Kontakt muss er es schaffen, die Formulare auszudrucken und mit dir zusammen auszufüllen. Aber deine persönliche Unterschrift ist nötig. Das ist das mindeste, was zu erfüllen ist.

    - Auch ein Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes hat Drucker, Formulare und Kraft. Aber trotzdem ist deine Unterschrift notwendig. Außerdem die nachweisbare Zustellung des Antrags.

    - Mieterhöhung: Der Nachweis vom Vermieter sollte dem neuen Antrag beigefügt werden.

    - Schulden: Falls Mietschulden gemeint sind, die Forderungen des Vermieters dem Antrag beifügen.

    -P-Konto: Ist Privatsache.

    Einige Fragen:

    - Warum kommt nur vom JC keine Post an? Warum fungiert dein Partner als deine einzige Bezugsperson nicht als dein Betreuer mit Befugnissen? Warum gibt es jetzt Kontakt zum Soz-psych. Dienst ? Hat dich jemand zu Hause aufgesucht? Wann kam vom JC die letzte Zahlung des Bürgergeldes auf dein Konto?

    Falls die wichtigste Info fehlt, stellt sich etliches anders dar.

    Wichtig: Lebst du noch zusammen mit deinem Partner in der Wohnung?