Sohn U25 nimmt Teilzeitjob auf und fällt aus Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo ihr Lieben,

    mein Sohn ist im letzten Jahr mit seinem Teilzeit Job aus unserer 2er BG rausgefallen. Er hatte zu diesem Zeitpunkt 900€ Nettoeinkommen. Nun arbeitet er etwas mehr und hat Netto 1100€.

    Weiterhin muss er immer alles einreichen, wenn ich nach Unterlagen gefragt werde.
    Gibt es einen Punkt, wo er für mich aufkommen muss, also sein Einkommen angerechnet wird ?

    Ich verstehe dieses Prinzip nicht so wirklich, wäre deshalb über Aufklärung sehr dankbar.

  • Aus der BG rausgefallen ist er nicht. Er erhält aber keine Leistungen mehr vom JC, weil er seinen Bürgergeld-Bedarf (Regelbedarf 451,-+ halbe KdU) aus eigenem Einkommen decken kann. Es gilt § 11 ff SGB II .

    Das JC will auch seine Einkommensnachweise sehen, solange ihr beide in einem Haushalt lebt (2er-BG bis 25 Jahre).

    Nun arbeitet er etwas mehr und hat Netto 1100€.

    d.h. er hat noch mehr eigenes Einkommen und muss trotzdem nicht für dich aufkommen. Kinder müssten manchmal erst sehr viel später für ihre Eltern aufkommen, Stichwort Unterhalt im Pflegeheim.

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