Vollzogene Gassperre durch Gasversorger

  • Hallo an alle

    Komm wohl öfters zu Euch.

    Nur kurz: Ich wurde vor gut 4 Jahren schwer krank. Job sehr gut, alles an Rücklage wurde vor einiger Weile aufgebraucht. Bin nicht Reha-Fähig und unter 3 Stunden belastbar (akt. GdB 50%). Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente läuft grade, und die Bewilligung soll wohl, der Erfahrung nach, durchaus länger dauern können. Details hierzu bitte nicht in diesem Thread.

    Zum Thema: Wir sind eine 5 köpfige Familie mit 3 Kindern, 2 davon minderjährig, in der Wohngemeischaft. Beim Gasversorger sind Schulden aufgelaufen, wodurch kürzlich die Gassperre durch Zählerausbau vollzogen wurde. Jetzt hat das JC mal eben salopp abgelehnt. Unser SB (Sachbearbeiter) ist ein äußerst unangenehmer. Scheuklappen, Arrogant und Herablassend. Meine Frau fühlt sich wie ein Mensch zweiter Klasse behandelt.

    Wir wissen mittlerweile, das in unserem Fall (minderjährige Kinder im Haushalt), die Schuld in Darlehensform übernommen werden muß.

    Zitat

    Die Übernahme der Gasschulden hat gemäß § 22 Abs. 8 Satz 4 SGB II als Darlehen zu erfolgen.

    Quelle: 2. Instanz Gericht Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Aktenzeichen  L 18 AS 2586/17 B ER Datum  11.1.2018

    Der Typ hat also erstmal, bisher für ihn typisch, wieder schön gezeigt, das es ihm gefällt, Menschen in Sorge zu drangsalieren.

    Meine Fragen:

    Was können wir effektiv gegen einen solchen MA des JC tun, damit der sich mal vor seinem Vorgesetzten rechtfertigen muß? Und nein, wir sind keine Stressmacher. Wir fühlen uns ohnehin erbärmlich, und psychisch völlig am Boden. Uns fehlt mittlerweile die Kraft, dort dauernd den Spiegel vorgehalten zu bekommen, das wir jetzt ganz unten angekommen sind.


    Die letzte Frage:

    Müssen wir nun zum Sozialgericht, um eine einstweilige Verfügung zu erhalten (oder wie auch immer das dann heißt), das das JC die Schulden zur Übernahme der Schulden verpflichtet ist?


    Ich würde mich sehr freuen, wenn man uns hier helfen könnte.


    Glg

  • Zum Thema:

    Seid ihr nicht vielmehr eine BG? Ein Gasversorger baut nicht einfach so wegen Schulden den Zähler aus. Dieser überaus drastischen Maßnahme gehen Mahnungen und die Ankündigung einer Sperre voraus. Bereits mit der 1. Mahnung konnte man beim JC einen Antrag auf ein Darlehen nach §22 (8) SGB II stellen und zwar für die gesamte BG. Dann prüft das JC und gewährt evtl. ein Darlehen.

    Meine Fragen: Was und wann hat das JC salopp abgelehnt? Kannst du den JC-Bescheid anonymisiert hier einstellen? Wie hoch sind die Schulden beim Gasversorger (und seit wann) ? Wieviel habt ihr als Gasabschlag zu zahlen? und wieviel gewährt das JC euch monatlich für Gas/Heizkosten?

    Was ihr mittlerweile aus dem Link wisst, ist halbwahr.

    In der Regel hat man mit einem Arbeitsvermittler zu tun und nicht mit einem Leistungs-SB. Anträge stellt man schriftlich und verlangt einen schriftlichen Bescheid, dann kann man nicht "runtergemacht" werden. Beschweren kann man sich zwar, bringt aber jetzt weder Darlehen noch Gas. Es kommt also drauf an.

  • Außerdem ist der Versorger verpflichtet, eine Abwendungsvereinbarung anzubieten. Ehe es zu einer Sperre kommt, muss da ziemlich viel falsch gelaufen sein. Und das eher nicht seitens des JC.

  • Hi.

    Schonmal ganz lieben Dank für Eure Antworten. Meine Frau ist diejenige, die diesen Marathon läuft. Sie wird die Tage nochmal alles durchforsten, was an Daten bereits eingereicht sind, und welche noch fehlen. Es fehlt sicher einiges. Wir sind, was dieses Beamtentum angeht, zu blauäugig und machen zu viele Fehler. Alles was uns logisch erscheint, brauch nen Antrag und sonst ne Menge Ausdauer.

    Wir weden Eure Hinweise und Tips nutzen, um da durch zu kommen.

    Tamar Das kann sehr gut sein. Die letzen Jahre waren für die Familie, und ganz besonders für meine Frau extrem, ich würde sagen Destruktiv. Das liegt an mir und meinem gesundheitlichen Zustand. Suizidalität spielt eine große Rolle. Daher ist sicher einiges durcheinander. Meine Frau ist mein Fels und mein Leuchtturm. Aber auch nur ein Mensch. Ich bin mittlerweile stabiler, und muß sie entlasten. So gut ich das kann .

  • Du scheinst es nicht richtig zu verstehen: es ist durchaus möglich, dass das Darlehen zu Recht abgelehnt wurde. Aber da du Fragen nicht beantwortest, kann man dir auch nicht helfen.

  • Ich habe leider nicht immer Zeit. Ich muß auch den Kopf dazu haben, mich hier einzubringen.

    Wir hatten am Montag einen Termin. Den wollte ich erstmal warnehmen. Die Sache hat sich nun schnell geklärt. Nach unserer SA Beschwerde haben wir am Montag ein Gespräch geführt, das wegweisend war. Ein Vorgesetzter hat sich unserem Dilemma angenommen. Der SA hat einige provokante Fehler gemacht, und eigenständig ignorant gehandelt. Ich unterstelle Ihm einfach Unsympathie! Sein Verhalten war erniedrigend. Punkt. So geht man mit KEINEM Menschen um; erst recht nicht, wenn man in einer solchen Situation steckt.

    Der nette Herr hat 10 Minuten lang den Kopf geschüttelt, während unserer Schilderungen. Er konnte es nicht fassen, das unsere Situation ignoriert wurde. Natürlich mit allem an Unterlagen belegbar. Ob eine disziplinarische Maßnahme erfolgt, muß ich nicht wissen.

    Die gesetzliche Lage zu einer solchen Situation ist hier eindeutig! Die während des Bürgergeldbezugs aufgelaufenen Schulden beim Gasversorger, müssen bei im Haushalt lebenden minderjährigen Kinden als Darlehen übernommen werden. Er sagte deutlich, das es hier nichts zu rütteln gibt. In unserem Fall wurde die Situation einem Wohnungsverlust gleich gestellt. Auch stellte er klar, das sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, beim Abbau der Schulden zu helfen.

    Es spielt hierbei absolut keine Rolle, wie diese Situation entstand. Wobei ich mir im allgemeinen kaum Vorsatz vorstellen kann. Eher den Verlust der Übersicht durch Überforderung. Meine Erkrankung ist sehr intensiv und einschneidend. Meine Frau war einfach mit dem Kopf und den Gedanken ausschließlich bei mir. Und rückblickend war das wichtig und richtig. Nur durch ihre Hingabe und meiner weiteren Behandlungen bin ich stabilisiert.

    Wir sind fast 30 Jahre verheiratet. Bis vor 5 Jahren hätte ich Stein & Bein geschworen, das ich meine Familie nie in eine solche Situation bringen würde. Wir haben nie versucht Vermögen zu verschleiern. Wir haben all unser Geld und Möglichkeiten genutzt, wie es uns möglich war. Dann kommt man in die Bedürftigkeit, und wird so widerlich behandelt.

    Wir wollen da wieder raus. Aber es wird ein sehr steiniger Weg. Aber wo ein Wille ist;

    Wir haben nun einen SA mit Empathie und großer Hilfsbereitschaft. So sollten alle sein. Wenn ich mir ein Mütterchen vorstelle, die mit so einem Ekel konfrontiert wird; sollten sich schämen sich so zu verhalten.


    Darf nun geschlossen werden.

  • müssen bei im Haushalt lebenden minderjährigen Kinden als Darlehen übernommen werden.

    Das Gesetz nennt es sollen und selbstverständlich kommt es nicht auf Unsympathien an, aber durchaus auf die Ursachen der Sperrung. Deshalb hatte ich oben gefragt, warum man es denn erst bis zur Sperrung kommen ließ. Nach deiner Meinung könnte sonst jeder mit mdj. Kindern im Haushalt ....

    Es spielt hierbei absolut keine Rolle, wie diese Situation entstand.

    Das ist ganz einfach nicht so und wenn das JC euch Heizkosten/Gaskosten gezahlt hat, ist die Verwendung dieser Gelder auch gesetzlich geregelt. Verschleierung von Vermögen hat damit nichts zu tun.

    Wir wollen da wieder raus.

    Das sollte man in jeder Situation und bei jedem JC-Mitarbeiter als Ziel definieren.

    Aber immer im Leben gibt es Ursache und Wirkung!

  • Die gesetzliche Lage zu einer solchen Situation ist hier eindeutig! Die während des Bürgergeldbezugs aufgelaufenen Schulden beim Gasversorger, müssen bei im Haushalt lebenden minderjährigen Kinden als Darlehen übernommen werden.

    Und das stimmt eben so nicht. Erstmal sind alle Selbsthilfemöglichkeiten auszuschöpfen, d. h. z. B. Anbieterwechsel, Ratenzahlungsvereinbarung über die Abwendungsvereinbarung, Vorkassenzähler etc. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die sagt, "es muss"! Das ist schlicht und einfach falsch.

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