Hast du die Übernahme der Kosten schriftlich beantragt und hast du eine schriftliche Ablehnung bekommen und wenn ja, welche Begründung steht da drin?
Beiträge von Michael
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Es sollte aus meiner Sicht gar kein Bürgergeld mehr geben und wenn man arbeitslos wird, erhält man maximal nur das was vorher eingezahlt wurde und ansonsten ist einfach jeder selbst für sein Leben verantwortlich!
Ich vermute dass du deine Kenntnisse über die Mentalität der Bürgergeldbezieher aus Medien wie Focus, RTL usw. hast. Was die sagen ist sicher korrekt.
Allerdings beleuchten sie nur eine Seite des Themas. Die picken sich genau die Typen raus die in das Klischee des faulen Bürgergeldempfängers passen.
Ja, so welche gibt es. Blöd ist nur dass der größte Teil der Bürgergeldempfänger nicht arbeiten kann weil das Kranke, Kinder, Alleinerziehende und pflegende Angehörige sind.
Dann gibt es noch welche die niemand einstellt weil ihre Fähigkeiten nicht (mehr) gefragt sind und es gibt auch welche die arbeiten und nicht genug verdienen um sich und ihre Familie zu ernähren.
Die können wir alle einfach über die Klinge springen lassen und schon geht's den anderen viel besser.
Hört sich gut an, funktioniert aber nicht. Es verlangsamt den Niedergang des Systems nur unwesentlich.
Verfolg doch mal den Fluss des Geldes. Was der Bürgergeldempfänger bekommt bleibt größtenteils im nationalen Wirtschaftskreislauf. Der gibt die Kohle seinem Vermieter der davon Steuern bezahlt, geht einkaufe8n, zahlt erstmal Mehrwertsteuer und der Händler zahlt Einkommenssteuer usw.
[Mod-Anmerkung: Bearbeitet zur Entfernung unsachlicher Anmerkungen.]
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Ja, Du musst jeden Monat die Gehaltsabrechnung einreichen.
Wie viel Du von dem Verdienst behalten kannst steht hier:
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Wenn du sie heiratest ist sie kostenlos bei dir mitversichert.

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Wenn du die Kontoauszüge vorlegst kannst du nachweisen wie es zu dem erhöhten Kontostand gekommen ist.
Wenn es keine zusätzlichen Einnahmen gegeben hat dann sehe ich da kein Problem.
Vermutlich hast du sparsam gelebt, Lebensmittel von der Tafel bekommen usw.
Sollte allerdings gar kein Geld aus dem Regelbedarf ausgegeben worden sein dann wird man dich sicher fragen wie das sein kann.
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Ich habe es so verstanden dass die Abrechnungen vom Jobcenter bisher nie beanstandet wurden und jetzt Unstimmigkeiten entdeckt wurden.
Da erscheint es mir am naheliegendsten die ganzen Abrechnungen nochmal beim Jobcenter persönlich einzureichen mit der Bitte bei der geforderten "Neusortierung" zu helfen.
Viele Grüße
Michael
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Wenn du bisher alles korrekt angegeben hast (auch entstandenes Guthaben) dann ist alles ok.
Guthaben aus Stromkosten wird nicht angerechnet weil die Stromkosten vom Regelsatz bestritten werden.
Heizkosten und sonstige Nebenkosten werden angerechnet weil sie zu den Kosten der Unterkunft zählen.
Du brauchst auch nix durchzurechnen. Gib dem Jobcenter nochmal sämtliche Abrechnungen des betreffenden Zeitraums.
Am besten ist es dafür einen persönlichen Termin zu vereinbaren damit eventuelle Unstimmigkeiten geklärt werden können.
Die Mitarbeiter in den Jobcentern beißen nicht und sind froh darüber wenn man mit ihnen auf Augenhöhe kommuniziert und kooperiert.
Viele Grüße
Michael
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Wenn du deinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommst können die Leistungen des Jobcenters komplett gestrichen werden, inklusive der Kosten für die Unterkunft, sprich Miete.
Es ist also empfehlenswert die Forderungen des Sachbearbeiters zu erfüllen auch wenn es in den nächsten Monaten eine Doppelbelastung für dich ist.
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Ich teilte die Arbeitsaufnahme etwa am 14.07 dem Jobcenter telefonisch mit
Du könntest versuchen von deinem Telefonanbieter einen Einzelverbindungsnachweis zu bekommen.
Damit kannst du zumindest belegen dass du dort angerufen hast.
Das beweist zwar nicht dass du die bevorstehende Arbeitsaufnahme gemeldet hast aber es verbessert deine Glaubwürdigkeit.
Ich würde dir in jedem Fall empfehlen dich vor der Stellungnahme beraten zu lassen.
Such mal im Internet nach kostenloser Rechtsberatung. Vielleicht findet sich eine Institution in deiner Nähe die sowas anbietet.
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Du musst einen Antrag stellen der dann genehmigt werden muss.
Die Genehmigung kann maximal 3 Wochen vor Beginn der Abwesenheit erfolgen. Das heißt wenn du den Antrag 5 Wochen vor Beginn der Abwesenheit stellst wird es mindestens 2 Wochen dauern bis die Genehmigung kommt.
Die Dauer der Abwesenheit darf maximal 21 Tage betragen.
In deinem Fall sehe ich kein Problem bei der Genehmigung.