Ablauf ALG 1

  • Hallo,

    ich bin mit dem Thema ALG 1 gar nicht vertraut und möchte keine Fehler machen.

    Ich bin seit November 2024 krankgeschrieben.
    Ich bin gestern betriebsbedingt gekündigt worden unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist zum 30.11.2026.
    Eine Klage kommt bei mir aus gesundheitlichen Gründen nicht in Frage. Ich habe hier auch ein Attest meines Arztes, was das Gesundheitsrisiko einer Klage bescheinigt.
    Mit dem Arbeitgeber möchte ich statt der Klage einen Abwicklungsvertrag schließen. Der Arbeitgeber hat durchblicken lassen, dass eine Rückkehr für mich nicht mehr in Betracht kommt und er mich bis zum Ende des Vertrages unwiderruflich freistellen würde.
    Nach dem Erhalt der Kündigung habe ich mich gestern online arbeitssuchend gemeldet.
    Da wurde ich gebeten möglichst bald ein Beratungsgespräch zu vereinbaren . Ich möchte erstmal wieder zur Ruhe kommen und die Kündigung mit der ganzen Aufregung verdauen.

    Meine Frage ist, wie geht es nun mit der Arbeitsagentur weiter? Werde ich jetzt schon Bewerbungen schreiben müssen und dies dokumentieren müssen?
    Ich würde in 2-3 Wochen anfangen meine Unterlagen zusammenzustellen und den Markt sondieren.
    Was meint ihr?

    Ich würde gerne auch eine Fortbildung zum DataAnalyst machen.

    Herzlichen Dank für das Lesen , über ein kurzes Feedback würde ich mich freuen

  • Da wurde ich gebeten möglichst bald ein Beratungsgespräch zu vereinbaren

    Arbeitsuchend melden war o.k. Auch als "arbeitsuchend" kannst du dich bewerben. Ein Beratungsgespräch kannst du auch vereinbaren und dort nach einer Fortbildung fragen.

    Erst am 1.12.26 müsstest du dich (persönlich) arbeitslos melden und ab diesem Tag zählt der Anspruch auf ALG.

    Mit dem Arbeitgeber möchte ich statt der Klage einen Abwicklungsvertrag schließen.

    Ob das nach Erhalt der betriebsbedingten Kündigung noch möglich ist ?

  • Danke für Deine Antwort.
    Ich lese zwischen den Zeilen, dass ich erstmal nichts muss, aber alles kann.


    Zu dem Abwicklungsvertrag - klar kann ich den schließen solange die Firma da mitspielt.Die Firma hat auch ein Interesse daran, um Rechtssicherheit zu bekommen und einer Klage aus dem Weg zu gehen.

  • Ich lese zwischen den Zeilen,

    Warum zwischen den Zeilen? Selbstverständlich kannst du dich jetzt bewerben, es existiert aber noch keine Verpflichtung durch die Arbeitsagentur, ebenso wenig eine Vereinbarung nach Beratung. Falls du dich jetzt schon bewerben willst, solltest du beachten, dass der Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme zu deinem derzeitigen gesundheitlichen Zustand passt.

    Die Firma hat auch ein Interesse daran, um Rechtssicherheit zu bekommen und einer Klage aus dem Weg zu gehen.

    Ich denke, die Firma ist sicher, dass die Kündigung rechtlich korrekt ist und sähe einer KS-Klage auch gelassen entgegen.

    Aber warum hat die Firma dir nicht vorher einen Aufhebungs-/Abwicklungsvertrag angeboten, sondern aus betrieblichen Erfordernissen gekündigt? Schließt die Firma oder strukturiert sie um? Ich nehme an, dass dein AG jetzt nicht mehr mitspielt.

  • Bist du noch im Krankengeldbezug? Wenn du die 72 Wochen noch nicht voll hast, ändert sich durch die Kündigung/Aufhebung des Arbeitsvertrages gar nichts, du bekommst bei Krankheit weiter Krankengeld ggf. bis zur Aussteuerung. In dem Fall kannst du dann auch mit Krankschreibung ALG 1 (aufgrund Nahtlosigkeit) beantragen.

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