Ich habe heute einen Abwicklungsvertrag geschlossen - ich bin ab heute frei unwiderruflich gestellt. Der Arzt hat das Ende der AU auf den 15.4.2026 geändert und mir von einer Klage aus medizinischen Gründen abgeraten.
Beiträge von PeterPrima
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Danke für Deine Antwort.
Ich lese zwischen den Zeilen, dass ich erstmal nichts muss, aber alles kann.
Zu dem Abwicklungsvertrag - klar kann ich den schließen solange die Firma da mitspielt.Die Firma hat auch ein Interesse daran, um Rechtssicherheit zu bekommen und einer Klage aus dem Weg zu gehen. -
Hallo,
ich bin mit dem Thema ALG 1 gar nicht vertraut und möchte keine Fehler machen.
Ich bin seit November 2024 krankgeschrieben.
Ich bin gestern betriebsbedingt gekündigt worden unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist zum 30.11.2026.
Eine Klage kommt bei mir aus gesundheitlichen Gründen nicht in Frage. Ich habe hier auch ein Attest meines Arztes, was das Gesundheitsrisiko einer Klage bescheinigt.
Mit dem Arbeitgeber möchte ich statt der Klage einen Abwicklungsvertrag schließen. Der Arbeitgeber hat durchblicken lassen, dass eine Rückkehr für mich nicht mehr in Betracht kommt und er mich bis zum Ende des Vertrages unwiderruflich freistellen würde.
Nach dem Erhalt der Kündigung habe ich mich gestern online arbeitssuchend gemeldet.
Da wurde ich gebeten möglichst bald ein Beratungsgespräch zu vereinbaren . Ich möchte erstmal wieder zur Ruhe kommen und die Kündigung mit der ganzen Aufregung verdauen.Meine Frage ist, wie geht es nun mit der Arbeitsagentur weiter? Werde ich jetzt schon Bewerbungen schreiben müssen und dies dokumentieren müssen?
Ich würde in 2-3 Wochen anfangen meine Unterlagen zusammenzustellen und den Markt sondieren.
Was meint ihr?Ich würde gerne auch eine Fortbildung zum DataAnalyst machen.
Herzlichen Dank für das Lesen , über ein kurzes Feedback würde ich mich freuen