Probleme bei der Antragsstellung

  • Hallo zusammen,

    vor paar Tagen sprach mich eine Kollegin an und fragte mich ob ich ihr in einer Angelegenheit helfen kann und da ich mich persönlich in der Thematik kaum auskenne und gefühlt nicht mehr voran komme. Hoffe ich, hier kann mir jemand eine Einschätzung geben, weil ich langsam nicht mehr weiter weiß. Es geht um die Mutter einer Arbeitskollegin. Sie lebt seit etwa fünf Jahren in Deutschland. Im letzten Jahr hatte sie eine befristete Beschäftigung, ist danach in ALG I gerutscht und hat anschließend ergänzend Bürgergeld (Aufstockung) beantragt, weil das Geld nicht ausgereicht hat.

    Das Problem: Sie erhält seit inzwischen etwa fünf Monaten kein Bürgergeld mehr.

    Laut Aussage meiner Kollegin ist es so, dass ihre Mutter sprachlich große Schwierigkeiten hat und deshalb kaum selbstständig mit den Behörden kommunizieren kann. Sie versucht immer wieder, persönlich beim Jobcenter vorzusprechen, wird dort aber jedes Mal abgewiesen mit dem Hinweis, dass alles nur noch telefonisch oder über Termine geregelt wird (die sie auch nur telefonisch erhält, Beratungstermine sind bisher wohl auch nur telefonisch gewesen). Termine soll sie telefonisch vereinbaren, was für sie aufgrund der Sprachbarriere kaum möglich ist.

    Am Donnerstag sind meine Kollegin und ihre Mutter gemeinsam erneut hingegangen, mit einem vollständig ausgefüllten Bürgergeldantrag. Sie wurden jedoch direkt an der Tür abgewiesen mit der Begründung, dass nichts mehr vor Ort angenommen wird und sie die Unterlagen in den Briefkasten werfen oder telefonisch Kontakt aufnehmen sollen.

    Zusätzlich kommt dazu, dass offenbar weiterhin Schreiben (z. B. Weiterbewilligungsunterlagen) per Post ankommen, teilweise sogar unvollständig bzw. „leer“, was die Situation noch unverständlicher macht.

    Die finanzielle Lage ist inzwischen sehr kritisch:
    Die Mutter konnte seit etwa zwei Monaten keine Miete mehr zahlen, da schlicht das Geld fehlt. Es besteht mittlerweile die konkrete Gefahr von Wohnungslosigkeit. Meine Kollegin selbst arbeitet nur in Teilzeit (20 Stunden) und kann ihre Mutter finanziell kaum unterstützen.

    Für mich wirkt die gesamte Situation sehr merkwürdig...entweder liegt ein massives Missverständnis vor oder es läuft tatsächlich etwas bei der Behörde schief.

    Meine Fragen:
    - Ist so ein Vorgehen des Jobcenters überhaupt zulässig?
    - Welche Möglichkeiten gibt es, wenn jemand aufgrund von Sprachbarrieren keinen Zugang zum System bekommt?
    - Was kann man konkret und kurzfristig tun, um die drohende Wohnungslosigkeit zu verhindern?
    - An welche Stellen kann man sich wenden (Beratungsstellen, Sozialverbände etc.)?

    Ich bin für jeden Hinweis dankbar, wie ich meiner Kollegin und ihrer Mutter in dieser Situation konkret helfen kann.

    Liebe Grüße und schöne Feiertage

  • Ist so ein Vorgehen des Jobcenters überhaupt zulässig?

    Ja, ist es und Zugang zum System bekommt jeder. Hilfe gibts auch für Ausländer mit Sprachschwierigkeiten. Sprachbarrieren gibt es hier nicht. Es läuft nichts schief beim Jobcenter.

    Viele Infos des JC gibt es in vielen Sprachen, aber nicht in jedem Schreiben an jeden Leistungsbezieher in seiner Sprache, denn die Amtssprache ist deutsch. Die Frau verstand evtl. nur nicht, dass Bürgergeld nach jedem Bewilligungszeitrum/BWZ wieder/weiter beantragt werden muss, wenn man noch hilfebedürftig ist.

    Ohne Weiterbewilligungsantrag gibt es einfach keine Leistung mehr. Die "leeren" Weiterbewilligungsformulare kamen als Serviceleistung des JC per Post und zeigten, dass sie EINMAL vor 5 Monaten solch ein Formular ausfüllen/unterschreiben und per Post zum JC senden sollte, um weiterhin Bürgergeld zu erhalten.

    Das geht immer ohne Termin und ohne persönliche Vorsprache.

    Konkret und ganz zeitnah kann man jetzt den Weiterbewilligungsantrag ausfüllen und dem JC zusenden, sofern noch kein "Aufhebungsbescheid" vorliegt. Rückwirkend wird das JC allerdings nichts zahlen.

    Drohende Wohnungslosigkeit kündigt sich meist durch Kündigung an. Liegt diese schon vor? Hat man mit dem Vermieter Kontakt aufgenommen und die Situation verständlich erklärt ? Wenn nicht, sollte das ganz zeitnah erfolgen.

    Das Problem:

    ---- ist hier eher ein selbstgemachtes. Nämlich, dass die Tochter dich erst jetzt dich fragt und offenbar lange Zeit niemand Infos im Netz zu solch grds. Fragen suchte.

  • Und lt. ihrer Aussage kann man in unseren lokalen Jobcenter alles nur noch über Termine regeln oder ist damit die Antragsstellung bzw. Abgabe des Antrags gemeint?
    Die erstmalige Antragsstellung erfolgte lt. der Kollegin schon im November mit einsetzen der Arbeitslosigkeit bzw. wurden dort die ersten Papiere ihrer Aussage nach abgegeben, daher müsste doch hier § 37 SGB II greifen oder nicht?

    Und wieso haben sie das nicht einfach gemacht?

    Das frage ich mich auch ehrlich gesagt und kann es dir auch nicht sagen. Sie und ich haben heute nochmal geschrieben, dass wir ggf. am Dienstag zusammen zum Jobcenter gehen.

  • Man kann in allen JC bundesweit alles noch postalisch beantragen und mitteilen. Auch Hausbriefkästen haben alle JC. Das geht alles ohne Termin und analog.

    Das JC versendet an Antragsteller schriftliche Einladungen, zB. nach Erst-/Hauptantrag zu einem Erstgespräch nach § 15 SGB II. Das sollte hier schon im Nov/Dez gewesen sein, sofern im November ein Antrag der Mutter vorlag. Fehlende Nachweise im Antrag würden schriftlich als Aufforderung zur Mitwirkung vom JC vor der Leistungsbewilligung verlangt werden.

    Hier kann man nur rätseln, was seit November nicht beachtet/nicht gemacht wurde. Aber korrekt ist, dass der § 37 SGB II gültig ist. Der erste Bewilligungszeitraum endete wahrscheinlich zum 31.3. Ein zugesandtes "leeres" WB-Formular und die notwendigen Anlagen EK,VM, KDU sollte nun unverzüglich ausgefüllt und unterschrieben dem JC zugeschickt werden bzw. in den Hausbriefkasten des JC geworfen werden.

    Sie und ich haben heute nochmal geschrieben, dass wir ggf. am Dienstag zusammen zum Jobcenter gehen.

    Dann werdet ihr, weil keine Einladung vorliegt und auch kein Termin vereinbart wurde, keinen zuständigen Mitarbeiter/Arbeitsvermittler fragen können und werdet wahrscheinlich wieder abgewiesen werden.

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