Jobcenter verlangt Arbeitsvertrag nach Arbeitsaufnahme und Abmeldung

  • Hallo zusammen,

    ich habe mich vor einiger Zeit schriftlich, mit Bestätigung der Sachbearbeiterin, von allen Leistungen abgemeldet, da ich durch eine Arbeitsaufnahme keine Leistungen mehr benötige . Am Telefon sagte man mir kurz drauf, dass das Jobcenter ein gesetzliches Recht dazu habe meinen Arbeitsvertrag zu sehen und zu prüfen. Ich habe jedoch eine Verschwiegenheitserklärung bei meinem Arbeitgeber unterschrieben und habe Sorge, dass ich diese dadurch breche , wenn ich dem JC den Vertrag in Kopie schicke, wie sie es fordern. Man begründete die Forderung nach dem vollständigen Vertrag mit §60 SGBI, aber dort steht doch nur drin, dass dies bei Leistungen greift, die man erhält oder beantragt hat. Ich habe die Leistungen ja beendet und benötige nichts mehr. Ich bin bereit zur Berechnung einer eventuellen Rückforderung einen Kontoauszug und eine Lohnabrechnung hinzuschicken, jedoch den Arbeitsvertrag geht das JC nichts an, meiner Ansicht nach. Wie seht ihr das, bzw. hat da jemand einschlägige Erfahrungen ? Danke vorab

  • Das Ganze

    dürfte mehr als nur den §60 SGB I zum Inhalt haben.

    Kommt denn eine Rückforderung aus Überzahlung in Frage? Das sollte doch lesbar sein. Dann genügt mW der Kontoauszug als Nachweis des Zuflusses, denn aus einem Arbeitsvertrag oder einer Lohnabrechnung erkennt man den tatsächlichen Zufluss nicht.

  • Ja, eine Rückforderung kommt in Frage, dafür habe ich ihnen ja bereits schriftlich angeboten die Lohnabrechnung und einen Kontoauszug zu übermitteln nach Erhalt, um eben den Zufluss zu belegen und damit sie berechnen können. Die Daten gebe ich auch gern heraus und darauf haben sie logischerweise ein Anrecht. Im Schreiben berufen sie sich aber wirklich nur auf § 60 und fordern zusätzlich zu den o.g. Unterlagen auch den vollständigen Arbeitsvertrag.

  • Meine Güte, leg doch den Nachweis des Zuflusses vor. Dann kann die Überzahlung berechnet und zurückgefordert werden.

    Was denkst du denn, was dir passiert, wenn du den Arbeitsvertrag nicht vorlegst?

    mW gelten für diese gar nicht seltenen Überzahlungen andere Rechtsgrundlagen zwecks Rückforderung.

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