Ja, eine Rückforderung kommt in Frage, dafür habe ich ihnen ja bereits schriftlich angeboten die Lohnabrechnung und einen Kontoauszug zu übermitteln nach Erhalt, um eben den Zufluss zu belegen und damit sie berechnen können. Die Daten gebe ich auch gern heraus und darauf haben sie logischerweise ein Anrecht. Im Schreiben berufen sie sich aber wirklich nur auf § 60 und fordern zusätzlich zu den o.g. Unterlagen auch den vollständigen Arbeitsvertrag.
Beiträge von Sonne86
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Das Ganze kam danach noch per Post, eben nur mit besagtem § 60 als Begründung.
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Hallo zusammen,
ich habe mich vor einiger Zeit schriftlich, mit Bestätigung der Sachbearbeiterin, von allen Leistungen abgemeldet, da ich durch eine Arbeitsaufnahme keine Leistungen mehr benötige . Am Telefon sagte man mir kurz drauf, dass das Jobcenter ein gesetzliches Recht dazu habe meinen Arbeitsvertrag zu sehen und zu prüfen. Ich habe jedoch eine Verschwiegenheitserklärung bei meinem Arbeitgeber unterschrieben und habe Sorge, dass ich diese dadurch breche , wenn ich dem JC den Vertrag in Kopie schicke, wie sie es fordern. Man begründete die Forderung nach dem vollständigen Vertrag mit §60 SGBI, aber dort steht doch nur drin, dass dies bei Leistungen greift, die man erhält oder beantragt hat. Ich habe die Leistungen ja beendet und benötige nichts mehr. Ich bin bereit zur Berechnung einer eventuellen Rückforderung einen Kontoauszug und eine Lohnabrechnung hinzuschicken, jedoch den Arbeitsvertrag geht das JC nichts an, meiner Ansicht nach. Wie seht ihr das, bzw. hat da jemand einschlägige Erfahrungen ? Danke vorab