Mit etwas mehr Geschick wäre das auch gelungen und das maximale Schonvermögen deutlich überschritten gewesen.
Nur, dass Gewinne erstmal kein Vermögen sind, sondern Einkommen im Monat des Zuflusses.
Das Jobcenter möchte nun 8.000 € haben. Mir ist bewusst, dass es so rechnen darf, doch erscheint mir das als eine ziemlich krasse Forderung.
Ob dir das krass erscheint oder nicht: wenn das Jobcenter die jeweiligen Gewinne im Monat des Zuflusses korrekt angerechnet hat, dann gibt es daran nichts zu rütteln. Und es gibt kein "darf". Wie das Jobcenter korrekt rechnen muss, steht im Gesetz. Oder denkst du, ein Mitarbeiter dort macht sich strafbar, indem er zu euren Gunsten wissentlich falsch rechnet?
Natürlich werden wir Widerspruch einlegen.
Gegen eine Anhörung ist ein Widerspruch unzulässig. Du musst schon erst einmal den Bescheid abwarten.
Die Frage ist nur, auf welchem Weg das vermutlich auch erfolgreich sein wird, falls überhaupt möglich.
Die rechtssicheren Wege, einen Widerspruch zu erheben, stehen dann in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides.
Eure persönliche Situation mit Kindern und Schule hat damit nichts zu tun. Außer, dass es eh noch Probleme geben kann, wenn ihr das Einkommen/die Einkünfte nicht selbst oder nicht rechtzeitig gemeldet habt. Denn es geht ja um 2024 und jetzt ist schon Herbst 25. Angesichts der Jahresfrist des 48/45 SGB X deutet etliches darauf hin, dass ihr die Gewinne nicht oder nicht sofort mitgeteilt habt.