Gesetzliche Krankenkasse und GEZ bei Bürgergeld

  • Moin Moin,

    bisher habe ich die GEZ Gebühren immer überwiesen.
    Die gesetzliche Krankenkasse wurde abgebucht.

    Weiß jemand, wie da jetzt vorzugehen ist nach dem Antrag auf Bürgergeld?
    Sollte ich den Überweisungsauftrag an die GEZ stornieren?
    Kommuniziert die Krankenkasse automatisch mit der Stadt oder wird der Betrag für die Krankenkasse weiter automatisch abgebucht?

    :hmm

  • Du liest die Beiträge wirklich immer sehr genau.
    Danke!

    Ich hätte schreiben sollen: „Falls es bewilligt wird“.

    Eine Frage bitte noch zur gesetzlichen Krankenkasse:
    Wird der Betrag direkt von der Stadt an die Krankenkasse überwiesen, falls es bewilligt wird, oder an mich, dass ich selber die Krankenkasse bezahle?

    VG

  • Moin,

    Abwarten bis der Bescheid kommt von der GEZ

    meintest du eigentlich „Abwarten bis der Bescheid kommt von der Stadt"?
    Danke jedenfalls für den Hinweis!
    Ich war davon ausgegangen, dass die GEZ-Beträge von der Stadt weiter bezahlt werden.
    Das ist also falsch. Man muss selber aktiv werden und eine Befreiung beantragen, da man sonst die Beträge weiter bezahlt.

    Handelt es sich hierbei wohl um die offizielle Seite?
    https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_u…/index_ger.html

  • Handelt es sich hierbei wohl um die offizielle Seite?

    Ja, das ist sie. Für den Rundfunkbeitrag. Es gibt die GEZ seit >10 Jahren nicht mehr.

    Das Jobcenter bzw. die Optionskommune, die deinen Bürgergeld-Antrag bearbeitet, schickt dir dann mit der Bewilligung eine Bescheinigung, die für den RB-Befreiungsantrag zu nutzen ist.

  • Moin,

    nun ist alles klar für mich wegen der Krankenversicherung, sowie wegen der Pflichtbeiträge für das Staatsfernsehen.
    Die ergänzenden Beiträge haben mir geholfen.

    :thumbup:

  • Moin moin,

    ich habe es leider noch nicht geschafft den Antrag auf Freistellung vom Rundfunkbeitrag auszufüllen, auszudrucken und per Einschreiben an die GEZ zu schicken.
    Weiß jemand, ob man den Betrag auch rückwirkend erstattet bekommt?
    Mein Überweisungsauftrag wird nämlich in drei Tagen schon wieder ausgeführt.

  • Weiß jemand, ob man den Betrag auch rückwirkend erstattet bekommt?

    §4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag:

    (4) Die Dauer der Befreiung oder Ermäßigung richtet sich nach dem Gültigkeitszeit raum des Nachweises nach Absatz 7 Satz 2. Sie beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Gültigkeitszeitraum beginnt, frühestens jedoch drei Jahre vor dem Ersten des Monats, in dem die Befreiung oder Ermäßigung beantragt wird.

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