Beiträge von Suste

    Moin moin,

    danke für eure Antworten!

    Ich habe bei der Bank angerufen und gefragt, wo ich die aktuellen AGB finden kann, in denen mitgeteilt wird, dass Geldeingänge mit Lohn, Gehalt oder Rente gekennzeichnet werden müssen, wie man es mir mündlich in der Filiale mitgeteilt hatte.
    Der Mitarbeiter hat die AGB nicht gefunden. Ich habe sie aber dann in seinem Beisein am Telefon unten auf der Seite entdeckt. Auf meine Frage wo ich denn die Informationen die von mir angefragt wurden finden kann hatte der Mitarbeiter sich Zeit erbeten, die Information aber nicht gefunden.

    Ich habe sie selber später auch nicht in den AGB gefunden, aber in einem Preis- und Leistungsverzeichnis.
    Dort steht:

    "Entgelt für die Kontoführung (monatlich)

    Kostenlos

    bei einem monatlichen
    Gehaltseingang von
    mindestens 600,00 EUR.
    Für jeden Kalender-
    monat, in welchem
    diese Voraussetzung
    nicht erfüllt wird,
    fällt im Folgemonat
    ein Entgelt für die
    Kontoführung von
    3,95 EUR an."

    Aktuellere AGB gibt es nicht. Scheinbar hatte der Mitarbeiter in der Filiale etwas verwechselt, denn nur bei dem nächst teureren Konto ist die Mindest-Geldeingangsgrenze auf 1000 € erhöht worden.


    Da kann ich dann wohl nichts machen.

    Moin zusammen,

    bei meiner Bank ist es so, dass bis vor kurzen 600 € Geldeingang nötig waren, damit die Kontoführungsgebühren von vier Euro pro Monat nicht erhoben wurden.
    Das wurde vor kurzem erhöht.

    Mein Problem ist aber, dass die Kontoführungsgebühren trotz des nun vorhandenen Geldeingangs weiter erhoben werden.
    Auf meine Frage bei der Bank wurde mir mitgeteilt, dass ein Geldeingang nur gezählt wird wenn er als Lohn, Gehalt oder Rente gekennzeichnet ist.

    Kann jemand sagen, ob es für dieses Problem eine Lösung gibt?

    :thumbup:

    Moin moin,

    ich habe es leider noch nicht geschafft den Antrag auf Freistellung vom Rundfunkbeitrag auszufüllen, auszudrucken und per Einschreiben an die GEZ zu schicken.
    Weiß jemand, ob man den Betrag auch rückwirkend erstattet bekommt?
    Mein Überweisungsauftrag wird nämlich in drei Tagen schon wieder ausgeführt.

    Moin,

    Abwarten bis der Bescheid kommt von der GEZ

    meintest du eigentlich „Abwarten bis der Bescheid kommt von der Stadt"?
    Danke jedenfalls für den Hinweis!
    Ich war davon ausgegangen, dass die GEZ-Beträge von der Stadt weiter bezahlt werden.
    Das ist also falsch. Man muss selber aktiv werden und eine Befreiung beantragen, da man sonst die Beträge weiter bezahlt.

    Handelt es sich hierbei wohl um die offizielle Seite?
    https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_u…/index_ger.html

    Du liest die Beiträge wirklich immer sehr genau.
    Danke!

    Ich hätte schreiben sollen: „Falls es bewilligt wird“.

    Eine Frage bitte noch zur gesetzlichen Krankenkasse:
    Wird der Betrag direkt von der Stadt an die Krankenkasse überwiesen, falls es bewilligt wird, oder an mich, dass ich selber die Krankenkasse bezahle?

    VG

    Moin Moin,

    bisher habe ich die GEZ Gebühren immer überwiesen.
    Die gesetzliche Krankenkasse wurde abgebucht.

    Weiß jemand, wie da jetzt vorzugehen ist nach dem Antrag auf Bürgergeld?
    Sollte ich den Überweisungsauftrag an die GEZ stornieren?
    Kommuniziert die Krankenkasse automatisch mit der Stadt oder wird der Betrag für die Krankenkasse weiter automatisch abgebucht?

    :hmm