Moin moin,
danke für eure Antworten!
Ich habe bei der Bank angerufen und gefragt, wo ich die aktuellen AGB finden kann, in denen mitgeteilt wird, dass Geldeingänge mit Lohn, Gehalt oder Rente gekennzeichnet werden müssen, wie man es mir mündlich in der Filiale mitgeteilt hatte.
Der Mitarbeiter hat die AGB nicht gefunden. Ich habe sie aber dann in seinem Beisein am Telefon unten auf der Seite entdeckt. Auf meine Frage wo ich denn die Informationen die von mir angefragt wurden finden kann hatte der Mitarbeiter sich Zeit erbeten, die Information aber nicht gefunden.
Ich habe sie selber später auch nicht in den AGB gefunden, aber in einem Preis- und Leistungsverzeichnis.
Dort steht:
"Entgelt für die Kontoführung (monatlich)
Kostenlos
bei einem monatlichen
Gehaltseingang von
mindestens 600,00 EUR.
Für jeden Kalender-
monat, in welchem
diese Voraussetzung
nicht erfüllt wird,
fällt im Folgemonat
ein Entgelt für die
Kontoführung von
3,95 EUR an."
Aktuellere AGB gibt es nicht. Scheinbar hatte der Mitarbeiter in der Filiale etwas verwechselt, denn nur bei dem nächst teureren Konto ist die Mindest-Geldeingangsgrenze auf 1000 € erhöht worden.
Da kann ich dann wohl nichts machen.