Weiterbewilligung abgelehnt wegen angeblichen Vermögens in Unternehmergesellschaft (UG)

  • (Vorab: einige Daten/Zahlen verändert)

    Ich war seit knapp 2 Jahren Bürgergeldempfänger, der letzte Bewilligungszeitraum endete im Mai 2025. Ich habe Mitte Mai einen Weiterbewilligungsantrag gestellt, zu welchem ich nach langem Hinundher gestern die Ablehnung erhalten habe.

    Hintergrund: Ich habe bei meinem vorherigen Arbeitgeber an einem Mitarbeiterprogramm teilgenommen, aus welchem ich Ansprüche an Unternehmensaktien erworben habe. Für dieses Programm habe ich vor Jahren eine UG zur Vermögensverwaltung gegründet, die somit Begünstigte der Optionen war. Diese Optionen waren lange wertlos, sind aber bis Anfang 2025 soweit gestiegen, dass ich die Optionen einlösen und verkaufen konnte.


    Ich nehme mal beispielhafte Zahlen: Ich habe rund 35k EUR aus den Aktien erhalten. Ich habe einen Steuerberater gefunden, der mir ausgerechnet hat, dass ich mir vom Erlös eine Ausschüttung von rund 10.000 auszahlen kann.

    Diese Ausschüttung habe ich im Mai vorgenommen und dem Jobcenter auch im Mai gemeldet, im vollen Bewusstsein, dass ich die Leistungen für Mai werde zurückzahlen müssen. Dazu habe ich zeitgleich Kapitalertragssteuer ans Finanzamt gezahlt.

    Parallel habe ich meine Weiterbewilligung des Bürgergelds ab Juni beantragt, da ich selbst nach der Ausschüttung privat klar unter dem Vermögensfreibetrag von 15.000 EUR erblieben bin. Ich habe dem Jobcenter dabei eine sogenannte Werthaltigkeitsbescheinigung meines Steuerberaters beigefügt, in der dieser die Aktiva und Passiva der UG sowie die Höhe der Ausschüttung bescheinigt.

    In der UG verblieben demnach aktuell rund 20.000 EUR, die als Passiva geführt werden, da ich hiervon im Laufe des aktuellen Jahres natürlich noch weitere Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Jahresabschlüsse, Steuerberaterkosten etc zu zahlen habe.

    Die Reaktion des Jobcenters war, dass ich zunächst an die Abteilung für Selbständige weitergeleitet wurde. Ich habe angemerkt, dass ich nur durch eine UG zur Vermögensverwaltung, die zudem keinerlei Geschäftstätigkeit ausübt, nicht als Selbständiger gelten sollte. Das Einzige, was die UG seit Gründung aktiv gemacht hat, war dieses eine Aktiengeschäft mit den Optionen. Auf diesen Hinweis meinerseits wurde bis heute nie konkret eingegangen.

    Das Jobcenter hat mich die letzten 3 Monate mit regelmäßigen Nachfragen zu immer neuen Dokumenten bombardiert: Gründungsurkunde der UG, Jahresabschlüsse, immer neue Kontoauszüge, Nachweise zu evtl. vorhandenen Immobilien/Krediten/Vermögen der UG, dem Vertrag zum Mitarbeiterprogramm, genaue An-/Verkaufspreise der Aktien, Nachweise dass ich keine weiteren Aktien besitze und diverses mehr. Ich habe immer fleißig die Dokumente nachgereicht.

    Heute nun kam also die Ablehnung meiner Weiterbewilligung, da das Amt sich auf die Position stellt, ich hätte ja 20.000 EUR „Vermögen“ in der UG und wäre somit nicht bedürftig.

    Der Punkt, dass die 20.000 EUR ja nicht wirklich „mein“ Geld sind und ich diese gar nicht anfassen darf, wird hier völlig ignoriert. Privatentnahmen gibt es bei der UG nicht, und wenn ich von dem Geld zB meine Miete zahlen würde, wäre das im Grunde Steuerhinterziehung.

    Ich habe in meinen letzten Schreiben an das Jobcenter mehrfach darauf hingewiesen, dass ich über keinerlei Vermögen mehr verfüge. Die Ausschüttung aus Mai ist in den vergangenen Monaten durch Miete/Lebenshaltung aufgebraucht (ein Teil davon war schon verdampft als die Ausschüttung einging, weil mein Privatkonto da bereits im Dispo war).

    Ich habe in meinen Schreiben ans Jobcenter mehrfach um Hilfe oder Informationen gebeten, evtl. Übergangskredite bis zur Weiterbewilligung zu erhalten, da ich stetig weiter ins Minus rutsche und meine weitere Lebenshaltung und Miete seit diesem Monat nicht mal mehr durch meinen Dispositionskredit finanzieren kann. Auf keine dieser Anfragen wurde auch nur eingegangen.

    Meine aktuelle Lage sehe ich so:

    Ich muss a) kurzfristig Widerspruch gegen den Bescheid einreichen und b) einen Eilantrag auf Unterstützung stellen, da mir die Zeit davon läuft. Potentiell muss ich im Anschluss dann juristisch gegen das Amt vorgehen.

    Ist das so korrekt?

    Ich nehme nicht an, dass jemand hier in einer vergleichbaren Situation war, aber ich hoffe, dass womöglich jemand einen Hinweis hat, wie ich das Problem auflösen kann. Es kann doch nicht sein, dass das Amt mit der Feststellung durchkommt, ich hätte Vermögen in der UG, wenn ich dieses gar nicht anrühren kann und mein privates Konto im Minus ist.

    Für alle, die bis hierher durchgehalten haben – Danke, ich habe wirklich versucht, es kurz zu halten, aber das geht irgendwie nicht kürzer 😊

    Tiny

  • Was passiert mit den Aktien, wenn du die UG auflöst? Warum nimmst du die 20.000 Euro nicht und legst sie in einer Altersvorsorge an? Dann wäre es per Gesetz geschützt. Die Idee, sein Vermögen durch so ein Konstrukt wie diese UG zu schützen, ist eher abenteuerlich.

  • Ich habe es vermutlich nicht ausführlich oder korrekt erklärt:

    Die Aktien habe ich (bzw. die Firma) an dem Tag verkauft, an welchem ich sie erhalten habe. Die sind also weg.

    Der Erlös ging auf's Firmenkonto. Aus dem Erlös habe ich eine Ausschüttung vorgenommen und hierfür Steuern gezahlt.

    Danach verbleiben auf dem Firmenkonto 20.000 EUR - diese sind effektiv Rücklagen für alle noch ausstehenden Kosten, die im Rahmen des Aktiengeschäfts im Laufe des Jahres noch entstehen - weitere Steuern, Sozialabgaben, der Steuerberater, der Jahresabschluss der UG etc.

    Das hat der Steuerberater schriftlich dem Jobcenter bestätigt.

    Diese Kosten enstehen der UG auf jeden Fall in diesem Geschäftsjahr. Das Jobcenter stellt sich auf den Standpunkt, dies wäre mein "Vermögen" und ich könne davon leben.

    Nur, dass ich dieses Geld eben nicht für meinen Lebensunterhalt ausgeben darf. Wenn ich davon jetzt z.B. meine private Miete zahlen würde, wäre dies Steuerhinterziehung - man darf bei einer UG (ebenso wie bei einer GmbH) ja nicht einfach so private Ausgaben tätigen. Es gibt wie erwähnt keine "Privatentnahme" bei UG/GmbH. Ich muss rechtlich sogar zudem noch jährlich 25% des Vermögens der UG zurücklegen, da das "Ziel" einer UG immer sein soll, irgendwann eine GmbH zu werden, und so soll das Kapital hierfür angespart werden. Das ist alles vom Finanzamt verbindlich vorgegeben. Nur, das Jobcenter ignoriert all diese Umstände.

    Und selbst wenn ich das Geld nun unrechtmäßig einfach ausgeben würde für Miete und Lebensunterhalt - dann steht am Jahresende das Finanzamt da und fragt nach seinem Geld, und ich sage dann - "Ätsch, das ist weg" oder wie?

    Da ist nichts abenteuerliches dran - ich habe exakt das Geld, dass ich tatsächlich nach allen Steuern/Abgaben für mich privat verwenden darf, an mich ausgeschüttet und als private Einnahme dem Jobcenter gemeldet.

  • Steuerrechtliche Vorschriften gelten nunmal im SGB II nicht. Du wirst zu dem Thema nichts finden, denn auf die abenteuerliche Idee, sein Vermögen in einer UG anzulegen, ist noch niemand gekommen. Das JC wird bei seiner Meinung bleiben, du kannst dann klagen.

  • Eine UG mit dem Zweck der Vermögensverwaltung ist überhaupt nichts abenteuerliches, das ist ein völlig normales Konstrukt und gang und gäbe. Gibt es tausendfach.

    Ich finde es ja grundsätzlich nett, dass du überhaupt antwortest, aber deine Antworten machen auch klar, dass du meinen Post nicht gelesen hast, bevor du antwortest.

    Zuerst fragst du, was mit den Aktien passiert, wenn ich die UG auflöse - dabei hatte ich im zweiten Absatz bereits geschrieben, dass die Aktien längst verkauft sind.

    Im gleichen Absatz schrieb ich auch, dass die UG seit Jahren besteht und für das Mitarbeiterprogramm gegründet wurde. Das war logischerweise deutlich vor meiner Arbeitslosigkeit. Wie kommst du dann jetzt darauf, dass ich damit mein Vermögen vor dem Jobcenter schützen will?

    Wie auch immer, ich habe mir tatsächlich rechtlichen Beistand besorgt, der heute bereits Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt hat. Mal sehen, was dabei rauskommt.

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