Große Rückforderung wegen Kapitalerträgen

  • Liebe Community,

    wir hatten im Jahr 2024 versucht, neben Jobsuche auch mit Aktienhandel aus dem Bürgergeldbezug herauszukommen. Mit etwas mehr Geschick wäre das auch gelungen und das maximale Schonvermögen deutlich überschritten gewesen.

    Leider ist es aber schiefgegangen, auch wegen mangelnder Erfahrung. Letztendlich hatten wir ein Plus von ca. 8.000 und ein Minus von ca 20.000 €.

    Das Jobcenter möchte nun 8.000 € haben. Mir ist bewusst, dass es so rechnen darf, doch erscheint mir das als eine ziemlich krasse Forderung. Wir sind eine Familie mit zwei Kindern, eines davon mit Pflegestufe.

    Dem Schreiben mit der Forderung liegt eine schriftliche Möglichkeit zur Anhörung bei.

    Natürlich werden wir Widerspruch einlegen. Die Frage ist nur, auf welchem Weg das vermutlich auch erfolgreich sein wird, falls überhaupt möglich.

    Es gibt weiterhin ein Restvermögen von ca. 20.000 €. Beide Kinder haben neuronale Besonderheiten und gehen auf eine private Montessori-Schule. Das erwartete Schulgeld bis zu ihrem Schulabschluss übersteigt diesen Betrag (falls das ein Weg ist).

    Vielen Dank!

  • Natürlich werden wir Widerspruch einlegen.

    Gegen einen ablehnenden Widerspruchsbescheid gäbe es das Rechtsmittel der Klage.

    Dir ist bewusst, dass die Rückforderung zu Recht/nach SGB II besteht und du willst trotzdem dagegen angehen?

    Was haben Schulgeld, Behinderung bei Kindern mit Einkommen aus Aktiengewinnen zu tun?

  • Mit etwas mehr Geschick wäre das auch gelungen und das maximale Schonvermögen deutlich überschritten gewesen.

    Nur, dass Gewinne erstmal kein Vermögen sind, sondern Einkommen im Monat des Zuflusses.


    Das Jobcenter möchte nun 8.000 € haben. Mir ist bewusst, dass es so rechnen darf, doch erscheint mir das als eine ziemlich krasse Forderung.

    Ob dir das krass erscheint oder nicht: wenn das Jobcenter die jeweiligen Gewinne im Monat des Zuflusses korrekt angerechnet hat, dann gibt es daran nichts zu rütteln. Und es gibt kein "darf". Wie das Jobcenter korrekt rechnen muss, steht im Gesetz. Oder denkst du, ein Mitarbeiter dort macht sich strafbar, indem er zu euren Gunsten wissentlich falsch rechnet?


    Natürlich werden wir Widerspruch einlegen.

    Gegen eine Anhörung ist ein Widerspruch unzulässig. Du musst schon erst einmal den Bescheid abwarten.


    Die Frage ist nur, auf welchem Weg das vermutlich auch erfolgreich sein wird, falls überhaupt möglich.

    Die rechtssicheren Wege, einen Widerspruch zu erheben, stehen dann in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides.


    Eure persönliche Situation mit Kindern und Schule hat damit nichts zu tun. Außer, dass es eh noch Probleme geben kann, wenn ihr das Einkommen/die Einkünfte nicht selbst oder nicht rechtzeitig gemeldet habt. Denn es geht ja um 2024 und jetzt ist schon Herbst 25. Angesichts der Jahresfrist des 48/45 SGB X deutet etliches darauf hin, dass ihr die Gewinne nicht oder nicht sofort mitgeteilt habt.

  • Danke für Eure Antworten.

    Formal handelt es sich um eine endgültige Bewilligung. Dass das Jobcenter so anrechnen kann, ist mir bewusst. Eine Frage war, ob es das auch muss oder ob es doch eine Einzelfallprüfung vornehmen darf und dort ggf. feststellt, dass die reale wirtschaftliche Situation eben nicht diesen vermeintlich großen Einkommen entsprach. Das scheint leider nicht der Fall zu sein.

    Die (deutlich größeren) Verluste und die Gewinne lagen zeitlich sehr dicht beieinander.

    Außerdem ergab eine Recherche, dass ein Billigkeitserlass nach 44 SGB II der vielleicht einzige Weg ist, der irgendeine Aussicht auf Erfolg hat.

  • Für einen Billigkeitserlass bedarf es einer besonderen Härte. Die sehe ich nicht.

    Ansonsten ist jeder Bescheid das Ergebnis einer Einzelfallprüfung, also auch bei euch. Nichtsdestotrotz muss das Jobcenter sich an die Regelungen zum Anrechnen von Einkommen halten. Es darf weder zu euren Ungunsten noch zu euren Gunsten davon abweichen. Ein Abweichen zu euren Gunsten wäre Vorteilsnahme im Amt, eine Straftat.

  • Auch nicht, wenn ein Kind eine Pflegestufe hat?

    Was hat das mit der Fähigkeit zu tun, Schulden zurück zu zahlen? Du schreibst doch selbst, dass ihr Arbeit sucht. Also besteht die Möglichkeit zu arbeiten und Geld zu verdienen und Schulden zu bezahlen. Kranke Kinder sind kein Grund.

  • Es geht um die Verhältnismäßigkeit bzw. Billigkeit der Schulden. Das Geld könnte auch in die Kinder investiert werden.

    Denn real gab es kein Einkommen, das angerechnet wird. Im Gegenteil, es gab einen sehr großen Verlust. Das wird auch durch einen vorliegenden Einkommensteuerbescheid bestätigt.

    Es ist doch mindestens eine Erwägung wert, dass die angerechneten Einkommen in der ökonomischen Realität fiktiv sind und auch deshalb die Größe der Belastung unverhältnismäßig bzw. unbillig sein könnte.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!