Ich habe es leider verpasst, den Umzug vorab beim Jobcenter anmelden und genehmigen zu lasse
Musst du auch nicht. Das Genehmigungsverfahren nach § 22 Absatz 4 SGB II hat reine Hinweis- und Warnfunktion für den Leistungsbezieher. Ansonsten zieht er in der Ungewissheit um, ob die neue Miete überhaupt vollumfänglich übernommen wird.
Bin mit der amtlichen Ummeldung ebenfalls in Verzug.
Das wäre dann eine Ordnungswidrigkeit im Rahmen des Melderechts.
Grund dafür ist unter anderem, dass ich der Wohnung sehr kurzfristig gefunden habe und in der Zeit zweimal ortsabwesend war.
Das ist doch kein Grund. Seit Februar sind inzwischen 3 Monate vergangen und die kannst du wohl kaum komplett ortsabwesend gewesen sein.
In einem Monat läuft mein Bürgergeld aus, ich soll also einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Ich habe Bedenken,
Was bedeutet, dass du die Änderung immer noch nicht gemeldet hast und auch nicht beabsichtigst, dass zu erledigen? Auch in Bezug auf das Jobcenter bedeutet das eine Ordnungswidrigkeit, da du alle leistungsrelevanten Änderungen unverzüglich mitzuteilen hast.
Jetzt mal Butter bei die Fische: was ist hier wirklich los? Bist du bei deiner alten Partnerin, die für das Jobcenter nur deine Vermieterin war, ausgeflogen und mit deiner neuen Partnerin zusammen gezogen und willst das verschleiern oder was soll so ein Verhalten bedeuten?