Das ist gut so, aber der Verweis, dass man den Widerspruch deswegen zurück ziehen sollte, hat meines Erachtens nach möglicherweise Missbrauchspotential. Zur Erinnerung, mehr als 30% aller Bescheide sind fehlerhaft und wenn ein Bescheid fehlerhaft ist, könnte es grundsätzlich auch die Entscheidung sein, ob der Widerspruch zulässig ist.
Wo soll da Missbrauchspotential sein? Es zwingt dich niemand, den Widerspruch zurück zu nehmen. Du bekommst dann halt einen Widerspruchsbescheid und gut. Im Übrigen schreibst du selbst "30% aller Bescheide". Du gehst aber nunmal überhaupt nicht gegen einen Bescheid vor! Was gibt es da nicht zu verstehen? Du bindest Zeit der Behördenmitarbeiter, die sich um dein unberechtigtes Anliegen zu Ungunsten berechtigter Anliegen kümmern müssen.
Richtig, der führt zu einem Überprüfungsbescheid, geht aber gegen die NK-Sache. Deswegen sollte er zulässig sein. Und wenn nicht --> Widerspruch.
Ein Zugunstenverfahren ist weiß Gott nicht so schlicht und einfach, wie du das hier darstellst.
Wie ich bereits sagte, streng juristisch ist es sicher keine Nötigung, aber der bloße Anschein kann ausreichen und auch der Versuch der Nötigung ist schon strafbar. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist aber auch möglich. Und sollte es tatsächlich zu Leistungskürzungen kommen, bin ich definitiv beim Anwalt. Auch wegen einer Strafanzeige. Denn die Rücknahme eines Widerspruchs ist eine nicht geschuldete Leistung.
Das steht dir das alles frei. Nur handelt es sich bei dem Schreiben um eine schlichte Mitteilung der Rechtsauffassung der Behörde. Das ist weder eine Nötigung noch sonstwas. Dir wird einfach mitgeteilt, dass du gegen eine Anhörung in Widerspruch gegangen bist und dass das unzulässig ist. Dann wird dir mitgeteilt, dass es gut wäre, wenn du einfach den Anhörungsbogen ausgefüllt zurück sendest. Und es wird dir mitgeteilt, dass du, wenn es zwischenzeitlich leistungsrelevante Veränderungen gibt, diese auch mitteilen musst und auf die Rechtsfolgen fehlender Mitwirkung verwiesen. Das ist keine Nötigung, das ist nicht übergriffig, das ist die ganz normale tägliche Behördenarbeit. Ob dir das jetzt gefällt oder nicht. Behördenschreiben klingen nunmal nicht nach "Diesonnescheintunddasgrasistgrün".