Guten Abend, ich habe folgende Situation:
Mein Sohn ist unter 25 und seit 2 Monaten aus meiner Wohnung ausgezogen. Er wohnt nun bei seiner Freundin,da sie Eltern geworden sind. Postalisch ist er noch bei mir gemeldet, lebt aber dauerhaft woanders. Er hat eine abgeschlossene Berufsausbildung,ist aber gesundheitlich gerade nicht in der Lage,mehr als 3 Stunden täglich zu arbeiten. Sein Bürgergeldantrag ist dreimal abgelehnt worden mit der Begründung ,dass ich als seine Mutter zuviel verdienen würde und wir in einer Bedarfsgemeinschaft leben- er ist nur noch Postalisch bei mir gemeldet. Hat das Jobcenter mit dieser Aussage recht oder kann ich bzw er Widerspruch einlegen?
Danke für eure Hilfe