Umzug in ein anderes Bundesland und Fragen zum Bürgergeld

  • Hallo, ich habe ein paar Fragen zum Bürgergeldantrag von meinen Eltern. Folgende Situation.

    Meine Eltern wohnen noch in Stuttgart und bekommen dort auch Bürgergeld, nun ist ein Umzug zu mir nach Thüringen geplant. Eine Wohnung haben wir schon besichitigt und haben auch ein Mietangebot bekommen. Dieses müssen wir ja nun vom Jobcenter bewilligt bekommen. Das JC in Stuttgart sagt aber es sei nicht zuständig, wir müssten uns an das JC am neuen Wohnort melden. Aber ist dieses nicht erst zuständig wenn man dort auch wohnt? Das geht mir nicht ganz in den Kopf.

    Noch dazu kommt, das die Wohnung nur bis zum 1.10. für meine Eltern reserviert ist, uns läuft also die Zeit davon. Sollte das JC zu lange brauchen oder auch sagen sie wären nicht zuständig ist die Wohnung weg und künftige Wohnungen ja auch da alles zu lange dauert. Weiteres Problem, meine Eltern sind mit den ganzen Anträgen/E-Mails ect ect etwas überfordert, vieles geht nur über den Postweg und den Rest versuche ich neben meiner Arbeit und Family noch zu regeln. Könnt ihr mir hier weiter helfen, was nun zu tun ist?


    Lg Micha

  • Also die neueste Info vom neuen JC ist diese, das meine Eltern beim aktuellem JC erst einen Antrag auf Zusicherrung für einen Umzug stellen müssen, erst wenn das durch ist kann das neue JC die Wohnung absegnen. Bis dahinn ist die Wohnung weg...es ist alles nicht so einfach. Aber trotzdem danke.


    Lg Micha

  • beim aktuellem JC erst einen Antrag auf Zusicherrung für einen Umzug stellen müssen,

    Das ist aber nur für den Fall erforderlich, wenn deine Eltern Umzugskosten vom JC benötigen und evtl. die Mietkaution vom thür. JC. Absegnen ist nicht die Aufgabe eines JC. Ansonsten geht das einfacher und schneller.

    haben auch ein Mietangebot bekommen

    Dieses kann sofort dem thür. JC vorgelegt werden. Sofern diese KdU angemessen sind, wird das JC die Kostenübernahme für Miete+NK auch zusichern.

    Selbst, wenn die KdU etwas teurer sind, könntet ihr den Mietvertrag unterschreiben. Eine geringe Differenz kann man hoffentlich monatlich auch selbst zahlen.

    Viel Glück!

  • Danke @louise25 für deine Nachricht, also meiner Mutter wurde es ganz anderes erzählt, sie sollen wie gesagt erst diesen Antrag stellen vorher geht da wohl nichts. Und wie gesagt, auf grund der Entfernung kann ich eben auch nie selber dabei sein und muss das glauben was meine Mutter mir da erzählt. Umzugskosten ect. benötigen sie nicht das stemmen wir alles selber.

  • Die meisten Jobcenter haben ihre Angemessenheitsgrenzen bezüglich Mieten veröffentlicht. Wenn die neue Miete in deren Rahmen liegt und die keine Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten benötigt. Kann sie einziehen. Das Jobcenter muss dann die tatsächliche Miete bzw. Wenn die Wohnung doch teurer ist, bis zum Höchstsatz übernehmen.


    Der Grundsatz, dass nur die alte Miete berücksichtigt wird, wenn es keinen wichtigen Umzugsgrund gibt, gilt nur für Umzüge innerhalb des sogenannten "Vergleichsraums", im Normalfall ist das das Gebiet, für das das Jobcenter zuständig ist. Nicht für Zuzug von außerhalb.

  • Also muss sie beim jetzigen JC keine genehmigung einholen und den Umzug auch nicht begründen? Denn genau das hat das neue JC zu ihr gesagt.

    Stand jetzt müsste sie einfach wieder beim neuen JC anrufen und das Mietangebot vorlegen mit bitte um Genehmigung? Oder wie genau sind die nächsten Schritte?


    Lg Micha

  • Aber das tut ja das neue JC ohne diese Zusicherrung nicht.

    Das hat deine Mutter vielleicht falsch verstanden.

    Nein, sie muss weder eine Umzugsgenehmigung noch eine Zusicherung vom Stuttgarter JC einholen. Wenn der Umzugstermin sicher ist, kann sich deine Mutter schriftlich beim JC zu diesem Termin abmelden und auf Leistungen ab diesem Datum verzichten.

    Im neuen JC wird sie den Antrag auf Bürgergeld stellen.

  • Ok das ist soweit klar, trotzdem will der neue Vermieter eine Bestätigung vom Amt für die neue Wohnung. Vorher gibts kein Mietvertrag. Und diese Bestätigung bekommt sie vom neuen JC, erst mal ohne neuen BG Antrag? Wie stellt man das an.

  • Es gibt keinen Anspruch auf solch eine Bestätigung für den Vermieter. Wenn das neue JC sowas nicht ausstellt, dann ist das euer Problem. Der Vermieter hat eh nichts von einer solchen Bestätigung. Das ist kein Beleg, dass die Miete pünktlich kommt. Entweder ihr könnt ihn überzeugen oder nicht.

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