Hallo,
ich habe ein kleines Problem.
Und zwar hatte ich heute Post vom Jobcenter im Briefkasten: Vollzug des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten - Anhörung.
Zu allererst erstmal Allgemeininfos zur BG:
Ursprünglich - zum "Tatzeitpunkt" bestehend aus vier Personen. Meine Noch-Frau, unsere zwei Töchter und ich. Meine Noch-Frau war immer BG-Vorstand. Seit einer Woche nur noch bestehend aus zwei Personen. Meine kleine Tochter und ich. Meine Noch-Frau und die große Tochter sind ausgezogen. (Ja, dass wurde dem Jobcenter in einer Veränderungsmitteilung unverzüglich angezeigt.)
Wir sind seit 2021 auf Grund von Krankheiten und körperlichen Einschränkungen in Bürgergeldbezug. Hieran wird sich auch so schnell nichts ändern.
Nun zum Ursprung des Schreibens:
Im Oktober 2024 erhielten wir unsere Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2023. Hieraus resultierte ein Guthaben von knapp 530 Euro. Das Geld haben wir abgehoben und bar bei Seite gelegt in der Voraussicht, dass hierüber früher oder später eine Rückzahlungsforderung des Jobcenters kommt.
Nun hatten wir die vorangegangenen Betriebskostenabrechnungen immer mit dem nächsten Weiterbewilligungsantrag eingereicht. Woran sich bis dato auch niemand aufgerieben hatte. Daher hatten wir das mit der Betriebskostenabrechnung 2023 genau so gehandhabt. Halt auch dem Nichtwissen geschuldet, dass man die immer sofort einreichen muss.
Nun haben wir - damals noch als 4er-BG - im März 2025 einen Weiterbewilligungsantrag auf Bürgergeld gestellt und die Betriebskostenabrechnung - wie immer bei Weiterbewilligungsanträgen - unaufgefordert mit eingereicht.
Natürlich kam neben der Weiterbewilligung auch prompt die Rückzahlungsaufforderung. Da wir das Geld ja beiseite gelegt und für nichts anderes ausgegeben haben, konnten wir die Rückzahlung auch direkt in einer Summe leisten. Wir dachten mit der Rückzahlung ist die Sache nun erledigt. Aber Pustekuchen.
Heute, vier Monate später ziehe ich nun auf einmal das oben genannte Schreiben aus dem Briefkasten. Mir wurde gleich richtig schlecht, bin ich ja nun mittlerweile alleinerziehender Papa eines Kleinkindes, der noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist. Ich hab mein ganzes Leben noch nicht einmal ein Blitzerfoto oder sowas bekommen, weil ich mich immer an alle bekannten Regeln halte.
Und nun bin ich unwissend in die Falle getappt.
Ich weiß, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Daher versuche ich nun Schadensbegrenzung. Und Nervenberuhigung. Denn in dem Schreiben steht was von einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro. Für mich nicht machbar!
Beim Anwalt, welcher die BG in früherer Zeit wegen anderer Dinge vertreten hat, war ich gerade schon. Da war natürlich zum Montag gegen 16 Uhr keiner mehr. Wäre meine erste Anlaufstelle gewesen.
Hab hier jetzt eine E-Mail mit grob dem Selben Inhalt wie hier geschrieben. Mal schauen, wann ich eine Antwort oder einen Termin von ihm bekomme.
Meine Fragen wäre nun:
- Wie verhalte ich mich am Besten? Nehme ich Stellung hierzu? Oder nicht?
- Was passiert, wenn ich keine Stellung nehme?
- Was passiert, wenn ich Stellung nehme?
- Wie hoch fällt in der Regel so ein Bußgeld aus, wenn man außer dem Bürgergeld keinerlei Einnahmen hat? Wie geschrieben, der Fehler ist eingesehen, passiert nicht wieder! Und die Rückforderung haben wir komplett in einer Summe bereits geleistet!
- Kann uns neben dem Bußgeld auch das Bürgergeld gestrichen werden? Mein Kind ist Autist, kann hierdurch nicht in die KiTa gehen und ich entsprechend nicht arbeiten. Ohne Bürgergeld würden wir sinnbildlich nicht existieren können.
Ich sitz hier aber schon auf ziemlich heißen Kohlen, weil ich Angst habe, dass man uns das Bürgergeld einstellt.
Danke für eure Hilfe (und vielleicht Beruhigung)!
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