Hallo
Wenn du ganz sicher sein willst, lasst dich von einem Rechtsanwalt beraten ist immer besser die erst Beratung ist kostenlos .
Hallo
Wenn du ganz sicher sein willst, lasst dich von einem Rechtsanwalt beraten ist immer besser die erst Beratung ist kostenlos .
Es ist schlichtweg falsch, dass die erste Beratung immer und grundsätzlich kostenlos ist, sondern es hängt von diversen Faktoren ab, die nicht bei Jedermann gegeben sind. Man sollte dies daher nicht stets so pauschal empfehlen, sodass niemand unnötige Kosten hat.
Weitere Informationen hier vom Bundesministerium zum Beratungshilfegesetz und zu den Regelungen der Zivilprozessordnung über die Prozesskostenhilfe (PDF)
Das ist immer kostenlos das erst Gespräch bei Anwalt, aber ich habe eine Rechtschutzversicherung da muss ich mir keinen Kopf machen würde es jeden empfehlen.
Wenn du dir da nicht so sicher bist, hole dir Rechtliche Hilfe ist nur Tip.
Nein, das Gespräch ist nicht immer kostenlos, wie Kobold schon sagte. Dass du eine RS-Versicherung hast, bedeutet ja nicht, dass es alle haben. Grundsätzlich sollte man vor einem Gespräch prüfen, ob man Beratungshilfe in Anspruch nehmen kann. Und selbst wenn das positiv entschieden wird, können immer noch 15€ vom Anwalt verlangt werden, manche verzichten allerdings darauf. Deine Aussage ist also zu pauschal.
Wie genau ist das gemeint? Wäre schön wenn du das etwas näher ausführen könntest.
Ein Rechtsanwalt ist ja nun nichts was man als Leistungsempfänger mal eben nebenbei bezahlen kann.
Da kann man sich ganz prima finanziell ruinieren wenn die Kostenübernahme nicht geklärt ist.
Das mit dem Widerspruch würde ich mir genau überlegen lass dich erst mal rechtlich beraten nur guter Tip weil das könnte, teuer werden für dich.
weil das könnte, teuer werden für dich.
Ein Widerspruch gegen einen Rückforderungsbescheid wegen zu Unrecht erhaltener Leistung ist nicht teuer. Der kostet gar nichts.
Im Gegensatz zu einer unnötigen Rechtsberatung.
Halten wir ihm zugute dass er gemeint haben könnte, dass es teuer wird, weil der Widerspruch verloren wird und der LE die Erstattung zahlen muss.
Was mal wieder völlig ausgeblendet wird, ist, dass der Bescheid des Jobcenters völlig korrekt ist. Dann wird die Erstattung fällig und eben im Zweifel noch Anwaltskosten von um die 400 Euro.
Sry, ich hatte den #5 dummerweise mit dem anderen Sachverhalt der Aktienverluste verwechselt.
Deshalb:
Nein, eine Erstberatung bei einem Anwalt ist für Leistungsempfänger keinesfalls immer kostenlos.
Selbst einen Beratungshilfeschein gibt es für Leistungsempfänger nicht immer.
Selbst eine Rechtsschutzversicherung tritt nicht immer für jeden Fall eines Leistungsempfängers ein.
Eine Ernstberatung beim Anwalt ist kostenlos mit Beratungshilfeschein bei Gericht beantragt und bekommen. Natürlich gibt es Ausnahmen (das entscheidet das Gericht, wo man vorspricht- Bedürftigkeit, Notwendigkeit, Alternativen etc.)
Und selbst meine Rechtschutzversicherung ( vor Beantragung Beratungsschein logischerweise) ist eingetreten.
Die Diskussion wird langsam müßig. Auch mit Beratungshilfe kostet es erstmal 15 Euro. Die kann der Anwalt erlassen, muss es aber nicht:
https://www.haufe.de/id/beitrag/16-…google_vignette
Und eine Rechtschutzversicherung ist im Normalfall auch mit Selbstbeteiligung.
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